​Die Finanzkommission diskutierte den finanzpolitischen Handlungsbedarf der nächsten Jahre und verfasste diverse Mitberichte. Unterstützung findet die Vorlage „Erstes Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 (13.074).“ Zur Ablehnung empfiehlt sie die Volksinitiativen „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ (13.085) sowie „Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“ (13.084).

Kommissionsmotion für vorausschauende Finanzpolitik
Mit 14 zu 8 Stimmen beschloss die FK eine Kommissionsmotion mit dem Titel „Vorausschauende Finanzpolitik für prioritäre Steuerreformen ohne Sparprogramme“. Diese beauftragt den Bundesrat, dem Parlament einen Grundsatz- und Planungsbeschluss gemäss Artikel 28 Parlamentsgesetz zu unterbreiten. Dieser soll vorsehen, das Wachstum der Ausgaben soweit einzudämmen bzw. strukturelle Überschüsse aufzubauen, dass die anstehenden Steuerreformen zum Zeitpunkt ihrer Umsetzung möglichst ohne Sparprogramme und möglichst ohne Steuererhöhungen umgesetzt werden können, ohne Wachstum und Wohlstand übermässig zu beeinträchtigen. Auf diese Zielsetzung hin auszurichten ist unter anderem die Legislaturplanung 2015 – 2019 und die damit verbundenen mehrjährigen Finanzbeschlüsse. Im Zentrum der Diskussion standen die möglichen Folgen der kommenden Unternehmenssteuerreform III. Die Befürworter wiesen auf die Notwendigkeit dieser Steuerreform hin, die voraussichtlich grosse Änderungen im Steuersystem nach sich ziehen wird. Die Minderheit lehnt die Motion ab, weil sie diese für nicht nötig hält. Für sie muss die Finanzpolitik auch vorsehen, dass genügend Einnahmen zufliessen. Sie lehnt insbesondere Steuersenkungsprogramme ab. Die Minderheit beantragt dem Nationalrat, die Kommissionsmotion abzulehnen.

 

Mitberichte und Konsultationen
Bei der Vorlage Erstes Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 (13.074) unterstützt die FK die Errichtung eines Netzzuschlagfonds (Art. 37 Entwurf Energiegesetz). Für die FK ist die Herstellung von Transparenz in den Finanzflüssen wesentlich. Die Nachvollziehbarkeit der Geldflüsse liesse sich jedoch deutlich verbessern, wenn die Einzahlungen an den Bund überwiesen und der Fonds mit diesen Geldern geäufnet wird. Die Kommission beantragt deshalb eine Ergänzung der Art. 37 und 39 des Energiegesetzes.

Mit 14 zu 10 Stimmen beantragt sie der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK), die Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ (13.085), zur Ablehnung zu empfehlen. Deren Umsetzung würde bei der direkten Bundessteuer je nach Ausgestaltung zu Mindereinnahmen von 1,0–2,3 Milliarden Franken pro Jahr führen, wovon 17 Prozent auf die Kantone entfielen. Die Mehrheit der Kommission hält die durch die Volksinitiative verursachten Einnahmenausfälle angesichts der Lage der Bundesfinanzen für nicht vertretbar. Einige Stimmen in der Kommission wandten ein, die von den Initianten vorgeschlagene Lösung schliesse faktisch das Modell der Individualbesteuerung aus. Die Minderheit verwies auf ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 1984 (BGE 110 Ia 7 E. 3a f.), wonach der Steuergesetzgeber bei der progressiven Besteuerung Ehepaare im Verhältnis zu Alleinstehenden angemessen entlasten muss. Ebenso beantragt sie mit 19 zu 4 Stimmen der WAK, auch die Volksinitiative Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen (13.084) zur Ablehnung zu empfehlen. Die Finanzkommission unterstützt damit den Antrag des Bundesrates.

Im Rahmen einer Konsultation nach Artikel 151 Parlamentsgesetz unterstützt die FK die Revision der Verordnung über den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für die schweizerischen Kernkraftwerke (SEVF). Mit 15 zu 6 Stimmen folgte sie einem Entwurf ihrer vorberatenden Subkommission. Für die FK ist wichtig, dass die Risiken des Bundes, für die fehlenden Mittel aufkommen zu müssen, minimiert werden. Die Mehrheit erachtet deshalb die Verlängerung der Beitragspflicht und die strengeren Regeln für Rückerstattungen als wichtige Elemente der Revision. Für die Minderheit hat sich das heutige Modell bewährt. Für sie ist insbesondere auf den neu vorgesehenen Sicherheitszuschlag von 30 Prozent zu verzichten.

Konsultiert wurde die FK von der Eidg. Finanzverwaltung in Bezug auf die Optimierung des Rechnungsmodells des Bundes. Die meisten Vorschläge finden die Unterstützung der FK. Die Kommission spricht sich für eine Vollkonsolidierung der Bundesrechnung aus. Mit 15 zu 5 Stimmen (1 Enthaltung) vertritt sie die Auffassung, dass auch die Sozialversicherungen in die konsolidierte Rechnung aufgenommen werden sollen. Ebenso beantragt die Finanzkommission mit 17 Stimmen (2 Enthaltungen) die Rüstungsgüter zu bilanzieren. Diskutiert wurde auch die Sparkasse des Bundes. Die Kommission beauftragt den Bundesrat mit 14 zu 6 Stimmen (1 Enthaltung), die Frage zu prüfen, ob diese noch zeitgemäss oder abzuschaffen sei.

Die Finanzkommission des Nationalrates tagte am 30./31. Januar 2014 unter der Leitung ihres Präsidenten Leo Müller (CVP/LU) in Bern. Zeitweise anwesend waren Finanzministerin Eveline Widmer- Schlumpf, Vertreter ihres Departements sowie des EDI, VBS und UVEK sowie der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle.

 

Bern, 31. Januar 2014  Parlamentsdienste