12.479 n Pa. Iv. Stamm. Mitsprache des Parlaments bei der Bewerbung für einen Sitz im Uno-Sicherheitsrat
​Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) ist der Ansicht, dass die für 2023/2024 anvisierte Kandidatur der Schweiz für einen nicht-ständigen Sitz im Uno-Sicherheitsrat in der aussenpolitischen Kompetenz des Bundesrates liegt und nicht durch Parlament oder Volk genehmigt werden muss.

​Die Kommission hat eine parlamentarische Initiative (12.479 N Pa. Iv Stamm) vorgeprüft, welche darauf abzielt, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit eine Kandidatur der Schweiz für die Mitgliedschaft im Uno-Sicherheitsrat durch das Schweizer Parlament beschlossen und dem fakultativen Referendum unterstellt werden kann.

Die Kommission hat mit 11 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, der parlamentarische Initiative keine Folge zu geben. Sie ist der Ansicht, dass das Parlament durch den Konsultationsprozess (nach Art. 152 Abs. 3 Parlamentsgesetz) ausreichend in den Entscheidungsprozess eingebunden wurde und dass der Entscheid über eine allfällige Kandidatur in den aussenpolitischen Kompetenzen des Bundesrates liegt. Die Kommission hat in den Jahren 2009 und 2010 verschiedene Anhörungen zu dieser Kandidatur durchgeführt und sich am 25. Oktober 2010 mit 16 zu 6 Stimmen für eine Kandidatur der Schweiz ausgesprochen (Medienmitteilung der APK-N vom 26. Oktober 2010).

Eine Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass bei einem Entscheid dieser Tragweite das Parlament und das Volk einbezogen werden müssten.

Im Rahmen der Diskussion hat die Kommission ausserdem ein Kommissionspostulat verabschiedet (mit 17 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen), welches den Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Bericht über seine Kandidatur vorzulegen, worin insbesondere die Frage der Neutralität erörtert werden soll. Eine Kommissionsmotion, welche verlangt, dass der Bundesrat die Kandidatur vom Parlament genehmigen lässt, wurde mit 12 zu 10 Stimmen abgelehnt.

Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien

Die Kommission hat das Verhandlungsmandat des Bundesrates über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien mit 16 zu 5 Stimmen und 1 Enthaltung gutgeheissen. Die Mehrheit der Kommission begrüsst es, dass der Bundesrat Verhandlungen mit der EU aufnehmen möchte und sich dabei an den früheren Ausdehnungsrunden des Freizügigkeitsabkommens orientiert. Sie ist der Ansicht, dass die Teilnahme am EU-Binnenmarkt für die Wirtschaft und den Wohlstand der Schweiz von grosser Bedeutung ist. Eine Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf das neue EU-Mitglied Kroatien entspreche dabei der konsequenten Fortsetzung des bilateralen Weges.

Im Zentrum der Diskussion in der Kommission standen insbesondere die flankierenden Massnahmen im Bereich der schrittweise Öffnung des Arbeitsmarktes und die Ventilklausel. Einige Stimmen in der Kommission betonen die Wichtigkeit, dass der Bundesrat auch auf nationaler Ebene begleitende Massnahmen zum Schutz des Arbeits- und Wohnungsmarktes ergreift. Eine Minderheit der Kommission lehnt Verhandlungen mit der EU ab. Sie möchte die Personenfreizügigkeit nicht weiter ausdehnen, da diese ihrer Ansicht nach eine Belastung für die Schweizer Bevölkerung darstellt.

12.063 s Verletzung des humanitären Völkerrechts. Zusammenarbeit mit den interna-tionalen Gerichten. Änderung

Die APK-N hat einstimmig der Verlängerung der Geltungsdauer bis Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten zur Verfolgung schwerwiegender Verletzungen des humanitären Völkerrechts zugestimmt. Die Kommission unterstreicht dabei die Bedeutung der Teilnahme an der Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten mit Blick auf die Menschenrechtspolitik und die humanitäre Tradition der Schweiz. 

Weitere Kommissionsentscheide

Die Kommission hat mit 19 Stimmen bei einer Enthaltung eine Kommissionsmotion verabschiedet, die den Bundesrat beauftragt, mit der Auslandschweizer-Organisation (ASO) zusammenzuarbeiten, damit die ASO möglichst rasch über die E-Mail-Adressen sämtlicher bei einer Schweizer Vertretung angemeldeten, im Ausland wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer verfügt, um u. a. die Wahl des Auslandschweizerrates per E-Voting durchführen zu können. Der Bundesrat trifft die erforderlichen Massnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes.
Des Weiteren hat die Kommission mit 11 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, der Petition 12.2066 Martin Lagler; Swiss Club of Chicago. Gegen die Schliessung des Generalkonsulats in Chicago Folge zu geben und eine Kommissionsmotion einzureichen, die den Bundesrat beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu treffen, das Generalkonsulat Chicago in der bestehenden Form aufrecht zu halten.

 

Bern, 15. Januar 2013   Parlamentsdienste