Strafprozessrecht
Die Kommission hat einstimmig beschlossen, im
Bereich des Strafprozessrechts die Arbeiten an allen parlamentarischen
Initiativen, denen nach der Vorprüfung Folge gegeben wurde, zu sistieren und
abzuwarten, welche Gesetzesanpassungen der Bundesrat bis Ende 2018 vorschlägt.

Seit 2011 besteht in der Schweiz ein einheitliches Strafprozessrecht. Bereits kurz nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes häuften sich die Ideen, welche Anpassungen am Gesetz vorgenommen werden könnten. Dazu wurden mehrere Parlamentarische Initiativen eingereicht und teilweise auch gutgeheissen. Die Rechtskommission hat nun einstimmig den Grundsatz beschlossen, die Arbeiten an sämtlichen Initiativen einzustellen. Mit diesem Beschluss folgt die Kommission einem Ersuchen der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates. Diesem Vorgehen zugrunde liegt die Idee, zunächst die Praxistauglichkeit der neuen Strafprozessordnung abzuwarten und dann nach einigen Jahren Bilanz zu ziehen. In dieser Zeit soll auf punktuelle Änderungen, die keine Dringlichkeit haben, verzichtet werden. Im Übrigen hat die ständerätliche Schwesterkommission vor kurzem eine Motion eingereicht, die den Bundesrat auffordert, dem Parlament bis Ende 2018 die erforderlichen Gesetzesanpassungen zu beantragen (14.3383). Dieser Auftrag wurde vom Bundesrat jüngst bereits akzeptiert. Der Ständerat wird diese Motion in der Herbstsession behandeln.
Die Kommission ist bereits bei vier parlamentarischen Initiativen nach diesem Prinzip vorgegangen (12.463, 12.492, 12.495, 12.497). Darüber hinaus hat sie zwei weitere Initiativen aus dem Bereich des Strafprozessrechts (12.494 und 13.427) ein zweites Mal vorgeprüft: Sie beantragt ihrem Rat, der ersten keine Folge zu geben (mit 12 zu 9 Stimmen), die zweite jedoch anzunehmen (mit 11 zu 10 Stimmen). Aber auch weitere Arbeiten zu diesen Initiativen sollen, falls die Kommission sich an ihren Grundsatzentscheid hält, später eingestellt werden.
 

StGB und MStG. Änderung des Sanktionenrechts

 
Die Kommission hat über die Differenzen bei der Vorlage zur Änderung des Sanktionenrechts (12.046) beraten. Die Hauptpunkte der Vorlage sind nach wie vor höchst umstritten, nämlich das Verhältnis zwischen Geldstrafe und Freiheitsstrafe, die kurze Freiheitsstrafe, die bedingten Strafen, die Höhe des Tagessatzes, der Vollzug der Geldstrafe sowie das Strafbefehlsverfahren. Die Kommission beantragt mit knappen Mehrheiten, bei diesen Punkten an praktisch allen Beschlüssen, die der Nationalrat im September 2013 gefasst hatte, festzuhalten. Zu sämtlichen Punkten wurden Minderheitsanträge eingereicht. Bei den weiteren Bestimmungen, zu denen noch Differenzen bestehen, schliesst sich die Kommission weitgehend den Beschlüssen des Ständerates an. Der Nationalrat wird sich am 24. September mit dieser Vorlage befassen.
 

Mietrecht

 
Die Kommission hat sich mit zwei parlamentarischen Initiativen, welche das Obligationenrecht dahingehend ändern möchten, dass der übersetzte Ertrag (pa. Iv. Feller 14.403) bzw. der Mietzins (pa. Iv. grüne Fraktion 13.459) nicht mehr in Abhängigkeit vom hypothekarischen Referenzzinssatz festgelegt werden kann. Mit 12 zu 10 Stimmen beantragt sie, der parlamentarischen Initiative 14.403 Folge zu geben. Das Geschäft geht hierzu in die ständerätliche Schwesterkommission.
Mit 10 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt sie ihrem Rat, der parlamentarischen Initiative 13.459 keine Folge zu geben.
 
Die Kommission hat am 28. August 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Alec von Graffenried (G, BE) in Bern getagt.
 
 
Bern, 29. August 2014  Parlamentsdienste