11.022 Bürgerrechtsgesetz. Totalrevision
Im Bewusstsein, dass die Integration der Einbürgerungswilligen in den einzelnen Kantonen mit unterschiedlichen Erwartungen verknüpft wird, will die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerats den Kantonen beim Einbürgerungsverfahren einen grösseren Spielraum belassen.

In Ihren Beratungen richtete die SPK ein besonderes Augenmerk darauf, den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kantone gerecht zu werden. So beschloss die Kommission mit 10 Stimmen bei einer Enthaltung, ihrem Rat zu beantragen, die Integrationskriterien so auszugestalten, dass die Kantone neben den im Bürgerrechtsgesetz festgehaltenen Mindestanforderungen zusätzliche Integrationskriterien vorsehen können. Z. B. sollen Kenntnisse der am Wohnort gesprochenen Sprache vorausgesetzt werden können.

Als unverhältnismässig beurteilte die Kommission das vom Nationalrat definierte Kriterium, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat für das Bürgerrecht sich in einer Landessprache „in Wort und Schrift“ gut verständigen kann. Mit 6 zu 5 Stimmen schlägt sie vor, dass Einbürgerungswillige sich im Alltag in einer Landessprache gut verständigen können müssen.
Bei der erleichterten Einbürgerung beantragt sie dem Ständerat mit 9 zu 2 Stimmen, dem Vorschlag des Bundesrats zu folgen, wonach die Integrationskriterien nach den Vorgaben der ordentlichen Einbürgerung geprüft werden, diese jedoch nicht „erfüllt“ sein müssen, wie dies der Nationalrat beschlossen hatte.

Weiter beschloss die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen, dass zur Erteilung einer Einbürgerungsbewilligung durch den Bund ein Aufenthalt in der Schweiz von insgesamt acht Jahren ausreicht und nicht ein solcher von zehn Jahren nachgewiesen werden muss, wie dies der Nationalrat beschlossen hatte. Die Kommission begrüsst hingegen die Präzisierung des Nationalrats, dass die Antrag stellende Person drei der letzten fünf Jahre vor der Einreichung ihres Gesuchs in der Schweiz gelebt haben muss. Anders als der Nationalrat, will die SPK als formelle Voraussetzung auch den Aufenthalt als vorläufig Aufgenommene oder vorläufig Aufgenommener anrechnen. Mit 10 zu 2 Stimmen beantragt sie, in dieser Frage dem Entwurf des Bundesrats zuzustimmen.

Schliesslich soll die Zeit, welche die Bewerberin oder der Bewerber zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr in der Schweiz verbracht hat, wie im geltenden Recht und gemäss Entwurf des Bundesrats, doppelt angerechnet werden. Mit 8 zu 4 Stimmen stellt sich die Kommission gegen die Streichung dieser Bestimmung, die der Nationalrat beschlossen hatte.

In der Gesamtabstimmung stimmte die SPK dem Entwurf zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes mit 9 zu 2 Stimmen zu.

Weiter hat die Kommission die Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ (12.098 n) der Schweizerischen Volkspartei vorberaten. Die SPK beantragt ihrem Rat mit 9 zu 2 Stimmen, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Die Kommission schliesst sich in ihrer Argumentation weitgehend der Mehrheit des Nationalrats an: Die Personenfreizügigkeit mit der EU hat der Schweiz seit 2002 erheblich mehr wirtschaftliche Vorteile als Nachteile gebracht. Die Wiedereinführung des Kontingentssystems würde für Wirtschaft und Verwaltung zu einem beträchtlichen bürokratischen Mehraufwand führen, der nicht mehr zeitgemäss wäre. Schliesslich würde die Wiedereinführung von Kontingenten dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU zuwider laufen und hätte letztlich eine Kündigung sämtlicher bilateraler Verträge zur Folge. Die Minderheit der Kommission erachtet es für unabdingbar, dass die Schweiz die unerwünschten Folgen der Einwanderung für den Wohnungsmarkt und die Sozialwerke unter Kontrolle bringe und künftig ihre Einwanderung wieder selbständig mittels Kontingenten steuere. Vor ihrem Beschluss hörte die Kommission das Initiativkomitee an, das seine Argumente bereits der nationalrätlichen Schwesterkommission vorgetragen hatte. 

Bern, 3. September 2013 Parlamentsdienste