Seit 2011 besteht in der Schweiz ein einheitliches Strafprozessrecht.
Bereits kurz nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes häuften sich die Ideen,
welche Anpassungen am Gesetz vorgenommen werden könnten. Dazu wurden mehrere
Parlamentarische Initiativen eingereicht und teilweise auch gutgeheissen. Die
Rechtskommission hat nun einstimmig den Grundsatz beschlossen, die Arbeiten an
sämtlichen Initiativen einzustellen. Mit diesem Beschluss folgt die Kommission einem Ersuchen der Kommission
für Rechtsfragen des Ständerates. Diesem Vorgehen zugrunde liegt die Idee,
zunächst die Praxistauglichkeit der neuen Strafprozessordnung abzuwarten und
dann nach einigen Jahren Bilanz zu ziehen. In dieser Zeit soll auf punktuelle
Änderungen, die keine Dringlichkeit haben, verzichtet werden. Im Übrigen hat
die ständerätliche Schwesterkommission vor kurzem eine Motion eingereicht, die
den Bundesrat auffordert, dem Parlament bis Ende 2018 die erforderlichen
Gesetzesanpassungen zu beantragen (14.3383). Dieser Auftrag wurde vom Bundesrat jüngst
bereits akzeptiert. Der Ständerat wird diese Motion in der Herbstsession
behandeln.
Die Kommission ist
bereits bei vier parlamentarischen Initiativen nach diesem Prinzip vorgegangen
(12.463, 12.492, 12.495, 12.497). Darüber hinaus hat sie zwei weitere
Initiativen aus dem Bereich des Strafprozessrechts (12.494 und 13.427) ein zweites Mal vorgeprüft: Sie
beantragt ihrem Rat, der ersten keine Folge zu geben (mit 12 zu 9 Stimmen), die
zweite jedoch anzunehmen (mit 11 zu 10 Stimmen). Aber auch weitere Arbeiten zu
diesen Initiativen sollen, falls die Kommission sich an ihren
Grundsatzentscheid hält, später eingestellt werden.
StGB und MStG. Änderung
des Sanktionenrechts
Die Kommission hat über die Differenzen bei der Vorlage zur
Änderung des Sanktionenrechts (
12.046)
beraten. Die Hauptpunkte der Vorlage sind nach wie vor höchst umstritten, nämlich
das Verhältnis zwischen Geldstrafe und Freiheitsstrafe, die kurze
Freiheitsstrafe, die bedingten Strafen, die Höhe des Tagessatzes, der Vollzug
der Geldstrafe sowie das Strafbefehlsverfahren. Die Kommission beantragt mit
knappen Mehrheiten, bei diesen Punkten an praktisch allen Beschlüssen, die der
Nationalrat im September 2013 gefasst hatte, festzuhalten. Zu sämtlichen
Punkten wurden Minderheitsanträge eingereicht. Bei den weiteren Bestimmungen,
zu denen noch Differenzen bestehen, schliesst sich die Kommission weitgehend
den Beschlüssen des Ständerates an. Der Nationalrat wird sich am 24. September
mit dieser Vorlage befassen.
Mietrecht
Die Kommission hat sich mit zwei parlamentarischen
Initiativen, welche das Obligationenrecht dahingehend ändern möchten, dass der
übersetzte Ertrag (pa. Iv. Feller
14.403)
bzw. der Mietzins (pa. Iv. grüne Fraktion
13.459)
nicht mehr in Abhängigkeit vom hypothekarischen Referenzzinssatz festgelegt
werden kann. Mit 12 zu 10 Stimmen beantragt sie, der parlamentarischen
Initiative 14.403 Folge zu geben. Das Geschäft geht hierzu in die
ständerätliche Schwesterkommission.
Mit 10 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt sie ihrem Rat, der
parlamentarischen Initiative 13.459 keine Folge zu geben.
Die Kommission hat am 28. August 2014 unter dem Vorsitz von
Nationalrat Alec von Graffenried (G, BE) in Bern getagt.
Bern, 29. August 2014 Parlamentsdienste