Regulierung der Ärztezulassung
​Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) ist auf die Vorlage des Bundesrates zur vorübergehenden Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung von Ärztinnen und Ärzten eingetreten. Sie empfiehlt dem Nationalrat, die Vorlage mit einigen Präzisierungen anzunehmen.

​Die SGK-NR hat die Vorlage des Bundesrates zur vorübergehenden Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung (12.092 ns. KVG. Teilrevision) beraten. Angesichts des erheblichen Anstiegs von Zulassungsgesuchen von Ärztinnen und Ärzten soll mit der Gesetzesänderung die 2011 abgelaufene Zulassungsregulierung für eine befristete Zeit wieder eingeführt werden. Nach ausgiebigen Diskussionen beschloss die Kommission mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Vorlage einzutreten. Die knappe Mehrheit der Kommission sieht einen Handlungsbedarf betreffend die Regulierung der Zulassung der Ärzte und Ärztinnen im Rahmen der sozialen Krankenversicherung. Mit 12  zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten lehnte die Kommission einen Antrag ab, welcher die Vorlage an den Bundesrat rückweisen wollte, mit dem Auftrag, innert 2 Jahren Alternativvorschläge zu bringen. Sie stimmte aber mit 16 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen einem Antrag zu, Apothekerinnen und Apotheker nicht dem Bedürfnisnachweis zu unterstellen. Die Kommission befürwortet mit 19 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dass eine erteilte Zulassung verfallen soll, wenn nicht innerhalb von 6 Monaten von ihr Gebrauch gemacht wird. Ebenfalls will sie mit einer Präzisierung der Übergangsbestimmungen erreichen, dass bisher zugelassene Ärztinnen und Ärzte nur vom Bedarfsnachweis ausgeschlossen sein sollen, wenn sie tatsächlich in einer eigenen Praxis tätig waren. Die Kommission nahm die bereinigte Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 13 zu 11 Stimmen an.

Transparenz über Resultate der Lebensmittelkontrolle

Die Kommission hat die Detailberatung des Lebensmittelgesetzes (11.034 n) abgeschlossen und den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Bei der Information über die Resultate der Lebensmittelkontrolle, die insbesondere in der Gastronomie von Interesse sind, schlägt sie eine neue Lösung vor, die sowohl den Anliegen der Betriebe als auch der Kunden entgegenkommt. Mit 14 zu 9 Stimmen beantragt sie, dass Lebensmittelbetriebe schon nach der ersten Kontrolle eine kostenlose amtliche Bescheinigung erhalten, wenn sie die wesentlichen lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllen (Art. 33). Dieses Dokument müssen sie den Konsumenten auf Verlangen zeigen. Verletzt ein Betrieb wesentliche Vorschriften (z.B. Lagerung von verdorbenem Fleisch im Kühlschrank) oder muss er gar geschlossen werden, soll er innerhalb eines halben Jahres eine zweite Chance erhalten. Die Details werden auf Verordnungsstufe geregelt, doch soll es einem Betrieb möglich sein, die Konformitätsbescheinigung auch dann zu bekommen, wenn die Lebensmittelkontrolle ein geringfügiges Problem feststellt (z.B. ein in der Küche herumliegendes schmutziges Messer). Derzeit schneiden rund 85 Prozent der Betriebe zufriedenstellend ab.

Der Entwurf des Lebensmittelgesetzes, zu dem 20 Minderheitsanträge eingereicht wurden, ist damit bereit für den Nationalrat.

Weitere Geschäfte

Die Kommission hat der Pa.Iv. Gilli. Erneute Verlängerung der kantonalen Zulassung von Arzneimitteln (12.471 n) einstimmig Folge gegeben. Nach geltendem Recht laufen die kantonalen Zulassungen für Arzneimittel am 31. Dezember 2013 aus. Da eine definitive Lösung für kantonal zugelassene Heilmittel, wie sie in der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes vorgesehen ist, bis dahin nicht eingeführt werden kann, will die Initiative das momentane Übergangsregime bis am 31. Dezember 2017 verlängern.

Sie hat zudem die Beratungen über die Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin“ (11.062 s) fortgesetzt.

Des Weiteren befasste sich die Kommission mit dem OECD-/WTO-Bericht über das schweizerische Gesundheitssystem 2011 und insbesondere mit den darin enthaltenen Empfehlungen. Die Verantwortliche bei der OECD für diesen Bericht, Francesca Colombo, erläuterte die Sicht der OECD und Michael Jordi diejenige der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK).

Die Kommission tagte am 10./11. Januar 2013 in Bern unter dem Vorsitz von Stéphane Rossini (SP, VS) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

 

Bern, 11. Januar 2013  Parlamentsdienste