Kartellgesetz und Totalrevision des Alkoholgesetzes
​Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat den Entwurf zum Kartellgesetz in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 1 Stimmen angenommen. Die Vorlagen zum Spirituosensteuergesetz und zum Alkoholhandelsgesetz wurden mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung respektive 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen verabschiedet.

​1. 12.028s Kartellgesetz. Änderung

Die Kommission hat diese Vorlage nach intensiven Beratungen abgeschlossen und in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 1 Stimmen angenommen.

In Bezug auf das Teilverbot von harten Kartellen, gegen welche direkte Sanktionen verhängt werden können, sprach sich die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Vorlage des Bundesrates aus, wobei sie eine Präzisierung in Bezug auf die Beweislast einfügte. Gemäss ihrer Formulierung sind es die Unternehmen, «die Rechtfertigungsgründe geltend zu machen haben und die Folgen der Beweislosigkeit zu tragen haben». Die Wettbewerbsbehörden muss alle unternehmensexternen Sachverhalte feststellen. Die Kommission präzisierte im Gesetz zudem, dass die WEKO Wettbewerbsbeschränkungen, die einen vernachlässigbaren Einfluss auf den Wettbewerb haben, nicht aufgreift (Bagatellfälle).

Was die Einführung einer Bestimmung im KG betrifft, wonach das Verhalten von Unternehmen für unzulässig zu erklären sei, wenn sie Nachfrager aus der Schweiz mit Waren und Leistungen im Ausland zu den dort geltenden Preisen und Geschäftsbedingungen nicht bedienen, hielt die Kommission an ihrem früheren Beschluss (und jenem zur Motion Birrer Heimo 11.3984) fest und lehnte den entsprechenden Antrag mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Nach Auffassung der Mehrheit liesse sich diese Regelung namentlich im Ausland nur schwer durchsetzen.

In Sachen institutioneller Reform lehnt die Kommission das Modell des Bundesrates ab und hält an ihrem (mit 10 zu 2 Stimmen gefassten) Beschluss vom Januar 2013 und somit an der Reform der Wettbewerbskommission fest. Gemäss dem Vorschlag der Kommission setzt sich die WEKO nur noch aus fünf Mitgliedern zusammen. Mit dieser Mitgliederreduzierung lässt sich in ihren Augen die WEKO professionalisieren und deren Unabhängigkeit stärken. Die Wirtschaftsdachverbände sind damit nicht mehr in der WEKO vertreten. Hingegen lehnt die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag ab, wonach das untersuchte Unternehmen verlangen kann, das Bundesverwaltungsgericht anstelle der WEKO als erste Entscheidinstanz zu bestimmen. Die Kommission ist der Meinung, dass damit das Verfahren unnötig erschwert und das BVG mit der WEKO in ein Konkurrenzverhältnis gesetzt würde.

Ferner sprach sich die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen dagegen aus, dass natürliche Personen strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie sich aktiv an Kartellabsprachen beteiligen, obwohl das Unternehmen Massnahmen zur Einhaltung der kartellrechtlichen Bestimmungen getroffen hat (Compliance-Programm). In den Augen der Kommission würde eine solche Strafbestimmung u. a. den Erfolg der gegen Unternehmen geführten Verwaltungsverfahren gefährden, weil manch ein Mitarbeitender schweigen würde, wenn er aufgrund seiner Aussage gegen das Unternehmen eine Strafverfolgung zu befürchten hätte.

Die weiteren Vorschläge des Bundesrates, namentlich jene zum zivilrechtlichen Teil des Kartellrechts und zum Widerspruchsverfahren, hiess die Kommission gut.

Dieses Geschäft ist in der dritten Woche der Frühjahrsession im Ständerat traktandiert.

2. 12.020s Alkoholgesetz. Totalrevision

Bereits im Januar dieses Jahres ist die Kommission jeweils ohne Gegenstimme auf das Spirituosensteuergesetz und auf das Alkoholhandelsgesetz eingetreten. Nachdem sie am 12. Februar 2013 die Detailberatung begonnen hatte, konnte sie die Beratungen nun abschliessen, so dass die Vorlage in der Frühlingssession vom Ständerat behandelt werden kann.

Spirituosensteuergesetz

In Bezug auf den Steuersatz stimmt die Kommission dem Entwurf des Bundesrates zu, wonach der seit 1999 geltende Satz von 29 Franken je Liter reinen Alkohol im Gesetz verankert werden soll (Art. 16). Ein Antrag, welcher den Steuersatz auf 35 Franken erhöhen wollte, wurde mit 8 zu 4 Stimmen abgelehnt.

Mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat sich die Kommission gegen die Einführung einer Ausbeutebesteuerung für die Schweizer Spirituosenproduktion zum Verkauf im Inland ausgesprochen. Mit diesem System sollte die Spirituosensteuer auf der Basis von Produktionsschätzungen – anstatt auf der tatsächlichen Produktion – erhoben werden. Mit einer Ausbeutebesteuerung verspricht sich die Minderheit eine verbesserte Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Spirituosenproduktion gegenüber dem Ausland. Die Mehrheit der Kommission möchte aus finanzpolitischen Gründen und aufgrund der WTO/GATT- und EU-Konformität dem Entwurf des Bundesrates folgen.

In der Gesamtabstimmung wurde das Spirituosensteuergesetz mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Alkoholhandelsgesetz

Was die Werbevorschriften (Art. 4 und 5) für alkoholische Getränke betrifft, folgt die Kommission mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Vorschlag des Bundesrates, unterschiedliche Regelungen für Spirituosen und für die übrigen alkoholischen Getränke festzulegen und damit das geltende Recht fortzuführen. Eine Minderheit beantragt, sämtliche alkoholischen Getränke den strengeren – vom Bundesrat nur für Spirituosen vorgesehenen – Vorschriften zu unterstellen.

Ohne Gegenantrag spricht sich die Kommission dafür aus, das bereits heute geltende Abgabealter 16/18 unverändert weiterzuführen (Art. 7). Auch mit dem neu eingeführten Verbot der Weitergabe mit der Absicht, die Altersbeschränkung zu umgehen, ist die Kommission einverstanden (6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung).

Die Kommission hat es mit 8 zu 3 Stimmen abgelehnt, einen neuen Artikel einzufügen, welcher einen Mindestpreis für alkoholische Getränke festgelegt hätte. Sie weist insbesondere darauf hin, dass eine solche Regelung der Wirtschaftsfreiheit widersprechen würde. Die Minderheit hingegen ist der Ansicht, dass in Bezug auf den Jugendschutz vor allem der Billigstalkohol ein Problem darstellt.

Mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die WAK-S das Verbot zur Gewährung von Zugaben und anderen Vergünstigungen auf Spirituosen (sog. Lockvogelangebote, z.B. „Happy Hours“) aus dem Gesetz zu streichen (Art. 10). Auch das Verbot zur Gewährung von Zugaben und anderen Vergünstigungen auf den übrigen alkoholischen Getränken im Ausschank zwischen 22.00 und 06.00 Uhr findet in der Kommission keine Mehrheit (6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung). Die Begründung liegt vor allem bei den Vollzugsproblemen und Abgrenzungsfragen, die entstehen könnten.

Ebenfalls in Bezug auf Artikel 10 folgt die Kommission aber mit 6 zu 5 Stimmen dem Entwurf des Bundesrates, wonach der Verkauf alkoholischer Getränke im Detailhandel zwischen 22.00 und 6.00 Uhr verboten werden soll. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass ein nächtliches Verkaufsverbot bei den Jugendlichen direkt zu einer deutlichen Einschränkung der Erhältlichkeit alkoholischer Getränke führt, was aus Gründen des Jugendschutzes sinnvoll ist. Die Minderheit hingegen ist der Meinung, dass dieses Nachtregime einerseits die ganze Bevölkerung zu sehr einschränkt und andererseits nicht verhindern kann, dass sich die Jugendlichen vor 22.00 Uhr mit Alkoholvorräten eindecken, welche dann während der Nacht konsumiert werden. Sie beantragt deshalb, die entsprechende Bestimmung zu streichen.

Nach eingehender Diskussion spricht sich die Kommission ohne Gegenstimme dafür aus, im Alkoholhandelsgesetz die rechtlichen Grundlagen für Testkäufe zu schaffen (Art. 13). Sie ist der Ansicht, dass eine vermehrte Durchführung von Testkäufen zu einer verbesserten Beachtung der Altersbeschränkungen führt.

In der Gesamtabstimmung wurde das Alkoholhandelsgesetz mit 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

Mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat ausserdem, die Motion. Nationalrat (Bourgeois). Diskriminierung der inländischen Spirituosenproduktion (10.3238) abzulehnen, weil den Forderungen der Motion mit der vorliegenden Totalrevision des Alkoholgesetzes Rechnung getragen wurde.

Die Kommission hat am 28. Februar 2013 unter dem Vorsitz von Ständerat Konrad Graber (CVP, LU) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.

Bern, 1. März 2013  Parlamentsdienste