13.036 Grundversorgung. Allgemeine Verfassungsbestimmung
Die Dienstleistungen des Service public werden in unserem Land flächendeckend und für alle Bevölkerungsteile nach den gleichen Grundsätzen angeboten. Die Kommission hat eine erst Diskussion darüber geführt, ob die Bundesverfassung um einen entsprechenden Artikel zu ergänzen sei.

​Soll die Bundesverfassung durch eine allgemeine Bestimmung zur Grundversorgung ergänzt werden? Diese Frage hat der damalige Ständerat Theo Maissen im Jahr 2003 mit seiner parlamentarischen Initiative 03.465 (Service public. Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung) aufgeworfen. Im Bewusstsein, dass deren Beantwortung schwierig sein dürfte, haben die eidgenössischen Räte den Bundesrat im Jahr 2006 mittels einer Motion beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten (05.3232 Mo. KVF-SR. Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung). Der Bundesrat, der sich stets gegen dieses Anliegen stellte, hat im Mai 2013 seine Botschaft zuhanden der Räte verabschiedet (13.036 Grundversorgung. Allgemeine Verfassungsbestimmung).


Die Kommission hat nun eine erste eingehende Diskussion über den Inhalt der Vorlage und das weitere Vorgehen geführt. Sie wird ihre Beratungen an einer späteren Sitzung, voraussichtlich Anfang des nächsten Jahres fortsetzen.


Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerat Claude Hêche (SP/JU) am 10. Oktober im Verkehrshaus in Luzern und am 11. Oktober in Bern getagt. Am Rande des ersten Sitzungstages in Luzern wurde die Kommission vom Direktor des Verkehrshauses durch die verschiedenen Ausstellungshallen geführt und hatte ausserdem die Möglichkeit sich mit Vertretern von Stadt und Kanton Luzern über aktuelle verkehrspolitische Themen der Region zu unterhalten.

 

 

Bern, 11. Oktober 2013  Parlamentsdienste