Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014

​Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) beantragte dem Nationalrat nach der Sitzung vom 11./12. April 2013 mit 14 zu 10 Stimmen 1 (Enthaltung), das Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAPG 2014, 12.101 n) an den Bundesrat zurückzuweisen (siehe dazu die entsprechende Medienmitteilung der FK-N vom 12. April 2013). Der Nationalrat folgte anlässlich der Sommersession 2013 mit 105 zu 72 Stimmen dem Antrag der Kommissionsmehrheit. Der Ständerat lehnte in der Herbstsession 2013 auf Antrag seiner Finanzkommission die Rückweisung ab. Nach Artikel 87 Absatz 2 Parlamentsgesetz (SR 171.10) wird die Rückweisung erst wirksam, wenn der Nationalrat an seinem Beschluss festhält. Die Finanzkommission befasste sich deshalb an der heutigen Sitzung mit der Frage, ob sie dem Nationalrat den Antrag stellt, dem Ständerat zu folgen (keine Rückweisung) oder ob sie beantragt, am Rückweisungsbeschluss festzuhalten.

Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 15 zu 10 Stimmen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Es liegt ein Minderheitsantrag vor, dem Ständerat zu folgen. Der Nationalrat wird das Geschäft in der Wintersession behandeln.

Die Finanzkommission tagt am 17./18. Oktober 2013 unter der Leitung ihres Präsidenten, Pirmin Schwander (SVP/SZ), in Bern. Für dieses Traktandum anwesend waren Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf sowie der Direktor und weitere Mitarbeitende der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV).

 

Über andere Traktanden der Sitzung wird am Freitag 18. Oktober eine weitere Medienmitteilung veröffentlicht.  

 

Bern, 17. Oktober 2013  Parlamentsdienste