Familieninitiative
​Die Kommission beantragt mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Die Kommission hat sich zudem ausführlich mit der Zukunft des Schweizer Finanzplatzes auseinandergesetzt.

1​) 12.068 Volksinitiative. Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen

Die Volksinitiative in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs verlangt, in der Verfassung den Grundsatz zu verankern, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, für die Kinderbetreuung einen mindestens gleich hohen Steuerabzug erhalten wie Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen.

Nach Anhörung des Initiativkomitees (vertreten durch Nationalrat de Courten) und der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (vertreten durch ihren Präsidenten, Regierungsrat Wanner und Prof. Cavelti) beantragt die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, im Sinne des Bundesrates die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. In den Augen der Kommissionsmehrheit verstösst das Initiativanliegen gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und insbesondere gegen das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Bei Annahme der Initiative würden nämlich Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, steuerlich gleich belastet wie Eltern mit dem gleichen Einkommen, die ihre Kinder gegen Bezahlung fremdbetreuen lassen und deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dadurch geringer ist. Die Initiative fördere so die traditionelleren Familienformen und führe wieder zur Ungleichbehandlung, die mit der 2009 von den Räten verabschiedeten Revision des Steuerrechts (Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern) beseitigt worden sei.

Die Mehrheit hält ausserdem fest, dass die Annahme der Volksinitiative zu erheblichen Steuerausfällen führen würde. Wird davon ausgegangen, dass der Abzug wie vom Initiativkomitee gefordert dem heutigen Maximalabzug für familienergänzende Kinderbetreuung in Höhe von 10̍100 Franken entspricht und dieser Abzug sowohl für Kinder, die von ihren Eltern betreut werden, als auch für fremdbetreute Kinder pauschal geltend gemacht werden kann, hätte die Initiative Einbussen von bis zu 390 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer und von einer Milliarde Franken bei den kantonalen Steuern zur Folge.
Die Minderheit beantragt, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Ihrer Auffassung nach ist es gerade das geltende Recht, das dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht. Es diskriminiere nämlich jene Eltern, die auf eine Einkommensquelle verzichten müssen, weil sie ihre Kinder selbst betreuen und nicht die mehrheitlich mit öffentlichen Geldern subventionierten Betreuungseinrichtungen in Anspruch nehmen.

2) 12.3972 Mo. WAK-SR. Kapitaleinlageprinzip

Die Kommission hat die Motion 12.3972 ihrer ständerätlichen Schwesterkommission über das mit der Unternehmenssteuerreform II eingeführte Kapitaleinlageprinzip beraten.

Dieses Prinzip stellt bekanntlich Reserven aus Kapitaleinlagen aus steuersystematischen Gründen dem einbezahlten Grund- oder Stammkapital gleich. Rückzahlungen unterliegen weder der Einkommens- noch der Verrechnungssteuer. Dies hat zur Folge, dass einige Unternehmen derzeit darauf verzichten, steuerbare Dividenden auszurichten und stattdessen steuerfreie Kapitalrückzahlungen tätigen.

Ziel der Motion ist es, die mit der oben erwähnten Änderung der Unternehmensbesteuerung verbundenen Ausfälle an Steuereinnahmen zu kompensieren, ohne den Grundsatz, dass Kapitaleinlagen steuerfrei an die Anteilsinhaber zurückbezahlt werden können, in Frage zu stellen.

Die Kommission anerkennt, dass die Einführung des Kapitaleinlageprinzips für Rechtssicherheit gesorgt hat. Da eine Kommissionsmehrheit für eine Kompensation der Steuerausfälle ist, wurde die Motion mit 14 zu 10 Stimmen angenommen. Die Diskussionen haben jedoch gezeigt, dass einige Vertreter der Mehrheit den Beschluss, nur einen Teil der Ausfälle zu kompensieren, lediglich für einen Minimalkompromiss halten.

Die Kommissionsminderheit spricht sich gegen diese Motion aus, da die Rechnungsergebnisse des Bundes gezeigt hätten, dass das Kapitaleinlageprinzip keine Auswirkungen auf die Bundesfinanzen hat.

3) Finanz- und internationale Steuerpolitik

Im Rahmen ihrer regelmässigen Gespräche mit den Departementsvorsteherinnen und -vorstehern unterhielt sich die Kommission mit Bundesrätin Widmer-Schlumpf. Bei dieser Gelegenheit wurde über den Stand der Arbeiten bei den wichtigsten anstehenden Geschäften des EFD diskutiert. Das grösste Interesse galt dabei den internationalen Dossiers, insbesondere den Verhandlungen mit den USA zur Umsetzung der FATCA und der Pauschalbesteuerung von französischen Staatsangehörigen.

