​Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates tritt einstimmig auf die Vorlage ein

​12.028s Kartellgesetz. Änderung

 

Zu Beginn der Beratung der Vorlage des Bundesrates zur Revision des Kartellgesetzes (KG) hat die Kommission eine Anhörung mit Experten und den interessierten Kreisen durchgeführt. Angehört wurden folgende Personen und Organisationen:
 
Präsident der Wettbewerbskommission (Prof. V. Martenet), Rolf Schweiger (Alt-Ständerat), Professor Roger Zäch, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Schweizerischer Gewerbeverband , Fédération romande des Consommateurs, Stiftung für Konsumentenschutz SKS, Economiesuisse, Schweizerischer Anwaltsverband, Schindler Management Ltd., Promarca
 
Die Revision des KG will den Wettbewerb in der Schweiz intensivieren und gleichzeitig die Rechtssicherheit stärken. Die Schwerpunkte der Revision betreffen eine Institutionenreform, eine Verbesserung des Widerspruchverfahrens, ein Teilkartellverbot für fünf Arten von besonders schädlichen Wettbewerbsabreden mittels einer Anpassung des Artikels 5 KG und eine Stärkung des zivilrechtlichen Wegs. Gegenstand der Anhörung waren zudem die Motion Schweiger (07.3856), welche eine Überprüfung des Sanktionssystems fordert und die Motion Birrer-Heimo (11.3984), die eine Gesetzesregelung gegen unzulässige Preisdifferenzierungen fordert.
 
Im Anschluss an die informative Anhörung ist die Kommission einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Sie ist überzeugt, dass im Bereich des Kartellrechts Handlungsbedarf besteht. Die Kommission hält fest, dass in verschiedenen Punkten noch Verbesserungspotenzial sowie Klärungsbedarf besteht und sie dies in der Detailberatung an die Hand nehmen möchte. Sie beabsichtigt aufgrund der Komplexität des Kartellrechts, die Diskussion über die Vorlage, in thematische Blöcke zu gliedern.
 
Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung im August die Detailberatung beginnen.

 

09.462n Pa.Iv. Lüscher. Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops

 
Der im Mai 2012 vom Nationalrat verabschiedete Entwurf zur Revision des Arbeitsgesetzes sieht vor, dass auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrsstrassen in Tankstellenshops Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch sonntags und in der Nacht beschäftigt werden dürfen, dies allerdings unter der Bedingung, dass deren Warenangebot in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist.
 
Die Kommission ist mit 7 zu 4 Stimmen auf die Vorlage eingetreten, da dieses Anliegen ihrer Meinung nach einem neuen Konsumentenbedürfnis entspricht. Allerdings beantragt sie mit 7 zu 4 Stimmen, dem Antrag des Bundesrates zu folgen, wonach diese Liberalisierung ausserhalb von Autobahnen auf solche Tankstellenshops zu beschränken ist, die an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr liegen. In den Augen der Kommissionsmehrheit würde mit der Formulierung des Nationalrates (Tankstellenshops an Hauptverkehrsstrassen) der Kreis der Läden, die rund um die Uhr geöffnet sein können, zu stark erweitert. Davon betroffen wären insbesondere Tankstellenshops an Zufahrtsstrassen zu grossen Städten. Diese würden jedoch nicht vorwiegend von Reisenden frequentiert sondern von Konsumenten, welche von den erweiterten Öffnungszeiten profitieren würden. Solche Läden würden denn gegenüber anderen Detailhändlern in der näheren Umgebung auf ungerechtfertigte Art und Weise privilegiert. Eine erste Minderheit beantragt, der Version des Nationalrates zu folgen, eine zweite beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten, oder im Falle eines Eintretens, diese Liberalisierung nur auf Autobahnraststätten zu beschränken.
 
