Ende Februar beschloss die Kommission mit 14 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, auf die Vorlage einzutreten. Gleichzeitig lehnte sie verschiedene Anträge auf Rückweisung an den Bundesrat beziehungsweise an eine Subkommission ab.
Die Kommission hat die Detailberatung aufgenommen und die ihr vorgeschlagenen Konzepte geprüft. Letztlich entschied sie sich für dasjenige des Bundesrates (13.100). Dieses hält am Prinzip der doppelten Fristen fest, sieht eine Verlängerung der – subjektiv bestimmten – relativen Verjährungsfrist von einem auf drei Jahre vor und hält an der – objektiv festgelegten – absoluten Verjährungsfist von zehn Jahren fest, wobei letztere bei einer Tötung oder Körperverletzung auf dreissig Jahre verlängert wird. Die Abstimmungen fielen sehr knapp aus und die abgelehnten Konzepte werden Gegenstand von Minderheitsanträgen sein.
Die Kommission wird ihre Beratung an einer ihrer nächsten Sitzungen fortführen und dabei insbesondere über das Übergangsrecht diskutieren, das heisst analysieren, wie in den aktuellen Asbestopferfällen eine gerechte Lösung gefunden werden kann.
Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
Die Kommission hat die Beratung des revidierten Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs aufgenommen (13.025). Sie besichtigte den für die Überwachung in diesem Bereich zuständigen Dienst und führte darauf eine erste allgemeine Diskussion. Sie wird ihre Beratung an einer ihrer nächsten Sitzungen fortführen.
Zivilprozess
Die Kommission hat ohne Gegenstimme beschlossen, der parlamentarischen Initiative 13.441 Folge zu geben. Diese Initiative bezweckt, dass die Kantone – wie dies im Bereich der Krankenversicherung der Fall ist (Art. 7 ZPO) – ein Gericht bestellen können, das als einzige Beschwerdeinstanz für Streitigkeiten betreffend Zusatzversicherungen zur obligatorischen Unfallversicherung dient.
Die Kommission hat am 26. und 27. Juni 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Alec von Graffenried (G, BE) in Bern getagt.
Bern, 27. Juni 2014 Parlamentsdienste