Agrarpolitik 2014-2017 (12.021)
Nach einer umfangreichen Anhörung der interessierten Kreise an ihrer Sitzung im Mai hat die WAK-N nun die Beratung der Vorlage des Bundesrates über die Weiterentwicklung der Agrarpolitik 2014-2017 (AP 14-17) aufgenommen. Mit dieser Vorlage sollen die Weichen für die Agrarpolitik in den kommenden Jahren gestellt und die entsprechenden Zahlungsrahmen festgelegt werden. Mit seiner Vorlage will der Bundesrat die Innovation in der Land- und Ernährungswirtschaft stärker unterstützen, die Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessern und die gemeinwirtschaftlichen Leistungen gezielter fördern. Kernelement der AP 14-17 ist das weiterentwickelte Direktzahlungssystem, welches wirksamer und effizienter werden soll. Zur finanziellen Unterstützung der Landwirtschaft sieht der Bundesrat für die Periode 2014 bis 2017 insgesamt 13,670 Milliarden Franken vor.
Mit 17 zu 7 Stimmen ist die Kommission auf die Revision des Landwirtschaftsgesetzes eingetreten. In ihren Voten zum Eintreten anerkannte die Mehrheit der Kommissionsmitglieder grundsätzlich die Notwendigkeit einer Anpassung der Gesetzgebung zur Landwirtschaftspolitik. Unbestrittenermassen sollen die agrarpolitischen Instrumente den Herausforderungen der Zukunft angepasst und möglichst effizient und wirksam ausgestaltet werden. Über die genaue Ausrichtung der Agrarpolitik in den Jahren 2014-2017 und die zu setzenden Schwerpunkte bestehen allerdings unterschiedliche Meinungen. Dies widerspiegelt sich in einer sehr grossen Anzahl von Anträgen, welche im Hinblick auf die Detailberatung in der Kommission eingereicht wurden. Die Mehrheit der Kommission sieht denn auch vor, auf der Basis der Vorlage des Bundesrates, die Agrarpolitik weiterzuentwickeln und lehnte einen Rückweisungsantrag mit 18 zu 7 Stimmen ab.
Eine Minderheit beantragt Nichteintreten auf die Vorlage zur Revision des Landwirtschaftsgesetzes. Sie lehnt den Vorschlag des Bundesrat ab, da dieser mehr Leistungen bei gleichbleibenden finanziellen Mitteln verlange. Vor dem Hintergrund von sehr tiefen Produktepreisen sei dies für die Bauern nicht tragbar.
Die Kommission hat daraufhin die Detailberatung aufgenommen und erste Beschlüsse gefasst. Unter anderem hat sie sich für die Verankerung des Grundsatzes der Ernährungssouveränität gemäss dem Vorschlag des Bundesrates ausgesprochen. Damit soll eine Ernährungssouveränität erreicht werden, welche auf die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten nach hochwertigen und vielfältigen inländischen Produkten ausgerichtet ist. Mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten wurde ein Antrag auf Streichung dieser Bestimmung abgelehnt.
Mit 12 zu 11 Stimmen hat die Kommission es abgelehnt, den Begriff der Landwirtschaft auch auf landwirtschaftsnahe Tätigkeiten auszuweiten. Nach Meinung der Mehrheit würde dies dem Ziel eines effizienten Einsatzes der Mittel für die Landwirtschaft widersprechen und den Wettbewerb mit Gewerbe und Industrie verzerren. Die Minderheit betonte, dass landwirtschaftsnahe Tätigkeiten für viele Bauernbetriebe – und dabei insbesondere für Bäuerinnen – von grosser Bedeutung sind.
Die WAK-N wird die Detailberatung an ihrer Sitzung vom 13. Und 14. August fortsetzen.
Besteuerung nach dem Aufwand (11.043)
Nachdem die WAK-N an ihrer Sitzung im Mai mit 17 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage des Bundesrates über die Besteuerung nach dem Aufwand eingetreten ist, hat sie am 18. Juni nun die Detailberatung geführt und hat sich dabei in allen Punkten dem Beschluss des Ständerates angeschlossen.
Ein Antrag auf Abschaffung der Aufwandbesteuerung wurde mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Auch Anträge, welche eine Verschärfung der Anforderungen für die Aufwandbesteuerung verlangten, wurden mit jeweils 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt: So sprach sich die Kommission gegen eine Einschränkung der Aufwandbesteuerung auf Personen, welche weder im In- noch im Ausland einer Erwerbstätigkeit nachgehen und über 60 Jahre alt sind, aus. Auch eine Erhöhung der Untergrenzen für die Bemessungsgrundlage wurde abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit weist dabei darauf hin, dass es sich bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Regelung um eine austarierte Lösung handelt, welche insbesondere auch von den Kantonen unterstützt wird. Anträge auf eine Ausdehnung der Übergangsfristen wurden mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt. Die Vorlage kann in der Herbstsession vom Nationalrat beraten werden.
