Parlamentarische Initiative „Den Verkauf von Bankkundendaten hart bestrafen“

Im Rahmen der von der FDP-Liberalen Fraktion am 17. Juni 2010 eingereichten parlamentarischen Initiative zur Bestrafung des Verkaufs von Bankkundendaten ( 10.450 ) hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates am 29. Oktober 2013 einen Vorentwurf für eine Revision des Kollektivanlagen-, des Banken- und des Börsengesetzes angenommen. Die Änderungen sehen vor, dass die in den Gesetzen enthaltenen Straftatbestände der Verletzung des Berufsgeheimnisses auf Personen ausgedehnt werden, welche ihnen unter Verletzung des Berufsgeheimnisses offenbarte Geheimnisse weiteren Personen offenbaren oder für sich oder einen anderen ausnützen. Zudem sollen Personen, die sich oder einem anderen durch die Verletzung des Berufsgeheimnisses einen Vermögensvorteil verschaffen, zukünftig strenger bestraft werden.
Die Kommission schickt den Vorentwurf mit einem erläuternden Bericht bis am 28. Februar 2014 in die Vernehmlassung. Die Unterlagen zur Vernehmlassung können auf der Webseite der Bundeskanzlei (http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html) abgerufen werden.
 
Die Stellungnahmen sind elektronisch (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version) an folgende Email-Adresse zu senden: regulierung@gs-efd.admin.ch.
 
 
Bern, 20. November 2013  Parlamentsdienste