Die Kommission hat ferner mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, ihren Entscheid zur Motion Germanier 10.3508 Freie Sonntage. Gleichbehandlung von Luftfahrtunternehmen, die Bodenpersonal beschäftigen zu sistieren. Die Motion verlangt, dass die Anzahl freier Sonntage pro Jahr für das Bodenpersonal von Luftfahrtunternehmen auf deren 12 reduziert wird, wie dies für das Personal der anderen Unternehmen des öffentlichen Verkehrs gilt. Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Frage von den Sozialpartnern geregelt werden muss. Sie erwartet, dass die entsprechenden Verhandlungen bald aufgenommen und zu einer Vereinbarung führen werden.
 
Schliesslich beantragt die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion Hutter 09.3938 Ladenöffnungszeiten. Symmetrie zwischen Kantonsrecht und Bundesrecht abzulehnen. Diese verlangt, die im Arbeitsgesetz vorgesehenen Einschränkungen für Nacht- und Sonntagsarbeit aufzuheben, damit die Kantone die Ladenöffnungszeiten nach eigenem Ermessen festlegen können.
 

10.049s Bundesgesetz über Banken und Sparkassen. Nachrichtenlose Vermögenswerte

 
Mit der Zusatzbotschaft zur Änderung des Bankengesetzes schlägt der Bundesrat vor, eine Bestimmung über die Liquidation von nachrichtenlosen Vermögen ins Bankengesetz aufzunehmen.
 
Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat oppositionslos der vom Nationalrat eingefügten Liquidationsfrist von 50 Jahren zugestimmt. Hingegen hat sie den Mindestbetrag für die Publikation einstimmig von 100 Schweizer Franken auf 500 Schweizer Franken erhöht. Die Kommission ist der Meinung, dass kleine Vermögenswerte kaum die Publikationskosten decken würden und ein Verzicht auf eine vorgängige Publikation deshalb für Vermögen bis 500 Franken vertretbar ist.
 
Die zentrale Frage der Vorlage betrifft den endgültigen Untergang des Rechtsanspruchs mit der Liquidation. Die Kommission hat sich einstimmig gegen den Beschluss des Nationalrates und somit gegen einen Fortbestand des Rechtsanspruchs nach der Liquidation ausgesprochen. Sie ist der Meinung, dass der Anspruch der berechtigten Person – wie vom Bundesrat vorgeschlagen – mit der Liquidation und der Überweisung der Vermögenswerte an den Bund erlöschen soll. Sie argumentiert insbesondere, dass mit einer Liquidationsfrist von 50 Jahren genügend Zeit bleibt, um ein Vermögen zu beanspruchen. Ausserdem würde man mit der zweistufigen Lösung einfach das Problem von den Banken auf den Bund verschieben.
 
In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage einstimmig angenommen.
 

12.3315s Mo. Fetz. Unternehmenssteuerreform II. Kapitaleinlageprinzip. Ertragsausfälle erheblich verringern

12.3316s Mo. Bischof. Unternehmenssteuerreform II. Kapitaleinlageprinzip anpassen

 
Die Kommission befasste sich ausserdem mit zwei Motionen (12.3315 Fetz und 12.3316 Bischof), die auf eine Verringerung der Steuerausfälle abzielen, welche auf das im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II eingeführte Kapitaleinlageprinzip (KEP) zurückzuführen sind.
Dieses Prinzip stellt Reserven aus Kapitaleinlagen aus steuersystematischen Gründen dem einbezahlten Grund- oder Stammkapital gleich. Rückzahlungen unterliegen weder der Einkommens- noch der Verrechnungssteuer.
 
Dies hat zur Folge, dass zahlreiche Unternehmen derzeit darauf verzichten, steuerbare Dividenden auszurichten und stattdessen steuerfreie Kapitalrückzahlungen tätigen.
 
Um sich ein besseres Bild von dieser Praxis machen und allenfalls gegen die erheblichen Steuerausfälle vorgehen zu können, hat die Kommission beschlossen, an ihrer nächsten Sitzung Experten der verschiedenen involvierten Akteure anzuhören.
 
Die Kommission hat am 25. und 26. Juni 2012 unter dem Vorsitz von Ständerat Konrad Graber (CVP, LU) und teilweise im Beisein von Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.
 
Bern, 26. Juni 2012  Parlamentsdienste