Intensiv debattierte die Kommission die Frage, wie die Bundesversammlung den Finanzplan beschliessen soll. Zur Diskussion standen drei Konzepte: die Vorlage des Bundesrates (Kenntnisnahme des Finanzplans kombiniert mit der Möglichkeit, eine Finanzplanmotion einzureichen; Art. 143 und Art. 143a E-ParlG) sowie zwei Varianten, bei denen der Bundesrat der Bundesversammlung den Finanzplan zusammen mit dem Entwurf für den Voranschlag in der Form eines einfachen Bundesbeschluss zur Kenntnisnahme (Variante 1) oder zur Genehmigung (Variante 2) unterbreitet. Beide Varianten sehen vor, dass die Bundesversammlung den einfachen Bundesbeschluss mit Aufträgen für eine Änderung des Finanzplanes ergänzen kann (Art. 143 Abs. 4). Absatz 5 sah in beiden Varianten vor, dass der Bundesrat diese Aufträge in der Regel mit dem Entwurf des Voranschlages für das übernächste Jahr zu erfüllen hat. Schliesslich obsiegte die Variante 1 gegenüber einem Antrag, den Bundesrat zu folgen, mit 16 zu 7 Stimmen. Ziel der neuen Regelung ist, die Änderungsmöglichkeiten des Parlaments auf den Finanzplan zu verbessern, indem Änderungsanträge in einem schnelleren Verfahren beschlossen werden können, als dies bis anhin in der Regel möglich ist. Sind sich die beiden Räte einig, können dem Bundesrat bereits bei der Beratung des Finanzplans über eine Ergänzung des einfachen Bundesbeschlusses Änderungsaufträge für künftige Finanzpläne erteilt werden.
Ausführlich besprochen wurden während der ganzen Detailberatung (Sitzungen vom 26. Februar, 2. April und 2. Mai 2014) Fragen, die sich aus der Philosophie der Führung mit Wirkungs- und Leistungszielen ergeben (z.B. Definition von Leistungs- und Wirkungszielen, Möglichkeit der Wirkungsmessung, Aufwand dieses Steuerungsmodells für die Verwaltung). Für die Spezialkommission ist die Führung mittels Wirkungs- und Leistungszielen ein zentrales Element des neuen Führungsmodells. Deshalb muss in der Gesetzgebung präzis verankert sein, dass die Verwaltung mittels Leistungs- und Wirkungsziele geführt wird. Diese müssen gegenüber dem Parlament auch transparent ausgewiesen werden. Nur so ist die Zielerreichung der einzelnen Verwaltungseinheiten auch nachvollziehbar. Die Kommission beantragt deshalb dem Nationalrat, dass in der Finanzplanung die Leistungsgruppen und die dazugehörigen „Leistungs- und Wirkungsziele“ ausgewiesen werden müssen – und nicht nur die „Ziele der Verwaltungseinheiten“ (Art. 19 Abs. 1 Bst. d E-FHG), wie der Bundesrat beantragt hat. Abgelehnt mit 12 zu 9 Stimmen (1 Enthaltung) wurde hingegen ein Antrag auf Einreichung einer Kommissionsmotion. Mit der Motion sollte der Bundesrat beauftragt werden, der Bundesversammlung jeweils im Hinblick auf die neue Legislaturplanung eine indikatorenbasierte Legislaturbilanz über die Wirkungen der beschlossenen Massnahmen auf Bevölkerung und Wirtschaft vorzulegen. Für die Kommissionsmehrheit ging dieser Antrag zu weit angesichts der bereits bestehenden Rechenschaftsberichte (z.B. Geschäftsbericht des Bundesrates).
Abgelehnt mit 16 zu 6 Stimmen (1 Enthaltung) wurde ein Antrag, dass der Bundesrat das neue Modell bereits nach vier statt wie von ihm beantragt sechs Jahren nach dessen Inkrafttreten evaluieren soll. Mit 16 zu 6 Stimmen abgelehnt wurde ferner ein Antrag, das NFB vorerst nur für drei Jahre und nur für die bisherigen FLAG-Einheiten anzuwenden. Die Bundesversammlung hätte dann gestützt auf den in Art. 63a E-FHG vorgesehenen Evaluationsbericht die Beschränkung auf die FLAG-Einheiten aufheben können. Für die Mehrheit ist klar, dass ein gestaffeltes Inkrafttreten des neuen Modells nicht sinnvoll ist und zu erheblichen Umsetzungsschwierigkeiten führen würde. Das NFB ist so einzuführen, wie es der Zeitplan des Bundesrates vorsieht (Einführung per 1. Januar 2017).
Nach Abschluss der Detailberatung stimmte die Kommission der Vorlage mit 17 zu 7 Stimmen zu. Der Nationalrat wird die Vorlage in der Sommersession beraten.
Die Spezialkommission NFB tagte am 2. Mai 2014 unter der Leitung ihres Präsidenten, Alois Gmür (CVP/SZ), in Bern. Anwesend waren der Direktor und weitere Mitarbeitende der Eidgenössischen Finanzverwaltung, der Sekretär der Staatspolitischen Kommissionen der eidg. Räte sowie eine Vertreterin der Eidg. Finanzkontrolle.
Bern, 5. Mai 2014 Parlamentsdienste