Weiterbildungsgesetz
Bei der Detailberatung des Weiterbildungsgesetzes in der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) wurden unterschiedliche Positionen zu den Zielsetzungen, dem Geltungsbereich und der Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch staatliche Eingriffe deutlich. Die Beratung fordert mehr Zeit als geplant und wird nach der Herbstsession fortgeführt.

An ihrer Sitzung vom 28. Juni 2013 hatte die WBK-N verschiedene Vertreterinnen und Vertreter angehört, die von der Umsetzung eines Bundesgesetz über die Weiterbildung (13.038 n) betroffen sein werden, und anschliessend beschlossen, auf die Vorlage einzutreten (s. Medienmitteilung vom 28.6.2013). Der Gesetzesentwurf wurde als Grundsatzgesetz ohne Aufnahme von Fördertatbeständen konzipiert. Diese sollten nach der Vorstellung des Bundesrates Sache der Spezialgesetzgebung bleiben. Ausnahme bilden Finanzhilfen an Organisationen der Weiterbildung für Informations- und Koordinationsaufgaben und für die Qualitätssicherung sowie Beiträge an die Kantone für die Förderung des Erwerbs und des Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener.
 
Eine Minderheit forderte zu Beginn, den Gesetzesentwurf an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, im Sinne von Art. 64 a1 der Bundesverfassung alle unnötigen Regulierungen zu streichen, da der Weiterbildungsmarkt in der Schweiz bereits weitgehend gut funktioniere. Mit 4 zu 16 Stimmen lehnte die WBK-N diesen Rückweisungsantrag ab.
Vertiefte Debatten gab es bereits bei der Festlegung der Ziele. Mit 12 zu 11 Stimmen wurde das Konzept angenommen, die Förderung des Erwerbs und des Erhalts von Grundkompetenzen auf Jugendliche und Eltern auszuweiten. Eine ebenso knappe Mehrheit stimmte dem Antrag zu, den kostenlosen Zugang zu neutraler Information, Beratung und Orientierung in die Ziele des Gesetzes einzuschreiben. Eine deutliche Mehrheit sprach sich dafür aus, im Hochschulbereich die Umsetzung der Grundsätze explizit in der Zuständigkeit der hochschulpolitischen Organe zu belassen. Weiter wurde verankert, dass die Anrechenbarkeit von Weiterbildung und informeller Bildung an die formale Bildung nicht nur transparent erfolgen sollte, sondern dass die Durchlässigkeit in der Validierung von Bildungsleistungen strukturiert und gefördert werden soll. Zudem wurde im Artikel zur Chancengleichheit festgeschrieben, mit der von Bund und Kantonen geförderten Weiterbildung zur ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit beizutragen.
Beschlossen wurde ferner, dass auch staatlich durchgeführte oder geförderte Weiterbildung zu Marktpreisen angeboten werden soll. Die Beratung wird nach der Herbstsession fortgeführt.
 
Nachdem der Ständerat dem bundesrätlichen Entwurf für die Bildungs- und Jugendprogramme der Europäischen Union für die Jahre  2014-2020 (13.023 s) ohne Änderungen in der Sommersession 2013 zugestimmt hatte, ist auch die WBK-N mit 18 zu 5 Stimmen auf den Bundesbeschluss eingetreten.  Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder unterstützt die Programme, welche einen gleichberechtigten Zugang für Schweizerinnen und Schweizer zu allen Mobilitäts- und Zusammenarbeitsprojekten ermöglichen. Aus Sicht der Mitglieder stellen die im Ausland erworbenen sprachlichen, interkulturellen und sozialen Kompetenzen einen wichtigen Mehrwert für die Programmteilnehmenden dar. Von den erworbenen Kenntnissen profitiert auch der Schweizer Arbeitsmarkt. Zu Diskussionen Anlass gaben v.a. die vorgesehenen Reserven von 40 Millionen Franken, die für erhöhte Beitragszahlungen an „Erasmus für alle“ infolge von Schwankungen des Wechselkurses und von Budgeterhöhungen vorgesehen sind. Mit 15 zu 9 Stimmen wurde ein Antrag zur Streichung dieser Reserven abgelehnt. Auch wünscht die Kommission, dass der Bundesrat den administrativen Aufwand der nationalen Agentur, welche für die Umsetzung der Programme verantwortlich ist, sorgfältig überprüft, da die Gelder den Programmteilnehmenden zugutekommen und nicht in die Betriebskosten fliessen sollen.
Die WBK-N stimmte dem Bundesbeschluss mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Eine Minderheit beantragt dem Rat auf die Vorlage nicht einzutreten. Weitere Minderheiten fordern die Kürzung der Beiträge um 61 Millionen Franken, bzw. die Streichung der Reserven. 
 
Bereits im Mai 2013 hat die WBK-N einen Erlassentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz (Amherd; 07.402) zuhanden des Nationalrats verabschiedet (s. Medienmitteilung vom 28.5.2013). An ihrer heutigen Sitzung hat die Kommission nun von der Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Entwurf Kenntnis genommen. Der Bundesrat beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten und argumentiert, für eine Ergänzung der Verfassungsgrundlage sei es heute noch zu früh. Die Wirkung der vom Bund in den letzten Jahren lancierten Massnahmen (Jugendschutzprogramme, Kinder- und Jugendförderungsgesetz) müsse zuerst evaluiert werden, bevor weiterer Handlungsbedarf abschliessend beurteilt werden könne. Die Mehrheit der WBK-N hält demgegenüber fest, dass durchaus ein Bedürfnis für eine bessere Koordination und eine solidere Basis der Kinder- und Jugendpolitik bestehe. Die Ergänzung des entsprechenden Verfassungsartikels wäre auch als Bekenntnis des Bundes für eine aktive Kinder- und Jugendpolitik und als klares Zeichen zugunsten der Kinder und Jugendlichen zu verstehen. Mit 14 zu 10 Stimmen beschloss die Kommission, die weitere Beratung des Geschäfts zu sistieren und sie im Winter 2014/2015, nach Vorliegen eines Zwischenberichts des Bundesrats zum Stand der Umsetzung der laufenden Massnahmen, wieder aufzunehmen. Die Frist für die Ausarbeitung einer Vorlage läuft in der Frühjahrsession 2015 ab.
 
Die WBK-N hat am 29./30. August 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Wasserfallen (RL/BE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt. Die WBK-N nutzte die Präsidialsitzung für einen Besuch des ARTORG Centers in Bern, wo sie an konkreten Projekten im Bereich der Medizintechnologie die gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen der Universität Bern, der Berner Fachhochschule und des Inselspitals feststellen durfte. Am Abend des ersten Sitzungstages fand auf Einladung der Berner Regierung und im Beisein von Regierungsrat Bernhard Pulver ein Nachtessen auf dem Gurten statt.

 

Bern, 30. August 2013  Parlamentsdienste