GAFI-Empfehlungen 2012
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat ohne Gegenstimme das Bundesgesetz zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière angenommen.

Die Kommission hat die Detailberatung des Bundesratsentwurfs (13.106) beendet und diesen mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Sie ist dabei weitgehend den Anträgen des Bundesrates gefolgt. Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnte sie einen Antrag zum Obligationenrecht ab, der den in den Artikeln 697j und 790a vorgesehenen Grenzwert auf 10 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmen senken wollte. Die Kommission folgte dem Bundesrat auch in Bezug auf das Verbot von Barzahlungen über 100‘000 Franken bei Versteigerungen und Immobiliengeschäften (mit 8 zu 4 Stimmen) sowie bei Fahrniskäufen (7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung). Was das Strafrecht anbelangt, lehnte sie einen Antrag zu Artikel 305bis Ziffer 1bis ab, gemäss dem die in Artikel 186 DBG und in Artikel 59 Absatz 1 erster Tatbestand StHG genannten Vergehen dann als qualifiziertes Steuervergehen betrachtet werden sollten, wenn die hinterzogenen Steuern in zwei aufeinanderfolgenden Steuerperioden (abgelehnt mit 7 zu 5 Stimmen) pro Periode mehr als 300‘000 Franken betragen (abgelehnt mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten). Der Entwurf des Bundesrates sieht einen Betrag von 200‘000 Franken pro Steuerperiode vor. Schliesslich beantragt die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Artikel 327 und 327a E-StGB zu streichen. Zu allen Punkten sind Minderheitsanträge eingereicht worden.

Untersuchungshaft

Die Kommission beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen die Ablehnung der Motion 11.3945 «Opfer von Straftaten. Beschwerdemöglichkeit gegen Haftrichterentscheide». Sie weist darauf hin, dass das Strafverfolgungsmonopol beim Staat liegt, der dessen Ausübung der Staatsanwaltschaft überträgt. Es ist zwar wichtig, die Opfer zu schützen und ihnen zu helfen, doch würde ihnen mit einer Beschwerdemöglichkeit gegen Haftentscheide ein schlechter Dienst erwiesen.

Sanktionenrecht

Des Weiteren hat die Kommission die Detailberatung des Entwurfs zur Änderung des Sanktionenrechts (12.046) aufgenommen und wird diese an ihrer nächsten Sitzung fortsetzen.

Die Kommission hat am 18. Februar 2014 unter dem Vorsitz von Ständerat Stefan Engler (CVP, GR) in Bern getagt.

 

Bern, 19. Februar 2014 Parlamentsdienste