Ebenfalls zur Sprache kam der «Bericht zur Finanzmarktpolitik des Bundes» vom 19. Dezember 2012. Die Kommissionsmitglieder hatten Gelegenheit, Fragen zu stellen und ihre Meinungen und Vorbehalte kundzutun, wobei sie sich durchaus bewusst sind, dass es schwierig ist, gegenüber den verschiedenen Finanzmarktakteuren eine einheitliche Strategie zu entwickeln.

Nach dieser ausführlichen Diskussion befasste sich die Kommission mit sechs Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und beantragt ihrem Rat, diesen zuzustimmen (12.086 - DBA mit Bulgarien: 12 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen; 12.089 – DBA mit Turkmenistan: 17 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, 12.090 – DBA mit Peru: 12 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen; 12.081 – Protokolle zur Änderung des DBA mit Portugal: 16 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, 12.087 – DBA mit Slowenien: 12 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen  und  12.088 – DBA mit Tschechien: 12 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen). Diese Abkommen entsprechen alle den internationalen Amtshilfestandards.

Die Kommission hat zudem ein Postulat eingereicht, mit dem der Bundesrat ersucht wird, über die entwicklungspolitischen Implikationen der Doppelbesteuerungsabkommen und der Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen Bericht zu erstatten.

4) 10.449 n Pa.Iv. Fraktion RL. Schutz der Privatsphäre. Kein automatischer Informationsaustausch
10.450 n Pa.Iv. Fraktion RL. Den Verkauf von Bankkundendaten hart bestrafen

Die Kommission hat sich in der Folge mit zwei parlamentarischen Initiativen der FDP-Liberalen Fraktion befasst, welche sich beide in der zweiten Phase befinden. Erstere (10.449) verlangt, dass der automatische Informationsaustausch im neuen Bundesgesetz über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (StAhiG) explizit untersagt wird. Mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission die Ausarbeitung einer entsprechenden Gesetzesänderung gutgeheissen. Die Mehrheit will damit Unklarheiten im Steueramtshilfegesetz ausräumen und eine breitere Diskussion über den automatischen Informationsaustausch in der Öffentlichkeit anregen.

Mit 18 zu 7 Stimmen hat die Kommission zudem beschlossen, einen Erlassentwurf zur Umsetzung der zweiten Initiative (10.450) auszuarbeiten. Diese fordert eine neue gesetzliche Bestimmung, welche für Verletzungen des Berufsgeheimnisses zwecks persönlicher Bereicherung eine mindestens 3-jährige Freiheitsstrafe und eine Geldbusse vorsieht.

5) 12.436 n Pa.Iv. Heer. Verankerung des Bankkundengeheimnisses für Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz in der Bundesverfassung

Mit 17 zu 7 Stimmen beantragt die Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Mehrheit sieht keinen Handlungsbedarf, da die Privatsphäre von Schweizer Bankkunden durch die bestehenden verfassungs- und privatrechtlichen Bestimmungen ihrer Ansicht nach bereits ausreichend gewährleistet ist. Sie ist zudem der Auffassung, dass der Vorschlag der aktuellen Stossrichtung in der Schweizerischen Finanzmarktpolitik zuwider läuft und diese somit behindern würde.

Eine Minderheit der Kommission beantragt ihrem Rat, der Initiative Folge zu geben. Sie begründet ihre Haltung mit dem Wunsch, der drohenden Erosion des Bankkundengeheimnisses im Zuge jüngster Entwicklungen, wie bspw. dem anstehenden FATCA-Abkommen, Einhalt zu gebieten und der Schweizer Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, sich zu dieser Frage zu äussern.

6) 12.437 n Pa.Iv. Mörgeli. Beteiligung des Bundes an der Bereinigung des Steuerstreits mit den USA
12.466 n Pa.Iv. Nidegger. Den Umfang des Schutzes der Privatsphäre bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse neu festlegen

Schliesslich hat die Kommission zwei weitere parlamentarische Initiativen vorgeprüft und beantragt, beiden keine Folge zu geben. Mit 23 zu 0 Stimmen sprach sich die Kommission gegen eine Initiative von Nationalrat Mörgeli (12.437) aus, mit 17 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen gegen eine Initiative von Nationalrat Nidegger (12.466).

Die Kommission hat am 21. und 22. Januar 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christophe Darbellay (CVP, VS) und im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt.

 

Bern, 22. Januar 2013  Parlamentsdienste