Solidarhaftung
Mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen spricht sich die Kommission für die Variante des Ständerates aus.

12.039 ns Personenfreizügigkeit. Flankierende Massnahmen

In der vergangenen Herbstsession stimmte der Ständerat einem Entwurf zur Revision des Bundesgesetzes über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu, wonach im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe der Erstunternehmer zu kontrollieren hat, dass all seine Subunternehmer die Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten. Verletzt der Erstunternehmer diese Sorgfaltspflicht, so haftet er für die Nichteinhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch sämtliche ihm nachfolgenden Unternehmer und Subunternehmer in der Auftragskette (sofern der Subunternehmer zuvor erfolglos belangt wurde oder nicht belangt werden kann).

Mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen stimmte die Kommission dieser Variante zu,  weil sie der Meinung ist, dass nur so wirksam gegen die Nichteinhaltung der Lohnbedingungen vorgegangen werden kann. Auch ist die Mehrheit der Auffassung, dass in der heutigen Situation ein unfairer Wettbewerb zwischen Unternehmen, welche die Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten und jenen welche dies nicht tun, besteht. Der Entwurf des Ständerates ermöglicht demgegenüber, ein einwandfreies Funktionieren des Marktes.

Die Minderheit beantragt eine Minimallösung, welche den Erstunternehmer lediglich verpflichtet, mit seinen direkten Subunternehmern einen schriftlichen Vertrag abzuschliessen. Dieser Vertrag oder eine Kopie muss am Einsatzort vorgelegt werden können. Fehlt ein solcher Vertrag, haftet der Erstunternehmer zivilrechtlich für die Nichteinhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch seine direkten Subunternehmer. In den Augen der Minderheit lassen sich Missbräuche vor allem durch strengere Kontrollen und eine bessere Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Regelungen bekämpfen.

Der Entwurf der Kommission sieht zudem vor, dass der Bundesrat fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes dessen Wirksamkeit beurteilt und dem Parlament allenfalls Änderungsvorschläge unterbreitet.

Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 10 Stimmen angenommen.

11.057 n Versicherungsvertragsgesetz. Totalrevision

Die Kommission befasste sich zudem mit der Totalrevision des Versicherungsvertragsrechts, mit welcher das Gesetz an die veränderten Gegebenheiten angepasst und dem Bedürfnis nach einem vernünftigen und realisierbaren Versicherungsschutz Rechnung getragen werden soll.

Mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten hat die Kommission beschlossen, auf die Vorlage einzutreten, womit sie den Revisionsbedarf anerkannt hat.

Sie ist allerdings der Meinung, dass die vorgeschlagene Gesamtrevision namentlich beim Informationsrecht und in Bezug auf die Forderungen der FINMA zu weit geht und die Kostenschätzungen nicht überzeugend sind.

Die Mehrheit hat deshalb mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, dem Parlament eine Teilrevision namentlich zu folgenden Punkten vorzulegen:

  1. Widerrufsrecht
  2. Regelung betreffend vorläufige Deckungszusage
  3. Bewilligung der Rückwärtsversicherung
  4. Verzicht auf die konsumentenfeindliche Genehmigungsfiktion
  5. angemessene Verlängerung der Verjährungsfristen
  6. ordentliches Kündigungsrecht (Verbot von Knebelungsverträgen)
  7. Berücksichtigung des E-Commerce

Die Kommissionsminderheit möchte die Beratung der Vorlage vorantreiben und die Detailberatung aufnehmen.

 

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrat Christophe Darbellay (CVP, VS) und im Beisein von Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf und von Bundesrat Johann Schneider-Ammann am 22. Oktober 2012 in Bern getagt.

 

Bern, 22. Oktober 2012 Parlamentsdienste