Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China
Mit 14 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat sich die APK-N für die Genehmigung des vom Bundesrat ausgehandelten Abkommens ausgesprochen (13.071). Sie will den Handel erleichtern, den Schutz des geistigen Eigentums verstärken und die Rechtssicherheit verbessern.

​Die Kommission sieht im Freihandelsabkommen eine Chance für die Schweiz und begrüsst den Verhandlungserfolg des Bundesrates. Sie ist ohne Gegenstimmen auf die Vorlage eingetreten. Während eine Minderheit der APK-N mit Blick auf die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Umweltschutz Bedenken äusserte, überwiegt in den Augen der Mehrheit der Nutzen für beide Seiten. Das Abkommen mit China erweitert das bisherige Netz von Freihandelsabkommen um einen für die Schweiz bedeutenden Partner.

Mit 13 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen lehnt es die Kommission ab, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen und ihn mit der Aushandlung eines Zusatzprotokolls zu beauftragen. Dieses sollte gemäss Kommissionsminderheit der Wahrung der Menschenrechte, den Arbeitnehmerrechten sowie dem Umweltschutz in verbindlicher Weise Nachachtung verschaffen. Die Kommissionsmehrheit dagegen sieht keinen Anlass, den Erfolg des Freihandelsabkommens durch Nachverhandlungen zu gefährden, die mit grosser Wahrscheinlichkeit zu keinen besseren Resultaten führen würden.

Mit 15 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag, den Bundesbeschluss dem fakultativen Referendum zu unterstellen und so eine Volksabstimmung über das Abkommen zu ermöglichen. Die Kommissionsmehrheit hebt hervor, dass die verfassungsmässigen Kriterien für ein Referendum nicht erfüllt seien und eine Abweichung von diesen Regeln – insbesondere nach Ablehnung der Volksinitiative „Staatsverträge vors Volk“ – hier verfehlt wäre. Eine Minderheit betont die Wichtigkeit des Freihandelsabkommens und erkennt darin einen Anlass, das Volk zu befragen.

Weitere Vorbehalte begründet eine Kommissionsminderheit damit, dass über die konkrete Ausgestaltung des Abkommens zu wenig Informationen vorhanden seien. Einen entsprechenden Antrag, der den Bundesrat verpflichten will, Informationsbeschaffung und Transparenz bezüglich Arbeitsbedingungen und Umweltschutz aktiv zu unterstützen, lehnte die Kommission mit 14 zu 8 Stimmen ab. Mit 13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltungen lehnte die APK-N einen weiteren Antrag ab, welcher die Abteilung für Menschliche Sicherheit, die Direktion für Arbeit sowie das Bundesamt für Umwelt als Gremien definieren will, die den Vollzug des Abkommens in den Bereichen Menschenrechte sowie Arbeits- und Umweltfragen beaufsichtigen sollen.

Schliesslich fand bei einem Stimmenverhältnis von 13 zu 8 bei 1 Enthaltung auch der Vorschlag zu einer Kommissionsmotion mit dem Ziel der Schaffung eines speziellen Unterausschusses für „verantwortungsvolles Wirtschaften“ keine Mehrheit in der Kommission.

Im Vorfeld ihrer Beratungen hörte die Kommission Vertreterinnen und Vertreter von Alliance Sud, des Schweizerischen Bauernverbandes, Economiesuisse sowie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte an.


Freihandelsabkommen Costa Rica und Panama
Mit 17 gegen 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat sich die Kommission für das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den zentralamerikanischen Staaten (13.070) ausgesprochen. Einen Antrag, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen und ihn mit der Aushandlung von Streitbelegungsmechanismen zu beauftragen, lehnte die APK-N mit 17 zu 6 Stimmen ab.

WTO-Ministerkonferenz in Bali
Die APK-N hat im Rahmen einer Konsultation Kenntnis genommen vom Mandatsentwurf des Bundesrates für die Schweizer Delegation an der WTO-Ministerkonferenz vom 3.-6. Dezember 2013 in Bali. 


Bern, 22. Oktober 2013  Parlamentsdienste