Olympische Winterspiele 2022

​​In Anwesenheit von Bundespräsident und Sportminister Ueli Maurer, Vorsteher des VBS, befasste sich die Finanzkommission (FK) im Rahmen eines Mitberichts an die federführende Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) mit der finanziellen Beteiligung des Bundes an den Olympischen Winterspielen 2022 in Graubünden (12.091 n).

Die Mehrheit der Kommission steht der Durchführung von Olympischen Spielen in der Schweiz im Jahr 2022 positiv gegenüber. Sie empfiehlt aber der WBK, solange auf eine Zustimmung zu den geforderten Beiträgen des Bundes an die Olympischen Winterspiele 2022 zu verzichten, als nicht alle von der Finanzkommission formulierten Fragen und Risiken geklärt sowie die nötigen Steuerungs- und Controllinginstrumente ausformuliert und zugesichert sind. Für die FK sind viele Fragen insbesondere im Bereich der Finanzierung noch offen. Diese sind möglichst im Rahmen der weiteren parlamentarischen Beratungen vertieft zu klären. Zu den noch offenen Fragen zählt die Kommission unter anderem die noch bestehende Finanzierungslücke in Höhe von 300 Millionen Franken oder die noch nicht gesicherte Finanzierung im Verkehrsbereich.

In Bezug auf die Höhe des finanziellen Engagements des Bundes stützte die Kommission einen Antrag ihrer vorberatenden Subkommission (EDI/VBS) und beschloss, den Verpflichtungskredit von einer Milliarde Franken nicht auf 700 Millionen Franken zu kürzen. Sie lehnte einen entsprechenden Antrag mit 16 zu 8 Stimmen ab. Sollten die tatsächlichen Kosten dieses unverrückbare Kostendach von 1 Milliarde übersteigen, darf der Bund die entsprechenden Mehrkosten in keinem Falle übernehmen. Ein entsprechender Hinweis, dass der Bund keine Defizitgarantie übernimmt und ein allfälliges Defizit vom Kanton Graubünden getragen werden müsste, ist explizit in den Bundesbeschluss aufzunehmen. Zudem muss der Mechanismus, wie bei allfälligen Kreditüberschreitungen vorgegangen wird, ebenfalls im Bundesbeschluss festgeschrieben werden. Ferner verlangt die Kommission, dass die Kreditverwendung – sofern die Schweiz den Zuschlag erhält – genau überwacht wird.

Die Minderheit lehnt die Durchführung der Spiele aus finanzpolitischer Optik grundsätzlich ab. Sie führte aus, dass die letzten Olympischen Spiele gezeigt hätten, dass die Kosten stets höher ausfallen als ursprünglich geplant. Des Weiteren fehlten klare Controllingmassnahmen zur Budgeteinhaltung und von den Einnahmen flössen zu wenig an das lokale Organisationskomitee und zu viel an das Internationale Olympische Komitee (IOC). Auch die Kommissionsminderheit unterstützt die aufgeführten Forderungen der Kommissionsmehrheit für den Fall, dass die Anträge des Bundesrates von den Räten im Grundsatz unterstützt werden.

Lebhaft diskutiert wurde die Frage, wann die Kommission zum vorliegenden Geschäft in Form eines Mitberichts Stellung nehmen soll. Sie lehnte einen Antrag auf Sistierung der Beschlussfassung bis nach der Volksabstimmung im Kanton Graubünden vom 3. März 2013 mit 14 zu 11 Stimmen ab. Einen Antrag, die Öffentlichkeit erst nach der Volksabstimmung zu orientieren, lehnte die Kommission mit 21 zu 3 Stimmen (1 Enthaltung) deutlich ab. Die Finanzkommission des Nationalrates wird ihre Überlegungen der WBK-N in Form eines schriftlichen Mitberichts unterbreiten. Letztere hatte in ihrer Sitzung vom 17. Januar 2013 beschlossen, die Beratung des Olympia-Geschäfts auszusetzen, um den Entscheid des Bündner Stimmvolkes vom 3. März 2013 abzuwarten (vgl. Medienmitteilung der WBK-N vom 18. Januar 2013).

Die Finanzkommission tagte am 28. Januar 2013 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Pirmin Schwander (SVP/SZ) in Bern. Zu diesem Traktandum anwesend waren Bundespräsident Ueli Maurer, Vorsteher des VBS, die Generalssekretärin des Departements sowie der Direktor des Bundesamts für Sport.


Bern, 29. Januar 2013   Parlamentsdienste