Die Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz ist geprägt durch die föderale Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Die Hauptzuständigkeit liegt bei den Kantonen und Gemeinden, welche ihre Aufgabe sehr unterschiedlich wahrnehmen und umsetzen. Angesichts der aktuellen Herausforderungen der Kinder- und Jugendpolitik sollen aus Sicht der WBK-NR die Massnahmen des Bundes in diesem Bereich verbessert, aber auch verstärkt werden. Die Kommission schlägt vor, mit einer Ergänzung von Artikel 67 der Bundesverfassung dem Bund die Kompetenz zu geben, Grundsätze über die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen und deren Mitwirkung in Politik und Gesellschaft festzulegen.
Die neue Verfassungsbestimmung soll die geltende Kompetenzordnung nicht auf den Kopf stellen: Der Bund erhält lediglich die Kompetenz, durch den Erlass von Grundzügen koordinierend einzugreifen, ohne dass dadurch die auf dem Subsidiaritätsprinzip beruhende Aufgabenteilung aufgegeben wird. Im Unterschied zu heute wird der Bund jedoch dort, wo es nötig ist, Mindeststandards festlegen können. Zusätzlich soll das Ziel einer aktiven Kinder- und Jugendpolitik als Programmnorm in der Verfassung verankert werden.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 22. Februar 2013. Vorentwurf und erläuternder Bericht können über die Internetseiten www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html oder www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/07.402/Seiten/default.aspx bezogen werden.
Bern, 12. November 2012 Parlamentsdienste