Die SGK-NR nahm den Entwurf zur Verfeinerung des Risikoausgleichs in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Sie setzt damit die beiden parlamentarischen Initiativen „Risikoausgleich“ (11.473 n; Fraktion S) und „Wirksamen Risikoausgleich schnell einführen“ (12.446 n; Fraktion RL) um. Diese griffen ein weitgehend unbestrittenes Element aus der KVG-Revision „Managed Care“ (04.062) auf, die im Juni 2012 in der Volksabstimmung abgelehnt worden war. Ziel der Vorlage ist es, den Risikoausgleich so zu verfeinern, dass es sich für die Versicherer nicht mehr lohnt, primär Risikoselektion zu betreiben. Stattdessen soll es für sie interessanter werden, für die bei ihnen versicherten „schlechten Risiken“ – zum Beispiel chronisch Kranke – zusammen mit den Leistungserbringern effizientere Versorgungsmodelle zu entwickeln.
Zu diesem Zweck soll für die Berechnung des Risikoausgleichs – zusätzlich zu den Indikatoren Alter, Geschlecht und Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim – neu auch berücksichtigt werden, ob die Krankenkassen überdurchschnittlich viele Versicherte haben, die lediglich ambulant behandelt werden und dabei hohe Leistungskosten verursachen. Dabei will die Kommission dem Bundesrat die Kompetenz geben, zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten Indikatoren Alter und Geschlecht geeignete Indikatoren der Morbidität in der Verordnung festzulegen. Der Bundesrat kann nun zu dem Entwurf Stellung nehmen, so dass die Vorlage für die Wintersession 2013 behandlungsreif sein wird. Eine Minderheit beantragt, auf den Entwurf nicht einzutreten.
Aufsichtsgesetz zurückgewiesen
Mit 17 zu 7 Stimmen ist die Kommission auf den Entwurf für ein neues Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG; 12.027 s) eingetreten. Dieser enthält Vorschriften zur Unternehmensführung und finanziellen Sicherheit der Krankenversicherer und stärkt die Kompetenzen der Aufsichtsbehörde. Auch sollen zu hohe Prämien nachträglich korrigiert werden. Mit 15 zu 9 Stimmen beantragt sie hingegen, das Geschäft an den Bundessrat zurückzuweisen. Dies mit dem Auftrag, die wesentlichen Punkte des KVAG im KVG zu regeln, das heisst, es soll auf ein separates Aufsichtsgesetz verzichtet werden. Ins Feld geführt wurde unter anderem, dass ein separates Aufsichtsgesetz zu einer Überregulierung und zu übermässiger Bürokratie führe. Ein separates Aufsichtsgesetz erübrige sich auch, weil der Bundesrat nach der Vernehmlassung im KVAG auf eine eigenständige Aufsichtsbehörde verzichtet hat. Für diejenigen, die sich für den abgelehnten Antrag für Nichteintreten eingesetzt haben, ist das neue Gesetz ordnungspolitisch und wirtschaftspolitisch verfehlt, weil die Marktkräfte geschwächt würden. Für die Minderheit ist eine separate Regulierung der Aufsicht mit Gewinn verbunden. Auch soll möglichst rasch eine definitive Lösung für das Problem der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien gefunden werden.
Detailberatung zum Heilmittelgesetz weitergeführt
Die Kommission führte die Detailberatung der Revision des Heilmittelgesetzes (12.080 n) weiter. Sie liess sich dabei über den Stand der Arbeiten am Aktionsplan „Seltene Krankheiten“ informieren. Weiter diskutierte sie über die Regeln für die Herstellung kleiner Mengen von Arzneimitteln und Komplementärarzneimitteln. Sie wird die Beratung an ihrer nächsten Sitzung im Oktober 2013 fortsetzen.
Die Kommission tagte am 5./6. September 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Stéphane Rossini (SP, VS) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset in Sitten in der Rehaklinik der SUVA, die sie im Anschluss an die Sitzung auch besichtigte. Weiter besuchte sie das Institut für künstliche Intelligenz (Idiap) in Martigny, wo ihr verschiedene Forschungsprojekte im Bereich der Biometrie wie auch der automatischen Sprach- und Bildverarbeitung für die Protokollierung parlamentarischer Beratungen vorgestellt wurden. Am Abend war sie Gast der Walliser Regierung, die sich durch Frau Regierungsrätin Esther Waeber-Kalbermatten, Vorsteherin des Departementes für Gesundheit, Soziales und Kultur, vertreten liess.
Bern, 6. September 2013 Parlamentsdienste