08.053 n Vereinfachung der Mehrwertsteuer – Vorlage 4
Die Kommission unterhielt sich erneut mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes über die Auswirkungen der Frankenstärke auf die Schweizer Wirtschaft. Bei dieser Gelegenheit haben die Kommissionsmitglieder Kenntnis genommen vom Rücktritt des Nationalbankpräsidenten (vgl. auch Medienkonferenz der WAK-N vom Montag, 9. Januar 2012).
Obwohl die Kommission davon überzeugt bleibt, dass der Schweizer Franken überbewertet ist, hat sie vor dem Hintergrund der aktuellen Geschehnisse vorerst darauf verzichtet, andere Interventionsmöglichkeiten als die Reduktion der MWST eingehend zu prüfen.
Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt die Kommission, die von der Frankenstärke besonders betroffene Schweizer Hotellerie zu unterstützen und Beherbergungsleistungen für ein Jahr von der MWST zu befreien. Sollte sich auch die ständerätliche Schwesterkommission für diese Massnahme aussprechen, so könnte sie bereits im April dieses Jahres in Kraft treten und würde bis Ende März 2013 gelten.
Diese Steuerbefreiung hätte Mindereinnahmen von rund 150-160 Millionen Franken zur Folge.
11.047 n Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer. Änderung (Belebung des schweizerischen Kapitalmarktes)
Die Vorlage des Bundesrates beinhaltet den Übergang vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip bei Zinsen auf Obligationen und Geldmarktpapieren.
Die Kommission beantragt (mit 15 zu 3 Stimmen bei 7 Enthaltungen), auf die Vorlage einzutreten, sie aber an den Bundesrat zurückzuweisen (17 zu 6 Stimmen). Die Mehrheit der Kommission wünscht, dass eine Gesamtschau vorgenommen wird, welche den Zusammenhang zu anderen Steuerdossiers herstellt (u.a. zu den derzeit in Verhandlung stehenden Steuerabkommen mit Deutschland und mit Grossbritannien), und dass die Vorlage gestützt auf diese Gesamtschau überarbeitet wird. Ziel der Revision muss es einerseits sein, die Attraktivität von schweizerischen Obligationen und Geldmarktpapieren für ausländische Investoren – insbesondere für ausländische Fonds und institutionelle Anleger – zu gewährleisten. Andererseits soll der Sicherungszweck der Verrechnungssteuer verbessert werden. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, für den Übergang zum Zahlstellenprinzip andere Varianten vorzuschlagen und insbesondere die Möglichkeit einer generellen Umstellung auf dieses Prinzip zu prüfen, sodass nicht nur Zins- sondern auch Dividendenerträge davon betroffen sind. Ebenfalls zu prüfen ist, ob sich die Verrechnungssteuer in ein Konzept der ökologischen Steuerreform integrieren lässt. Schliesslich sollen die finanziellen Auswirkungen genauer als in der vorliegenden Botschaft analysiert werden.
Da mit der Rückweisung der Vorlage das Inkrafttreten des revidierten Verrechnungssteuergesetzes verzögert wird, soll für die Pflichtwandelanleihen (Cocos) eine sofortige Lösung gefunden werden, die gleichzeitig mit der Too-big-to-fail-Vorlage Anfang 2013 in Kraft tritt. Die Schweizer Grossbanken müssen diese Anleihen in der Schweiz ausgeben können, damit diese unter schweizerisches Recht fallen und so die Rechtsunsicherheit beseitigt wird, die mit der Unterstellung unter ausländisches Recht einherginge. Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung die Modalitäten der Steuerbefreiung dieser Anleihenkategorie prüfen.
11.027 s Doppelbesteuerung. Ergänzung zu verschiedenen Abkommen - Vorlage 10
Die WAK-N hat sich mit dem Zusatzbericht des Bundesrates vom 8. August 2011 zur Botschaft des Bundesrats „Doppelbesteuerung. Ergänzung zu verschiedenen Abkommen“ befasst. Der Zusatzbericht stellt klar, wie das im Jahr 2009 neu verhandelte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der USA, in Bezug auf Ersuchen ohne Namens- oder Personenangaben anzuwenden ist.
Die WAK-N hat dazu Vertreter der Schweizerischen Bankiervereinigung und der Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers sowie der Credit Suisse, der Basler Kantonalbank und der Julius Bär Gruppe angehört.
Die WAK-N möchte eine klare Basis für das DBA mit den USA schaffen. Sie anerkennt, dass die Anwendung der DBA, wie sie im Zusatzbericht erläutert ist, auch für die USA gilt. Mittelfristig möchte sie Rechtssicherheit herstellen und den Banken ein stabiles Arbeitsumfeld bieten. Von den Banken und dem Bundesrat erwartet die WAK-N, dass konsequent die Weissgeldstrategie weiter verfolgt wird. Wünschenswert ist für die WAK-N eine Globallösung und sie sieht in der Zustimmung zum Zusatzbericht einen Schritt in diese Richtung.
Sie empfiehlt daher mit 17 zu 6 Stimmen dem Zusatzbericht zur Annahme.
Minderheiten fordern Nichteintreten oder die Streichung des Zusatzes, den der Ständerat eingeführt hatte. Eine weitere Minderheit möchte den Bundesbeschluss zum DBA mit den USA erst in Kraft setzen wenn eine Gesamtlösung betreffend deren „US-Crossborder-Business“ bis zum 23.9.2009 vereinbart wurde.
Zudem wurden weitere DBA beraten. Die DBA mit Rumänien, Schweden, Singapur, Malta, der Slovakei und der Republik Korea wurden bereits vom Ständerat gutgeheissen. Die WAK-N empfiehlt ihrem Rat diesem Entscheid zu folgen. Bei den DBA mit Spanien, den Arabischen Emiraten, Hongkong und Russland ist die WAK-N Erstrat und empfiehlt sämtliche DBA wie vom Bundesrat vorgelegt zur Annahme
09.503 n Pa.Iv. Fraktion RL. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen
Mit 14 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission einen Entwurf zur Abschaffung der Emissionsabgabe verabschiedet. Die Punkte zwei (Abschaffung der Versicherungsabgabe) und drei (Abschaffung der Umsatzabgabe) der vorliegenden parlamentarischen Initiative wurden einer Subkommission zugewiesen, welche einen zusätzlichen Entwurf erarbeiten soll. Diese Vorlage zur schrittweisen Abschaffung der Stempelsteuer hat eine Verbesserung der Attraktivität des Finanzplatzes und eine Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel.
Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrat Christophe Darbellay (CVP, VS) und teilweise im Beisein von Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann am 9. Und 10. Januar 2012 in Bern getagt.
Bern, 10. Januar 2012 Parlamentsdienste