Nach Annahme der Volksinitiative „Gegen die Abzockerei“ hat die Kommission über das weitere Vorgehen der in den Räten hängigen und vom Nationalrat sistierten Vorlage 1 der Botschaft des Bundesrates vom 21. Dezember 2007 zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts (08.011) beraten. Die Vorlage enthält umfangreiche Neuregelungen des Aktienrechts in den Bereichen Corporate Governance und Kapitalstrukturen sowie zur Modernisierung der Generalversammlung. Mit 22 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission dem Nationalrat, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Dieser soll damit beauftragt werden, die Vorlage unter Berücksichtigung der mit der Annahme der Volksinitiative eingeführten neuen verfassungsmässigen Vorgaben zu überarbeiten. Der Kommission ist es ein Anliegen, dass diese Überarbeitung zügig erfolgt, damit die Volksinitiative möglichst rasch auf formell-gesetzlicher Ebene umgesetzt werden kann.
Mit 16 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat die Kommission zudem beschlossen, nicht an ihrem im Herbst 2009 gefassten Beschluss zur Aufteilung des Aktienrechts in einen allgemeinen Teil und einen nur für börsenkotierte Gesellschaften geltenden Teil festzuhalten.
Schutz vor pädophilen Sexualstraftätern
Nachdem der Nationalrat in der Frühjahrssession 2013 die Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kinder arbeiten dürfen“ zur Annahme empfohlen und den von der Kommission beantragten direkten Gegenentwurf abgelehnt hatte, hat sich die Kommission erneut mit der Thematik befasst. Sie beschloss, den vom Bundesrat beantragten Entwurf zur Änderung des Strafrechts (12.076) an ihrer nächsten Sitzung im Mai 2013 zu traktandieren, wenn bekannt sein wird, welche Anträge die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates zur Volksinitiative beschlossen hat.
Elterliche Sorge
Die Kommission hat mit der Beratung der vom Ständerat in der Frühjahrssession 2013 beschlossenen Differenzen in der Vorlage des Bundesrates zur Revision des Zivilgesetzbuches (11.070) begonnen. Sie wird diese Beratung voraussichtlich an ihrer nächsten Sitzung im Mai 2013 abschliessen und im Anschluss über ihre Anträge informieren.
Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (12.066)
Die Kommission trat ohne Gegenstimme auf die Vorlage zur Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention) ein und führte einen Grossteil der Detailberatung durch. Bisher wollen lediglich Minderheiten Änderungen an diesem Entwurf vornehmen. Die Kommission wird nach Abschluss ihrer Arbeiten detailliert über das Ergebnis ihrer Beratung informieren.
Löschung ungerechtfertigter Zahlungsbefehle (09.530)
Einstimmig verabschiedete die Kommission einen Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, den sie demnächst in die Vernehmlassung geben wird. Gemäss diesem Vorentwurf sollen Betriebene vom Betreibungsamt verlangen können, dass in ihren Augen ungerechtfertigte Verfahren Dritten nicht mehr mitgeteilt werden. Das Amt tritt auf solche Gesuche ein, wenn gewisse formelle Voraussetzungen erfüllt sind: In erster Linie dürfen gegen die betriebene Person im massgeblichen Zeitraum (seit der Einleitung der Betreibung und in den sechs Monaten davor) bei diesem Amt Betreibungen von höchstens einem weiteren Gläubiger anhängig gemacht worden sein.
Lebenslängliche Freiheitsstrafe und bedingte Entlassung
Mit 17 zu 6 Stimmen beantragt die Kommission, der parlamentarischen Initiative 12.422 keine Folge zu geben. Diese verlangt, dass bei lebenslänglichen Freiheitsstrafen unter bestimmten Umständen eine bedingte Entlassung ausgeschlossen werden kann. Eine Minderheit beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Strafbarkeit der Hehlerei mit gestohlenen Bankkundendaten (12.3976)
Mit 11 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, die in der Wintersession 2012 vom Ständerat angenommene Motion abzulehnen. Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion.
Firmenrecht
Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, die Motion 12.3769 anzunehmen, welche eine Modernisierung des Firmenrechts verlangt, um die Unternehmensnachfolge zu vereinfachen (12.3769).
Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (12.425)
Im Rahmen der Differenzbereinigung schloss sich die Kommission mit 12 zu 7 Stimmen dem Ständerat an, der mit 27 zu 13 Stimmen entschieden hatte, nicht auf die Vorlage zur Erhöhung der Zahl der Richterstellen von heute 65 auf maximal 68 einzutreten. Sie folgt der Argumentation des Ständerates und weist zudem darauf hin, dass die Geschäftslast gemäss dem Geschäftsbericht 2012 des Gerichtes zurückgegangen ist. Nach Meinung der Kommission ist es nicht sinnvoll, auf Vorrat Richterstellen zu schaffen.
Die Kommission hat am 25. und 26. April 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Yves Nidegger (SVP, GE) in Bern getagt.
Bern, 26. April 2013 Parlamentsdienste