14.038 Pro Service public. Volksinitiative
Einstimmig beantragt die Kommission ihrem Rat, die Volksinitiative „Pro Service public“ zur Ablehnung zu empfehlen. Abgelehnt hat die Kommission zudem einen Antrag, der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüber zu stellen.

An ihrer Sitzung vom 6./7. Oktober hat sich die Kommission, mit 13 zu 11 Stimmen, für eine Ergänzung der Verfassung durch eine zusätzliche Bestimmung zur Grundversorgung ausgesprochen (13.036). Die Kommission hat damit zum Ausdruck gebracht, dass sie es als wichtig erachtet, dass die Grundsätze und Prinzipien der Grundversorgung auf Verfassungsstufe geregelt sind. Auch wenn aus der neuen Bestimmung unmittelbar keine Ansprüche abgeleitet werde können, so kann damit doch ein Beitrag zum Erhalt der heute ausgezeichneten Leistungen im Bereich Grundversorgung in der ganzen Schweiz geleistet werden. Genau diese sieht aber die Kommission durch die Volksinitiative Pro Service public (14.038) gefährdet. Wie der Ständerat und der Bundesrat ist sie der Ansicht, dass die Initiative die unternehmerische Freiheit der bundesnahen Unternehmen zu stark einschränken und deren Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit schwächen und damit einen starken Service public gefährden würde. Die Kommission stellt deshalb ihrem Rat einstimmig den Antrag, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.

Die Kommission hat anschliessend über die Frage diskutiert, ob ein direkter Gegenentwurf opportun sei oder ob sie am bisherigen Konzept des Ständerates festhalten will, zwar ebenfalls eine Verfassungsänderung im Bereich Grundversorgung vorzuschlagen, diese beiden Geschäfte aber formal in keiner Art und Weise zu verknüpfen. Mit 16 zu 9 Stimmen hat sich die Kommission gegen eine Verknüpfung entschieden.

Mit 18 zu 6 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer. Nachtflugsperre auf allen Landesflughäfen. Der Gesundheit der Anwohnenden Rechnung tragen (13.472 n) keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die geltende Nachtflugregelung einen ausreichenden und angemessenen Schutz der Bevölkerung gewährleistet und dass eine noch weiter gehende Einschränkung der Betriebszeiten die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Landesflughäfen beeinträchtigen würde. Die Minderheit hingegen weist darauf hin, dass die Folgen des nächtlichen Fluglärms auf Gesundheit und Lebensqualität erheblich sind. Deshalb soll ihrer Ansicht nach mit einer einheitlichen gesetzlichen Regelung die ungestörte Nachtruhe aller Anwohnerinnen und Anwohner der Landesflughäfen sichergestellt werden. 

 

Bern, 3. November 2014 Parlamentsdienste