BFI-Botschaft
​Die Kommission für  Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates führte die Beratung der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in den Jahren 2013-2016 fort. Mit einer knappen Mehrheit hielt sie an ihrem Grundsatzentscheid fest und erhöhte für einzelne Institutionen die Zahlungsrahmen um insgesamt 292,2 Millionen Franken und beschloss einzelne Budgetglättungen.

​Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) führte die am 2./3. April begonnene Beratung der BFI-Botschaft für die Jahre 2013 – 2016 (12.033) fort. An ihrer letzten Sitzung hatte sie mit 6 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen den Grundsatzentscheid gefällt, dass die Bundesbeschlüsse (BBl) über die Kredite für die ETH, die Universitäten, die Fachhochschulen, für den Schweizerischen Nationalfonds und die Kommission für Technologie und Innovation eine jährliche konstante und erhöhte Wachstumsrate aufweisen sollen (s. Pressemitteilung vom 4. April 2012). An der gestrigen Sitzung stimmte die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen einem Rückkommensantrag auf diesen Grundsatzentscheid zu. Nach einer ausführlichen Debatte beschloss sie mit 6 zu 0  Stimmen bei 7 Enthaltungen dennoch an diesem Entscheid festzuhalten, um den erwähnten Institutionen eine Planungssicherheit zu ermöglichen. Auch sollen den Ausbildungsstätten die erforderlichen Mittel für die, aufgrund der steigenden Studierendenzahlen, entstandenen Mehrkosten gewährt werden.

Eine knappe Mehrheit (7 zu 6, respektive 7 zu 5 Stimmen beim BB F) fasste in den jeweiligen Gesamtabstimmungen den Beschluss, ihrem Rat zu beantragen, folgende Zahlungsrahmen um insgesamt 292,2 Millionen Franken zu erhöhen und Budgetglättungen vorzunehmen:

  1. BB B: Der Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich soll um 103 Millionen auf 9583,9 Millionen Franken erhöht  werden (2013: 32 Mio.; 2014: 45 Mio. und 2015: 26 Mio.)
  2. BB C über die Kredite nach dem Universitätsförderungsgesetz: Der Zahlungsrahmen soll um 54 Millionen auf 2616,4 Millionen Franken aufgestockt werden (2013: 17 Mio.; 2014: 23 Mio. und 2015: 14 Mio.)
  3. BB E über die Kredite für die Institutionen der Forschungsförderung: Für den Schweizerischen Nationalfonds sollen zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung zusätzliche 77 Millionen Franken gesprochen werden (2013: 19 Mio.; 2014: 35 Mio. und 2015: 23 Mio.).
  4. BB F über die Finanzierung der Tätigkeiten der KTI: Zusätzliche 58.9 Millionen sollen zugunsten der Finanzierung der F&E-Projektförderung einschliesslich Overheadbeiträge und für die Ausrichtung von Innovationsschecks gewährt werden.

Der Bundesbeschluss über die Finanzhilfen der Berufsbildung wurde einstimmig und ohne Änderungen angenommen (BB A).
Dem Zahlungsrahmen von 1999 Millionen Franken für die Betriebsbeiträge an die Fachhochschulen stimmte die WBK-S zu aber verteilte die Jahresanteile wie folgt um: 2013: 463,9 Mio.; 2014: 486,4 Mio.; 2015: 511,5 Mio. und 2016: 537,2 Mio.

Mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beschloss die Kommission auf den Änderungsantrag beim Bundesgesetz über die Fachhochschulen (BB M) nicht einzutreten. Sie ist der Ansicht, dass bis zum Inkrafttreten des neuen Hochschulförderungsgesetzes (HFKG) Artikel 8 Absatz 2 und 3 des Fachhochschulgesetzes weiterhin in Kraft bleiben soll. In Artikel 78 des HFKG wird die Frage des Schutzes von erworbenen Titeln im Fachhochschulbereich gewährleistet.
Die BFI-Botschaft wird in der Sommersession im Ständerat behandelt.

Weiter nahm die WBK-S die Motion der FDP-Liberalen Fraktion „Beseitigung bürokratischer Hürden für Bau und Betrieb von Kindertagesstätten“ (11.4028) einstimmig an und schloss sich damit dem Bundesrat und dem Nationalrat an. Der Vorstoss verlangt eine Überprüfung des kantonalen Vollzuges im Bereich Lebensmittelgesetz bei Kindertagesstätten.
Ebenfalls einstimmig beantragt die WBK-S ihrem Rat die Annahme der Motion „Genügend Ärzte ausbilden“ (11.3887 n), eingereicht von der Fraktion CEG. Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den Kantonen, eine Mindestzahl von Studienplätzen an den medizinischen Fakultäten festzulegen, dies um den Ärztemangel in der Schweiz zu verringern.
Auch dem Anliegen der Motion „Stärkung der Schweiz als Forschungs- und Pharmastandort“ (11.3910 n) stimmte die Kommission zu und überwies den Vorstoss – erneut einstimmig – an ihren Rat.

Die Kommission tagte am 26. April 2012 unter dem Vorsitz von Ständerat Felix Gutzwiller (RL/ZH) und teils in Anwesenheit des Vorstehers des EVD, Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern.

Bern, 27. April 2012 Parlamentsdienste