Volksinitiative «gegen die Abzockerei»
Die Kommission hat den Verordnungsentwurf des Bundesrates geprüft und dazu verschiedene Empfehlungen abgegeben. Sie möchte insbesondere Änderungen bei den Regeln über die Vergütung von Leitungsorganen und bei den Strafbestimmungen.

Die Kommission hat im Rahmen ihres Konsultationsrechts (Art. 151 ParlG) den Entwurf zu einer Verordnung geprüft, mit welcher der Bundesrat die Volksinitiative gegen die Abzockerei vorläufig umsetzen will, d.h. bis ein Gesetzesentwurf vorliegt.

Die Kommission hat von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und über die allfälligen Anpassungen diskutiert, welche diese Vernehmlassung mit sich bringen könnte. Im Mittelpunkt dieser Gespräche standen die Vergütung der Leitungsorgane (Art. 18f.), die Pflichten für Vorsorgeeinrichtungen (Art. 22f.), die Strafbestimmungen (Art. 24) sowie die Übergangsbestimmungen. Neben verschiedenen Anmerkungen gab die Kommission insbesondere zu folgenden Punkten formelle Empfehlungen an den Bundesrat ab:
– Neuer Titel der Verordnung: «Verordnung zur Stärkung der Aktionärsrechte kotierter Gesellschaften».
– Wird die Genehmigung eines Gesamtbetrags (Art. 18 Abs. 2) verweigert, soll der Verwaltungsrat nicht als Einziger an der Generalversammlung einen neuen Antrag stellen können (Gleichstellung von Verwaltungsrat und Aktionären).
– Unzulässige Vergütungen (Art. 20 Ziff. 1) : Um Missbräuche zu vermeiden, soll unter «Abgangsentschädigungen» präzisiert werden, dass auch Vergütungen unzulässig sind, die nach Aufgabe der Funktion entrichtet werden und mit Abgangsentschä¬digungen vergleichbar sind.
– Die Strafbestimmungen (Art. 24) sollen so überarbeitet werden, dass sie dem Verhältnismässigkeitsprinzip entsprechen (Differenzierung der Straftatbestände nach ihrer Schwere; Milderung der vorgesehenen Strafen; Überprüfung der Rolle des Eventualvorsatzes).


Information der Opfer
Die Kommission hat Kenntnis genommen von den Ergebnissen der Vernehmlassung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über das Informationsrecht des Opfers (09.430). In Anbetracht dieser Ergebnisse hat sie einzelne Punkt des Entwurfs angepasst und diesen schliesslich ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen angenommen. Der Gesetzestext könnte noch gewisse redaktionelle Änderungen erfahren. Die Kommission wird ihn an einer ihrer nächsten Sitzungen an ihren Rat und, zur Stellungnahme, auch an den Bundesrat weiterleiten. Sie hat insbesondere den Kreis der Personen, die Informationsrechte besitzen, erweitert, die Möglichkeit eines nachträglichen Informationsgesuchs eingeführt und neu definiert, wie die er Interessen (des Verurteilten), die gegen eine Information des Opfers sprechen, berücksichtigt werden.


Verfahrens- und Haftkosten
Die Kommission beantragt mit 17 zu 7 Stimmen, der Initiative 12.440 (Übernahme der Verfahrens- und Haftkosten durch Personen, die in der Schweiz keine Steuern zahlen) keine Folge zu geben. Die Minderheit beantragt, ihr Folge zu geben.


Privatklägerschaft
Die Kommission hat zwei parlamentarische Initiativen (12.463 und 12.492) vorgeprüft. Diese betreffen das Recht der geschädigten Person beziehungsweise seiner Angehörigen, sich als Privatkläger am Strafprozess zu beteiligen, wenn die strafbare Handlung von einem staatlichen Angestellten, beispielsweise einem Arzt oder einem Pfleger eines öffentlichen Spitals, begangen wurde. Die Kommission hat diesen beiden Initiativen mit 15 zu 8 Stimmen Folge zu geben; damit soll die Ungleichbehandlung beseitigt werden, die derzeit mit der Strafprozessordnung (Art. 115ff.) und dem Bundesgerichtsgesetz (Art. 81) gegeben ist.


Untersuchungshaft
Die Kommission beantragt mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative «Strafverfahren. Entlastung des Zwangsmassnahmengerichtes» (12.465) keine Folge zu geben. Diese verlangt, dass der Staatsanwaltschaft in Sachen Untersuchungshaft mehr Kompetenzen eingeräumt werden. Eine Minderheit der Kommission beantragt, der Initiative Folge zu geben.


Prostitution
Die Kommission hat mit 17 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung der Standesinitiative 12.317 des Kantons Bern («Prostitution ist nicht sittenwidrig») Folge gegeben.


Diskriminierung von Personen mit Behinderungen
Die Kommission beantragt mit 17 zu 5 Stimmen, der Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft (11.316), die verlangt, das Strafgesetzbuch um eine Bestimmung zu ergänzen, die nach dem Vorbild des bestehenden Artikels 261bis (Rassendiskriminierung) die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen unter Strafe stellt, keine Folge zu geben. Die Minderheit beantragt, ihr Folge zu geben.


Die Kommission hat am 5. und 6 September 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Yves Nidegger (SVP, GE) in Genf getagt.

 

Bern, 6. September 2013  Parlamentsdienste