Ausdehnung der Rechte der Geschädigten im Militärstrafprozess

Im Rahmen einer parlamentarischen Initiative (10.417) hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates einen Vorentwurf zu Änderungen des Militärstrafprozesses ausgearbeitet. Sie eröffnet zu diesem Vorentwurf ein Vernehmlassungsverfahren. Dieses dauert bis zum 13. Dezember 2013. Die Stellungnahmen sind dem Oberauditorat in schriftlicher (Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern) oder elektronischer Form (rd@oa.admin.ch) einzureichen. Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Website der Bundesversammlung und jener der allgemeinen Bundesverwaltung abgerufen werden.

Im Militärstrafprozessrecht verfügt die geschädigte Person heute über weniger Mitwirkungs-rechte als im Strafprozessrecht nach der neuen eidgenössischen Strafprozessordnung. Insbesondere der nach dem Unfall an der Jungfrau im Jahr 2007 geführte Militärstrafprozess hat aufgezeigt, dass das geltende Recht in Bezug auf die Parteirechte der geschädigten Person den Ansprüchen an ein modernes Strafprozessrecht nicht vollständig zu genügen vermag. Die Kommission ist deshalb der Ansicht, dass entsprechender gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Sie schlägt vor, die Parteirechte der geschädigten Person im Militärstrafprozess jenen der eidgenössischen Strafprozessordnung anzupassen.

 

Bern, 9. September 2013 Parlamentsdienste