Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates sieht in einer Volkswahl des Bundesrates grosse Nachteile für das Funktionieren des politischen Systems der Schweiz. Eine Volkswahl würde insbesondere die Regierungstätigkeit negativ beeinflussen, indem sich die Bundesratsmitglieder quasi einem Dauerwahlkampf stellen müssten.

Am 7. Juli 2011 wurde die Volksinitiative „Volkswahl des Bundesrates“ (12.056) eingereicht. Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Die SPK des Ständerates schliesst sich mit 9 zu 2 Stimmen und einer Enthaltung diesem Antrag an.
Die Kommission sieht insbesondere das Funktionieren des Bundesrates als Kollegialregierung gefährdet. Jedes Mitglied des Bundesrates müsste sich im Hinblick auf die Wiederwahl profilieren und wäre somit wenig motiviert, für seine spezifische Wählerschaft wenig attraktive Entscheide des Kollegiums mitzutragen. Insgesamt würde der Einfluss der Parteien auf die einzelnen Bundesratsmitglieder massiv stärker: Die Regierungsmitglieder müssten als Zugpferde ihrer Partei den Wahlkampf anführen.
Dem föderalistischen System der Schweiz fremd ist auch die Wahl in einem nationalen Wahlkreis. Vor diesem Hintergrund hinkt auch der Vergleich mit der Volkswahl kantonaler Exekutiven: Kantone bilden relativ homogene Wahlkreise, während auf Bundesebene ein nationaler Wahlkampf in verschiedenen Sprachregionen geführt werden müsste. Ein solcher Wahlkampf würde viel Zeit und Geld verschlingen. Auch würde sich voraussichtlich in einem nationalen Wahlkreis die Ausgangslage für die Wählenden wenig übersichtlich präsentieren: Im Bemühen, ihre Vertretung im Bundesrat sicher zu stellen, würden die Parteien möglichst in allen Landesgegenden Kandidaten und Kandidatinnen präsentieren. Als kontraproduktiv erachtet die Kommission auch die von den Initianten vorgeschlagene Quotenregelung zur Sicherstellung der Vertretung der sprachlichen Minderheiten: Indem das Tessin und die Romandie als eine Einheit betrachtet werden, werden sie faktisch gegeneinander ausgespielt.
Schliesslich befürchtet die Kommission auch eine Schwächung der Stellung des Parlamentes gegenüber der Regierung. Ein vom Volk gewählter Bundesrat könnte sich dem Parlament gegenüber weniger verpflichtet fühlen.
Die Kommissionsminderheit sieht in der Volkswahl des Bundesrates jedoch ein geeignetes Instrument, um die direkt-demokratische Mitwirkung auf Bundesebene zu stärken. Die Volkswahl der Exekutive habe sich auf kantonaler Ebene bestens bewährt. 
Weiterhin Zutrittskarten für Lobbyisten
Mit seiner parlamentarischen Initiative verlangt Ständerat Minder (V, SH), dass Lobbyisten keine dauerhaften Zutrittskarten zu den nichtöffentlichen Teilen des Parlamentsgebäudes mehr ausgestellt werden sollen. Ratsmitglieder sollen ihre beiden Karten nur noch persönlichen Mitarbeitenden oder Personen aus dem erweiterten Familienkreis abgeben dürfen (12.401 Weniger Lobbyismus im Bundeshaus).  Die Kommission spricht sich mit 3 zu 2 Stimmen und 5 Enthaltungen gegen die Initiative aus. Sie will es weiterhin in der Verantwortung des einzelnen Ratsmitglieds belassen, wem es seine Zutrittskarten abgeben will.
Beginn der Differenzbereinigung beim Asylgesetz
Weiter hat die Kommission mit der Beratung der vom Nationalrat in der Sommersession geschaffenen Differenzen in der laufenden Asylgesetzrevision (10.052 s Asylgesetz. Änderung) begonnen. Vor der Aufnahme der Detailberatung liess sie sich durch die Vorsteherin des EJPD, Bundesrätin Simonetta Sommaruga, in Begleitung des Präsidenten der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), Regierungsrat Hans-Jürg Käser (BE), sowie des Präsidenten der kantonalen Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), Regierungsrat Peter Gomm (SO), über den Stand der Arbeiten der Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen für weitere Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich informieren. Diese Massnahmen sollen durch die Überarbeitung der von den Räten an den Bundesrat zurückgewiesenen ursprünglichen Vorlage des Bundesrates (Vorlage 2) realisiert werden.
Zu dem vom Nationalrat vorgeschlagenen Systemwechsel von der Sozialhilfe zur Nothilfe für alle Personen im Asylprozess hörte sie Delegationen der SODK (vertreten durch ihren Präsidenten Peter Gomm und durch Christoph Brutschin, Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt) sowie des Schweizerischen Städteverbandes (vertreten durch Martin Waser, Vorsteher des Sozialdepartements der Stadt Zürich) an.
Die Kommission wird voraussichtlich nach ihrer Sitzung vom 27. August 2012 über ihre Beschlüsse informieren.
Die Kommission tagte am 2./3. Juli unter dem Vorsitz von Robert Cramer (GE) in Bern.
 
Bern, 3. Juli 2012 Parlamentsdienste