Bundesgesetz über Radio und Fernsehen. Änderung
​Die KVF-S folgt in der Detailberatung mehrheitlich dem Entwurf des Bundesrates und beantragt ihrem Rat in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung die Vorlage anzunehmen.

​An ihrer letzten Sitzung vom 31. März/1. April ist die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen einstimmig auf die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (13.048) eingetreten und hat sich zu Beginn der Detailberatung gegen das vom Nationalrat beschlossene auf fünf Jahre befristete Opting-Out für Haushalte ausgesprochen. Bei der Fortsetzung der Detailberatung hat die Kommission nun über weitere Anträge entschieden.

Mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat sie sich gegen einen Antrag ausgesprochen, welcher eine Spanne des Abgabenanteils für private Veranstalter von 4 bis 6 Prozent des Gesamtertrages der Radio- und Fernseh-Abgabe forderte. Die Mehrheit der Kommission unterstützt den Beschluss des Nationalrates, welcher den Anteil bei 4 bis 5 Prozent festgelegt hat und spricht sich damit für die Flexibilisierung des Systems in einem moderaten Umfang aus.
Weiter beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig, die vom Nationalrat eingefügte fixe Aufteilung der Abgabenanteile (36 Prozent Radio und 64 Prozent Fernsehen) wieder aus dem Gesetz zu streichen. Sie ist der Meinung, dass sich eine fixe Festschreibung dieser Aufteilung auf Gesetzesstufe in der dynamischen Medienlandschaft als hinderlich erweisen würde.

Mit 10 zu 2 Stimmen beantragt die KVF-S ausserdem, dass die Überschüsse aus dem Gebührensplitting für die Aus- und Weiterbildung von Angestellten sowie zur Förderung neuer Verbreitungstechnologien und digitaler Fernsehproduktionsverfahren verwendet werden sollen. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die überschüssigen Gelder nach Meinung des Gesetzgebers zur Erfüllung des Leistungsauftrages der privaten Radio- und Fernsehveranstalter vorgesehen sind und mit diesem Vorschlag zumindest indirekt den ursprünglich begünstigten Veranstaltern zugutekommen würden.

Schliesslich beantragt die Kommission ohne Gegenstimme eine zusätzliche Bestimmung ins Gesetz aufzunehmen, wonach Konzessionen ohne öffentliche Ausschreibung verlängert werden können und dabei die bisherige Erfüllung des Leistungsauftrages berücksichtigt wird.

In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Das Geschäft wird voraussichtlich in der Sommersession 2014 im Ständerat beraten.
Im Zusammenhang mit dieser Vorlage hat die Kommission ausserdem einstimmig die Einreichung eines Postulats (14.3298) beschlossen, mit welchem der Bundesrat beauftragt werden soll, die Service-Public-Leistungen der SRG unter Berücksichtigung der Stellung und Funktion privater Rundfunkanbieter zu überprüfen und darzustellen.

Die Terrorismusbekämpfung in der Luftfahrt soll mit dem Übereinkommen und dem Zusatzprotokoll von Peking über die Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen mit Bezug auf die internationale Zivilluftfahrt (13.082) gestärkt werden. Mit den beiden Vereinbarungen erfolgt eine Anpassung der Strafbestimmungen an die heutigen Sicherheitsanforderungen. So soll künftig der widerrechtliche Transport gewisser gefährlicher Waren oder flüchtenden Terroristen in zivilen Luftfahrzeugen unter Strafe gestellt werden. Ebenfalls vorgesehen ist der Ausschluss militärischer Tätigkeiten vom Anwendungsbereich. Der Nationalrat hat die Vorlage in der Frühjahrssession ohne Gegenstimme angenommen. Die KVF-S ist oppositionslos auf das Geschäft eingetreten und empfiehlt ihrem Rat einstimmig dem Übereinkommen zuzustimmen.

Die KVF-S hat zudem ein Gespräch mit den Verantwortlichen der SBB geführt. Dabei hat die Kommission insbesondere über den Handlungsbedarf beim Unterhalt der Infrastruktur, Investitionen in Rollmaterial und die Sicherheit der Bahnkunden diskutiert.

 

Bern, 29. April 2014  Parlamentsdienste