Mit 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat die Kommission in der Gesamtabstimmung der Vorlage des Bundesrats für ein Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) (13.030) zugestimmt. Sie begrüsst die durch die vorgeschlagene Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) verfolgte Zielsetzung, den Grundsatz des „Förderns und Forderns“ der Ausländerinnen und Ausländer zu konkretisieren und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen zu klären. Die Kommission weist darauf hin, dass die Wirtschaftsverbände wie z.B. der Arbeitgeberverband diese Vorlage unterstützen. Die Vorlage wird auch deshalb begrüsst, weil sie dazu beitragen kann, die Notwendigkeit der Integration im Bewusstsein sowohl der inländischen Bevölkerung wie auch der Einwandernden besser zu verankern.
Eine Minderheit von drei Kommissionsmitgliedern beantragt Nichteintreten auf die Vorlage, weil ihres Erachtens Aufwand und Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis stehen. Die von der Gesetzesrevision angestrebten Ziele könnten auch mit den bereits existierenden gesetzlichen Instrumenten erreicht werden. Das Schweizer Volk habe sich zudem durch die Ablehnung des direkten Gegenentwurfs zur Ausschaffungsinitiative gegen einen Ausbau der staatlichen Integrationsförderung ausgesprochen. Schliesslich sei Integration in erster Linie eine Bringschuld der Migrantinnen und Migranten.
Mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission eine wichtige Änderung des Gesetzesentwurfes. Der Bundesrat schlägt vor, dass eine Niederlassungsbewilligung erteilt werden muss, wenn die Ausländerin oder der Ausländer die vom Gesetz definierten Voraussetzungen erfüllt hat, d.h. insbesondere wenn sie oder er integriert ist. Die Kommission hält demgegenüber am bisherigen Recht fest, wonach die Niederlassungsbewilligung bei erfüllten Voraussetzungen erteilt werden kann. Damit will die Kommission vermeiden, dass in einem Beschwerdeverfahren letztinstanzlich das Bundesgericht definiert, was unter Integration zu verstehen ist. Dieses Ermessen soll nach wie vor durch die kantonalen Behörden ausgeübt werden, welche damit den verschiedenen Gegebenheiten in den Kantonen Rechnung tragen können. Die Kommissionsminderheit will dem Bundesrat folgen, um die Rechtssicherheit und die Gleichbehandlung zu verbessern. Die Einhaltung dieser Grundsätze im Verfahren der Erteilung der Niederlassungsbewilligung gewinne erheblich an Bedeutung, wenn die Niederlassungsbewilligung neu Voraussetzung für die Einbürgerung werden soll, wie die im Gange befindliche Revision des Bürgerrechtsgesetzes dies vorsieht.
Die Kommission tagte am 21./22. Oktober 2013 unter dem Vorsitz von Ständerat Robert Cramer (GE) in Bern.
Bern, 22. Oktober 2013 Parlamentsdienste