Der Bundesrat hat in seinem Verlagerungsbericht 2013, welchen er am 29. November 2013 verabschiedet hat, ausführlich über die Rahmenbedingungen, die erreichten und unerreichten Ziele und künftigen Herausforderungen für die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene berichtet. Der Stand der Zielerreichung wurde in der Kommission erwartungsgemäss unterschiedlich beurteilt. Im Grundsatz hat sie aber den Willen zur Verlagerung bekräftigt und unterstützt den Weg des Bundesrates, weiterhin verschiedene Massnahmen zu deren Förderung zu treffen. Eine dieser Massnahmen ist die bisherige finanzielle Unterstützung für den alpenquerenden Schienengüterverkehr. In dem Mass, in welchem der neue Gotthard-Basistunnel und der Ceneri-Basistunnel ihre Wirkung entfalten können (Eröffnung Gotthard 2016, diejenige des Ceneri 2019), sollen aber diese Subventionen abgebaut und anschliessend ganz aufgehoben werden.
Mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission dem Antrag des Bundesrates zugestimmt, den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs (13.102) moderat zu erhöhen – von heute 1495 auf 1675 Millionen – und um fünf Jahre, bis 2023, zu verlängern. Eine Minderheit der Kommission möchte den Zahlungsrahmen auf den heutigen 1495 Millionen Franken belassen, ihn aber um drei Jahre, bis 2021 verlängern.
Die Kommission hat die Detailberatung zur Vorlage Personenbeförderungsgesetzes (Strassenzulassung und Verkehrsstrafrecht 13.072 n) abgeschlossen. Der Entwurf sieht insbesondere Anpassungen an neue Vorschriften der EU im Bereich der Strassentransportunternehmen vor und soll die Gleichwertigkeit des schweizerischen Rechts erhalten. Mit der Vorlage sollen überdies Bestimmungen in den Gesetzen über den öffentlichen Verkehr aktualisiert und harmonisiert werden. Bereits im vergangenen November ist die Kommission einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat sie nun mit grossem Mehr (Vorlage 1 23:0, Vorlage 2 20:0 bei 2 Enthaltungen) in der Gesamtabstimmung angenommen. Im Rahmen der Detailberatung hat es die Kommission mit grossem Mehr (20 zu 2 Stimmen) abgelehnt, die Bestimmungen zum sogenannten Schwarzfahrer-Register (Art. 20a PBG) gegenüber dem Entwurf des Bundesrates wieder einzuschränken. Abgelehnt (17 zu 4 Stimmen) hat sie ebenso einen Antrag zu den Strafbestimmungen im Bahnbereich, welcher bisherige Antragsdelikte zu Offizialdelikten erklären wollte (Art. 57 Abs. 4). Angenommen hat die Kommission zwei Motionen, welche die Sicherheitssituation im öffentlichen Verkehr verbessern sollen: Der Bundesrat soll einerseits den gesetzlichen Schutz vor dem vorsätzlichen Einsatz von Lasernpointern verbessern (einstimmig) und andererseits den Zugriff der Transportpolizei auf die einschlägigen Datenbanken erleichtern (15:2 bei 6 Enthaltungen). Das Geschäft wird voraussichtlich in der Frühjahrssession 2014 im Nationalrat beraten werden.
Mit 17 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen empfiehlt die Kommission ihrem Rat die Motion des Ständerates 13.3663 Regionaler Personenverkehr. Sicherstellung der Finanzierung und Harmonisierung des Bestellverfahrens zur Annahme.
Mit dem Übereinkommen und dem Zusatzprotokoll von Beijing sollen die Bestimmungen über die Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen mit Bezug auf die internationale Zivilluftfahrt (13.082) an die heutigen Sicherheitsanforderungen angepasst werden. Neben neuen Strafrechtsbestimmungen sind in den beiden Verträgen auch zwei umfangreiche Änderungen enthalten, die im internationalen Kontext wichtig sind. So sollen militärische Aktivitäten vom Anwendungsbereich ausgeschlossen und der widerrechtliche Transport von gefährlichem Material und flüchtigen Terroristen in zivilen Luftfahrzeugen bestraft werden. Die Kommission hat mit 21 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, auf die Vorlage einzutreten und wird die Beratung in ihrer nächsten Sitzung fortsetzen.
Bern, 14. Januar 2014 Parlamentsdienste