1:12 - Für gerechte Löhne. Volksinitiative (12.017)
Die Kommission beantragt mit 18 zu 7 Stimmen, Volk und Ständen die Ablehnung der im März 2011 von den JungsozialistInnen Schweiz eingereichten Volksinitiative zu empfehlen. Diese Initiative in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs verlangt, in der Verfassung den Grundsatz zu verankern, dass in einem Unternehmen der höchste Lohn das Zwölffache des tiefsten Lohns nicht übersteigen darf.
Die Mehrheit der Kommission verurteilt zwar die Vergütungsexzesse in gewissen Unternehmen, ist aber der Ansicht, dass eine derartige Einschränkung der Löhne einen inakzeptablen und mit unserer liberalen Wirtschaftsordnung nicht vereinbaren Verstoss gegen die Wirtschaftsfreiheit darstellen würde. Mit der Annahme dieser Initiative würde auch riskiert, dass die betroffenen Unternehmen ins Ausland abwandern, damit sie ihre attraktive Kaderlohnpolitik weiterverfolgen können. Die Mehrheit hält zudem fest, dass die Revision des Aktienrechts (10.443) den Aktionären bereits eine Handhabe zur Bekämpfung von Vergütungsexzessen gibt. Zudem weist die Mehrheit darauf hin, dass die Schweiz im internationalen Vergleich diesbezüglich relativ gut dastehe, da hier die Lohnschere weniger weit geöffnet sei als beim Durchschnitt der OECD-Länder. Schliesslich liesse sich in ihren Augen die von den Initianten vorgeschlagene Regelung schwer durchsetzen, da die Unternehmen leicht Mittel und Wege finden können, diese zu umgehen.
Die Minderheit der Kommission ist der Auffassung, dass die Lohnungleichheit in den letzten Jahren auf eine Weise zugenommen habe, die den sozialen Zusammenhalt gefährde. Mit einem verfassungsmässigen Sperrriegel in der Lohnschere könnte gegen gewisse vom Volk zu Recht als unverschämt empfundene Managerlöhne vorgegangen werden. Die Minderheit denkt im Übrigen nicht, dass die betroffenen Unternehmen abwandern würden, da es neben der Managerentschädigung noch viele andere Kriterien (Qualität der Infrastruktur, qualifizierte Arbeitskräfte usw.) für deren Standortwahl gebe.
Kollektivanlagengesetz (KAG). Änderung (12.037)
Im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen haben sich die Anforderungen an Anlegerschutz und Wettbewerbsfähigkeit seit Inkrafttreten des Kollektivanlagengesetzes im Jahr 2007 verändert. Zudem haben sich die Bestimmungen über die Verwaltung, Verwahrung und den Vertrieb als lückenhaft erwiesen. Mit den international wachsenden Anforderungen werden sich die Regulierungslücken weiter verschärfen. Mit der Vorlage sollen diese Lücken geschlossen werden. Gleichzeitig werden Anlegerschutz und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und der Zugang zum europäischen Markt für schweizerische Vermögensverwalter gewährleistet.
In der Sommersession hat der Ständerat der Vorlage zugestimmt wobei er verschiedene Änderungen vornahm, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit dieses Sektors gesteigert werden soll.
Nachdem sie Herrn Patrick Raaflaub, Direktor der FINMA angehört hat, ist die Kommission ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten, da in ihren Augen eine Gesetzesrevision unerlässlich ist, um insbesondere zu verhindern, dass schweizerischen Vermögensverwaltern der Zugang zum europäischen Markt verwehrt wird.
Die Kommission steht nun am Beginn der Detailberatung und wird diese an ihrer kommenden Sitzung vom 13.-14. August 2012 fortsetzen.
Verschiedenes
Mit 16 zu 7 Stimmen sprach sich die Kommission dagegen aus, den Präsidenten des SNB-Direktoriums zu den Ausführungen über den Eigenkapitalbedarf von Grossbanken anzuhören.
Ausserdem hat die Kommission die Vorsteherin des UVEK bezüglich die Verordnung zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative angehört. Dabei konzentrierte sie sich insbesondere auf die Auswirkungen der neuen gesetzlichen Massnahmen auf den Tourismus.
Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrat Christophe Darbellay (CVP, VS) und teilweise im Beisein von Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf und den Bundesräten Johann Schneider-Ammann und Doris Leuthard am 18.und 19. Juni 2012 in Bern getagt.
Bern, 20. Juni 2012 Parlamentsdienste