Zivilrechtliche Verjährung. ​Die Kommission ist nach einer Reihe von Anhörungen mit 14 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf die Vorlage des Bundesrates (13.100) eingetreten.

​Nach einer ersten allgemeinen Diskussion an ihrer letzten Sitzung vom 24. Januar 2014 hat die Kommission gestern eine Reihe von Anhörungen vorgenommen und darauf ihre Beratung fortgesetzt. Schliesslich entschied sie sich ziemlich deutlich für Eintreten. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten. Die Kommission lehnte zudem verschiedene Anträge auf Rückweisung an den Bundesrat beziehungsweise an eine Subkommission ab. Sie wird an einer der kommenden Sitzungen nach einigen weiteren Anhörungen die Detailberatung aufnehmen.
Mit dieser Vorlage soll das Verjährungsrecht im Obligationenrecht und in Spezialgesetzen punktuell verbessert und vereinfacht werden. Zentrale Punkte sind dabei die Verlängerung der relativen Verjährungsfrist von einem auf drei Jahre für Ansprüche aus Delikts- und Bereicherungsrecht sowie die Einführung einer besonderen Verjährungsfrist von dreissig Jahren bei Personenschäden.

Informationsrechte der Opfer

Die Kommission hat Kenntnis genommen von der Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Januar 2014 zur Vorlage 09.430 (Opferhilfegesetz. Schaffung wichtiger Informationsrechte des Opfers). Sie lehnt den Vorschlag des Bundesrates, den Kreis der Informationsberechtigten einzuschränken (Art. 92a Abs. 1 und 5 des Entwurfs) mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung und seine restriktivere Formulierung der Bestimmung betreffend die Interessenabwägung (Art. 92a Abs. 3) mit 13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Mit 11 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen sprach sich die Kommission auch gegen den (nicht als formellen Antrag angebrachten) Vorschlag des Bundesrates aus, den Zusammenhang zwischen der Opferstellung und der mit Freiheitsentzug bestraften Tat explizit zu erwähnen. Zu jedem dieser Punkte wurde ein Minderheitsantrag eingereicht.

Ungerechtfertigte Zahlungsbefehle

Die Kommission hat von den Ergebnissen der Vernehmlassung zur parlamentarischen Initiative 09.530 Kenntnis genommen. Nach einer ersten Diskussion beauftragte sie die mit dem Vorentwurf betraute Subkommission, zu prüfen, welche Änderungen daran vorzunehmen sind.

Ernennung als Beistand

Im Rahmen der parlamentarischen Initiative 12.413 hat die Kommission einen Vorentwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) betreffend die Ernennung als Beistand ausgearbeitet. Art. 400 Abs. 2 ZGB soll dahingehend abgeändert werden, dass niemand gegen seinen Willen als Beistand oder Beiständin ernannt werden kann. Die Kommission trat mit 14 zu 10 Stimmen auf die Vorlage ein. In der Gesamtabstimmung hat sie mit 15 zu 8 Stimmen der Vorlage zugestimmt. Eine Minderheit will auf die Vorlage nicht eintreten. Die Kommission wird den Vorentwurf den Kantonen zur Stellungnahme unterbreiten.

Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung

Die Kommission hat mit 14 zu 10 Stimmen beschlossen, der von Nationalrat Mathias Reynard eingereichten parlamentarischen Initiative (13.407) Folge zu geben. Mit dieser parlamentarischen Initiative soll die Rassendiskriminierungsnorm (Art. 261bis StGB) um die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung erweitert werden.

Kindesunterhalt

Zu dieser ZGB-Revision betreffend Kindesunterhalt (13.101) hat die Kommission Anhörungen vorgenommen.

Die Kommission hat am 20. und 21. Februar 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Alec von Graffenried (G, BE) in Bern getagt.