Der von der Kommission im Rahmen der parlamentarischen Initiative «Frist für die Sanierung belasteter Standorte» (11.466 Recordon) erarbeitete Vorentwurf zielt darauf ab, die Sanierung von Altlasten zu fördern, die früher oder später eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können.
Dazu soll die Frist, die für die Gewährung von Bundesbeiträgen an die Kantone zur Sanierung von belasteten Standorten massgebend ist, um fünf Jahre verlängert werden. Gemäss geltendem Recht gewährt der Bund den Kantonen unter gewissen Voraussetzungen Abgeltungen für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten, wenn nach dem 1. Februar 1996 auf diesen Standorten keine Abfälle mehr deponiert wurden. Auf gewisse Standorte gelangten aber über dieses Stichdatum hinaus Abfälle. Wegen mangelnder finanzieller Mittel wurde in vielen Kantonen die Altlastensanierung nicht vollzogen. Die Fristverlängerung soll nun diese dringend nötigen Massnahmen vorantreiben. Der Vorentwurf der Kommission sieht vor, dass der Bund den Kantonen unter gewissen Voraussetzungen für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Standorten, auf welche zwischen dem 1. Februar 1996 und 31. Januar 2001 Abfälle gelangt sind, neu eine Abgeltung von 30 Prozent der Kosten gewähren kann. Für Standorte, bei denen die ursprünglich festgelegte Frist vom 1. Februar 1996 respektiert wurde, können nach wie vor 40 Prozent der Kosten durch den Bund abgegolten werden.
Die Kommission gibt den Vorentwurf bis zum 15. Oktober 2013 in die Vernehmlassung. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Umwelt (Abteilung Boden und Biotechnologie, Sektion Altlasten, 3003 Bern) zuzustellen. Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht können auf der Website der Kommission (www.parlament.ch / Kommissionen / Legislativkommissionen / UREK / Berichte) abgerufen werden.
Bern, 25. Juni 2013 Parlamentsdienste