Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates beantragt, der Bevölkerung die Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse 13.079 s) zur Ablehnung zu empfehlen. Sie hat die Beratungen zum Transplantations-gesetzes abgeschlossen und ist auf die Revision des Medizinalberufegesetzes eingetreten.

Die Kommission beantragt mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Bevölkerung die Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse 13.079 s) zur Ablehnung zu empfehlen. Die Volksinitiative verlangt für die soziale Grundversicherung die Einführung einer schweizerischen Einheitskasse mit kantonalen oder regionalen Agenturen. Pro Kanton soll es eine einheitliche Prämien geben. Die Mehrheit der Kommission ist demgegenüber der Auffassung, dass sich das heutige System mit einem regulierten Wettbewerb und Wahlfreiheit bewährt habe, auch wenn es noch einigen Optimierungsbedarf gebe (z.B. ein Aufsichtsgesetz, neuer Risikoausgleich). Ein Systemwechsel dränge sich deshalb nicht auf, auch wäre ein solcher mit erheblichen Transaktionskosten und Risiken (z.B. EDV) verbunden und es ginge viel Knowhow  verloren. Für die Befürwortenden der Volksinitiative würde ein Wechsel neben Kosteneinsparungen (Verwaltungskosten, Wegfall der Risikoselektion) vor allem auch mehr Effizienz in der Steuerung, Transparenz und Gleichbehandlung bringen. Die Kommission hörte eingangs eine Vertretung des Initiativkomitees, der Kantone und der Versicherer wie auch eine Expertin und einen Experten an.

Transplantationsgesetz

Die Kommission hat die Detailberatung zur Teilrevision des Transplantationsgesetzes (13.029 s) abgeschlossen und die Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Sie schliesst sich dabei dem Entwurf des Bundesrates an. Konkret unterstützt sie eine neue Bestimmung, gemäss der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie ihre Angehörigen mit einer Krankenversicherung in der Schweiz bei der Zuteilung von Organen zur Transplantation künftig gleich behandelt werden wie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz (Art. 17). Ein weiterer Aspekt, der mit dieser Vorlage neu geregelt und von der Kommission begrüsst wird, betrifft die finanzielle Absicherung von Lebendspenderinnen und –spendern. Die Versicherer sollen verpflichtet werden, die Kosten für die Nachsorge als einmalige Pauschale an den Lebendspende-Nachsorgefonds zu entrichten. Die Mittel dieses Fonds sollen für das Lebendspende-Nachsorgeregister verwendet werden, an dessen Kosten sich neu auch der Bund beteiligt (Art. 15a). Die Vorlage geht nun an den Ständerat, der sich in der kommenden Wintersession damit befassen wird.

Mit 9 zu 3 Stimmen beantragt die SGK-SR, die Mo. Nationalrat (Favre Laurent). Organspende. Wechsel zur Widerspruchslösung (12.3767 n) abzulehnen. Damit bestätigt die Kommission ihren Entscheid, den sie zu dieser Fragestellung im Rahmen der Beratungen zur Teilrevision des Transplantationsgesetzes (13.029 s) gefällt hatte (vgl. Medienmitteilung der SGK-SR vom 18. Oktober 2013).

Weiter beantragt die Kommission mit 10 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung, die Mo. Nationalrat (Barthassat). Angabe der Organspendebereitschaft auf offiziellen Dokumenten (07.3383 n) abzulehnen. Die Kommission erachtet es als wenig sachgerecht, wenn Angaben über die Organspendebereitschaft im Reisepass, auf der Identitätskarte oder dem Führerausweis vermerkt würden. Diese Ausweise seien teilweise älteren Datums; somit wäre nicht gewährleistet, dass ein Vermerk wirklich dem aktuellen Spendewillen entspreche. Andernfalls müssten diese Ausweise immer wieder neu beantragt werden. Die Kommission kann sich vorstellen, dass im Rahmen des elektronischen Patientendossiers eine sinnvolle Lösung gefunden werden kann.

Medizinalberufegesetz

Ohne Gegenstimme trat die Kommission auf die Revision des Medizinalberufegesetzes, MedBG (13.060 s) ein. Die Ausbildungsziele sollen ergänzt werden, um der neu in Artikel 118a Bundesverfassung verankerten Komplementärmedizin Rechnung zu tragen und einen zusätzlichen Schwerpunkt in der Hausarztmedizin und in der medizinischen Grundversorgung zu setzen. Dazu kommen einige Anpassungen an inzwischen stattgefundene Entwicklungen. Die Beratungen werden im Januar fortgesetzt.

Die Kommission tagte am 14. November 2013 in Bern unter dem Vorsitz von Christine Egerszegi (FDP, AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

Bern, 15. November 2013 Parlamentsdienste