Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern unter dem Personenfreizügigkeitsabkommen
​Die GPK-N ist mit der Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem im Bericht vom 4. April 2014 festgehaltenen Empfehlungen nur teilweise zufrieden. Sie reicht daher ein Postulat ein und fordert den Bundesrat auf, zu einigen ihrer Empfehlungen weitere Informationen zu liefern bzw. Abklärungen zu treffen.

​Gestützt auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK; BBl 2014 8221) hat die GPK-N am 4. April 2014 ihren Bericht zum Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern unter dem Personenfreizügigkeitsabkommen verabschiedet (BBl 2014 8201). In diesem formulierte sie neun Empfehlungen. Sechs der Empfehlungen forderten den Bundesrat auf, verschiedene Massnahmen zu treffen, damit die bestehenden Möglichkeiten zur Steuerung der Zuwanderung genutzt werden (u.a. Schaffung von gesetzlichen Grundlagen, Klärung der Rechtslage, Verbesserung der Datenlage). In drei der Empfehlungen bezog sich die GPK-N auf die statistische Datenauswertung der PVK, welche Hinweise auf Unterschiede in der Bewilligungspraxis der Kantone ergeben hatte, und sie bat den Bundesrat, die Ursachen dafür zusammen mit den Kantonen zu klären.

Der Bundesrat hat am 13. August 2014 zu diesen Empfehlungen Stellung genommen (BBl 2014 8277). Die GPK-N hat den entsprechenden Bericht des Bundesrates an ihrer Sitzung vom 6. November 2014 behandelt. Sie hat es begrüsst, dass der Bundesrat bereits Massnahmen getroffen hat, um zwei ihrer Empfehlungen umzusetzen (Schaffung gesetzlicher Grundlagen und Klärung der Rechtslage). Die Stellungnahme des Bundesrates bzw. die getroffenen Massnahmen in Bezug auf die übrigen sieben Empfehlungen sind dagegen aus Sicht der GPK-N noch nicht zufriedenstellend: Bezüglich den vier Empfehlungen, welche eine bessere Nutzung der Steuerungsmöglichkeiten bezwecken, verlangt sie daher vom Bundesrat zusätzliche Informationen und Abklärungen. Weiter hat sie beschlossen, dass es zur Umsetzung der drei Empfehlungen, die den Bundesrat aufforderten, zusammen mit den Kantonen die Gründe für die Unterschiede beim Vollzug des FZA zu klären, weiterer Abklärungen bedarf. Sie hat diese Empfehlungen daher in ein Postulat umgewandelt.

Die GPK-N hat am 6. November 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Rudolf Joder (SVP, BE) in Bern getagt.

Beilage: Bericht der GPK-N vom 6. November 2014

 

Bern, 7. November 2014 Parlamentsdienste