Im Rahmen einer parlamentarischen
Initiative (10.417)
hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates einen Vorentwurf zu
Änderungen des Militärstrafprozesses ausgearbeitet. Sie eröffnet zu diesem
Vorentwurf ein Vernehmlassungsverfahren. Dieses dauert bis zum 13. Dezember
2013. Die Stellungnahmen sind dem Oberauditorat in schriftlicher (Maulbeerstrasse
9, 3003 Bern) oder elektronischer Form (rd@oa.admin.ch)
einzureichen. Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Website der Bundesversammlung
und jener der allgemeinen Bundesverwaltung
abgerufen werden.
Im Militärstrafprozessrecht verfügt die geschädigte
Person heute über weniger Mitwirkungs-rechte als im Strafprozessrecht nach der
neuen eidgenössischen Strafprozessordnung. Insbesondere der nach dem Unfall an
der Jungfrau im Jahr 2007 geführte Militärstrafprozess hat aufgezeigt, dass das
geltende Recht in Bezug auf die Parteirechte der geschädigten Person den
Ansprüchen an ein modernes Strafprozessrecht nicht vollständig zu genügen
vermag. Die Kommission ist deshalb der Ansicht, dass entsprechender
gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Sie schlägt vor, die Parteirechte
der geschädigten Person im Militärstrafprozess jenen der eidgenössischen
Strafprozessordnung anzupassen.
Bern, 9. September 2013 Parlamentsdienste