Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAPG 2014)
Anders als der Nationalrat will die ständerätliche Finanzkommission das KAPG beraten. Sie sieht grosse Belastungen auf den Haushalt zukommen und hält eine Auseinandersetzung des Parlaments mit der Frage, auf welche Aufgaben verzichtet werden kann oder muss und wo Prioritäten gesetzt werden sollten, für unabdingbar.

Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014, 12.101 n)
Das KAPG 2014 wurde vom Nationalrat am 13. Juni 2013 an den Bundesrat zurückgewiesen. Der Nationalrat beauftragt den Bundesrat in der Rückweisung, mindestens 2 neue Szenarien vorzulegen.

Mit 9 Stimmen (3 Enthaltungen) beantragt die Finanzkommission des Ständerates ihrem Rat, dem Beschluss des Nationalrates nicht zu folgen. Aus folgenden Gründen will sie  das KAPG 2014 nicht an den Bundesrat zurückweisen, sondern beraten. Die gute Hochrechnung der laufenden Rechnungsperiode per 30. Juni 2013 (vgl. Medienmitteilung des EFD vom 14. August 2013) darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass ab 2015 grosse Mehrbelastungen auf den Bundeshaushalt zukommen werden. Um zu verhindern, dass innert kurzer Zeit grosse Einsparungen im Bundeshaushalt erzielt werden müssen, damit die Schuldenbremse eingehalten werden kann, spricht sich die Kommission klar für rechtzeitige Aufgabenverzichte und Einsparungen aus.

Neben den erwarteten Mehrbelastungen sprachen drei weitere Argumente für den Entscheid der FK-S. Erstens beauftragte das Parlament den Bundesrat (Mo. FK-N 11.3317), ein KAP zu erstellen. Die Kommission erachtet es daher als folgerichtig, die Vorlage des Bundesrates auch im Detail zu prüfen und hält eine Rückweisung ohne Detailberatung für widersprüchlich.

Die Kommission stimmt zwar dem Nationalrat zu, dass die Vorlage noch mehr echte Aufgabenverzichte ausweisen sollte und nicht alle vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen politisch umsetzbar sind.  Die  Mehrheit der Kommission findet es dennoch wichtig, die vom Bundesrat vorgeschlagenen Spar- und Verzichtsmassnahmen zu prüfen, damit wenigstens die darin enthaltenen unbestrittenen Massnahmen umgesetzt werden können. Schliesslich ist sich die FK einig, dass die mit der Rückweisung beschlossenen Aufträge an den Bundesrat nur schwer Mehrheiten finden werden. Sie wehrt sich dagegen, dass die Verwaltung aufwendige Szenarien berechnet, welche anschliessend vom Parlament wieder abgelehnt werden.

Weitere von der FK-S behandelte Geschäfte
Die FK-S nahm den Bericht des Bundesrates über die strukturelle Situation des Schweizer Tourismus und die künftige Tourismusstrategie des Bundesrates (vgl. Medienmitteilung des WBF vom 27. Juni 2013) zur Kenntnis und lobte seine hohe Qualität. Die FK-S teilt die Sorge des Bundesrates in Bezug auf die strukturellen Herausforderungen der Branche. Wie der Bundesrat sieht sie die Notwendigkeit, das Mandat der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredite auszuweiten. Sie ortet vor allem den Bedarf der Schaffung von Hilfen für eine erleichterte Nachfolgeregelung von Hotelbetrieben in Familienbesitz. Sie begrüsst auch ausdrücklich, dass die zusätzlichen Massnahmen zur Begleitung und Erleichterung der strukturellen Reform keine zusätzliche Mittel binden, weil sie aus dem Fond der Regionalentwicklung finanziert werden, der über ausreichend Mittel verfügt.

Die Finanzkommission behandelte im Mitberichtverfahren die Botschaft zu Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT am Gotthard (13.045 s). Die Botschaft betrifft die Verlagerung von Sattelschleppern von der Strasse auf die Schiene. Dazu muss unter anderem in Italien investiert werden. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand die Frage, wie die Schweiz sich an der Finanzierung der Investitionen in Italien beteiligt. Die Finanzkommission des Ständerates stimmt dem Geschäft grundsätzlich zu, stellt jedoch der zuständigen Legislativkommission mit 7 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung den Antrag, dass der verhandelte Vertrag der Schweiz mit Italien zur Finanzierung von Investitionen in Italien dem Parlament wieder vorgelegt werden muss. Zudem formuliert sie die Erwartung, dass die Subventionen für die Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Schienen sukzessive abgebaut werden.

Die Kommission folgt dem Bundesrat und beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimme, die Motion der FK-N zur Vollkostenrechnung in der Bundesverwaltung (13.3364 n) abzulehnen. Aus ihrer Sicht sind die vom Nationalrat geforderten Vollkostenrechnungen gesetzlich bereits verankert. Die Kommission ist überzeugt, dass der von der FK-N festgestellte Mangel in einer Leistungsverrechnung nicht über diese Motion aufzuheben ist.

Die Finanzkommission des Ständerates tagte am 19. und 20. August 2013 unter der Leitung ihres Präsidenten, Jean-René Fournier (CVP, VS), in Bern. Zweitweise anwesend waren Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin des Eidg. Finanzdepartementes, und Mitarbeitende der Departemente EDI, EFD, VBS und WBF.

 

 

Bern, 20. August 2013   Parlamentsdienste