Nachdem die Kommission im Juli mit 16 zu 6 Stimmen auf die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (13.048) eingetreten war, hat sie nun erste Grundsatzentscheide zum Abgabesystem gefällt.
Die Gebührenpflicht soll dem technologischen Wandel Rechnung tragen: Die KVF erachtet die Stossrichtung der Revisionsvorschläge des Bundesrates grundsätzlich für richtig. Allerdings hat sich die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen dafür ausgesprochen, dass weiterhin Haushalte ohne Empfangsgerät von der Gebühr befreit werden können. Zumindest soll die Neuregelung der Radio- und Fernsehabgabe eine Übergangsfrist mit einer entsprechenden Abmeldemöglichkeit vorsehen. Die Mehrheit der KVF will damit verhindern, dass die Gebühr von Haushalten entrichtet werden muss, die nach wie vor keine Radio- und Fernsehprogramme empfangen. Hingegen hat sie mit 15 zu 8 Stimmen entschieden, dass für Unternehmen ein solches Opting out nicht möglich sein soll. Eine Minderheit spricht sich insgesamt gegen eine Opting-out-Regelung aus, weil sie der Ansicht ist, dass eine solche die Nachteile der heutigen Empfangsgebühr in das neue Abgabesystem trägt und einen höheren Verwaltungs- und Kontrollaufwand zur Folge hat. Die Kommission hat bei der Verwaltung weitere Abklärungen in Auftrag gegeben und wird im Oktober über die Opting-out-Regelung und das Abgabesystem insgesamt befinden.
Mit 13 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen lehnt die Kommission die Alternative einer künftigen Finanzierung des Service public in Radio und Fernsehen über die Mehrwertsteuer klar ab. Eine Minderheit spricht sich dafür aus, die Vorlage mit einem entsprechenden Auftrag an den Bundesrat zurückzuweisen. Der Vorschlag der Erhebung einer eigenen Abgabe zusammen mit der direkten Bundessteuer fand in der KVF ebenfalls keine Mehrheit: Die Kommission verwarf ihn mit 10 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
Auch in weiteren Bereichen soll das RTVG einer Revision unterzogen werden. So beantragt die KVF-N mit 19 zu 4 Stimmen, den Abgabenanteil der privaten Veranstalter bei 4-5% anstatt wie vom Bundesrat vorgeschlagen bei 3-5% festzulegen. Die Kommission spricht sich damit zwar für die Flexibilisierung des Systems aus, dank welcher einmal angefallene Überschüsse später verwendet werden können, allerdings soll der Mindestprozentsatz nach Ansicht der Kommissionsmehrheit dem heutigen fixen Prozentsatz von 4% entsprechen. Was die bis heute angehäuften Überschüsse aus dem Gebührensplitting betrifft, unterstützt die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen nur knapp den Antrag des Bundesrates, diese den Gebührenzahlenden zurückzuerstatten. Eine Minderheit möchte die Überschüsse für die Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden sowie für die Förderung neuer Verbreitungstechnologien und digitaler Fernsehproduktionsverfahren verwenden.
Die Vorlage wird voraussichtlich anlässlich der Wintersession vom Nationalrat behandelt.
Die KVF-N will im Gegensatz zum Ständerat Pistenfahrzeuge nicht von der Mineralölsteuerpflicht befreien. Sie beantragt ihrem Rat mit 12 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung die Motion Teilweise Befreiung der Treibstoffe für Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer von Ständerat Isidor Baumann (12.4203) abzulehnen. Die Kommissionsmehrheit machte vor allem ordnungspolitische Gründe geltend. Sie befürchtet ein Präjudiz, da viele andere Fahrzeuge ebenso wenig die Strassen benutzten, diese aber trotzdem mit der Mineralölsteuer und dem Mineralölsteuerzuschlag mitfinanzierten. Sie zeigte sich zudem überzeugt, dass der Tourismus in den Bergebieten über andere Instrumente besser gefördert werden kann. Die Kommissionsminderheit war gegenteiliger Ansicht. Die teilweise Befreiung stelle eine grosse Entlastung für die Bergbahnen dar. Zudem verwies sie auf die Frage der Gleichbehandlung: Land- und Forstwirtschaft, die Fischerei, der Natursteinabbau sowie der öffentliche Verkehr werden bereits entlastet. Dies, weil die Produktionskosten im Primärsektor nicht zusätzlich belastet werden sollen und der öffentliche Verkehr im allgemeinen Interesse liegt.
Bern, 20. August 2013 Parlamentsdienste