Rücktritt des Direktors des Bundesamtes für Statistik
Die Subkommission EDI/UVEK der GPK des Nationalrates führte
im Sommer 2012 einen Dienststellenbesuch beim Bundesamt für Statistik durch. Die
GPK-N erkannte damals keinen Handlungsbedarf aus Sicht der Oberaufsicht. Aufgrund
der jüngsten Ereignisse im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Direktors des BFS
hat die GPK beschlossen, sich vom EDI auf den neuesten Stand bringen lassen.
Ausserdem hat die Kommission beschlossen, Strafanzeigen wegen Verletzung des
Amtsgeheimnisses und wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen zu erstatten, nachdem Auszüge aus einem
Subkommissions-Protokoll in den Medien veröffentlicht wurden.
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Die
Subkommission EDI/UVEK der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hatte
am 18. Juni 2012 im Rahmen ihrer regulären Oberaufsicht einen Dienstellenbesuch
beim Bundesamt für Statistik (BFS) in Neuchâtel durchgeführt. Der Direktor des
BFS und einige seiner Mitarbeiter hatten die Subkommission über die Aufgaben und
die Organisation des BFS, sowie über die Umstrukturierung mit dem Projekt
„FUTURO“ und die Personalsituation informiert.
Im September
2012 hatte die Subkommission mit dem Generalsekretär und der Personalchefin des
EDI einige ergänzende Fragen zur Umstrukturierung im BFS und zur
Personalsituation besprochen. Die Kommission wandte sich danach an den
Vorsteher des EDI mit dem Anliegen, dass das EDI seine Aufsicht gegenüber dem
BFS weiterhin wahrnehmen und das Amt insbesondere während der Phase der
Umstrukturierung eng begleiten solle. Die Kommission erkannte zu diesem
Zeitpunkt keinen weiteren Handlungsbedarf im Sinne der Oberaufsicht.
Aufgrund der
neuesten Ereignisse im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Direktors des BFS hat
die GPK-N beschlossen, sich beim EDI darüber zu informieren, ob seit September
2012 im Zusammenhang mit der Personalsituation beim BFS neue Fakten vorliegen
und ob bereits über das weitere Vorgehen entschieden wurde. Gestützt auf diese
Informationen wird sie entscheiden, ob Handlungsbedarf aus der Sicht der
Oberaufsicht besteht.
Im Weiteren
hat die Kommission beschlossen, zwei Strafanzeigen einzureichen, nachdem in den
Medien aus einem vertraulichen Protokoll ihrer Subkommission EDI/UVEK zu dieser
Thematik zitiert wurde. Gestützt auf Artikel 320 Strafgesetzbuch (Verletzung
des Amtsgeheimnisses) wird die Kommission eine Strafanzeige gegen Unbekannt
einreichen. Auch die Verletzung des Artikels 293 Strafgesetzbuch
(Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen) durch die betroffenen
Journalisten wird durch die Kommission zur Anzeige gebracht.
Bern,
1.
März 2013
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