BG über das elektronische Patientendossier
​Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates ist ohne Gegenstimme auf das neue Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier eingetreten. Beim Transplantationsgesetz beantragt sie unter anderem, dass der Bund das Register für Lebendspendende alleine finanziert.

​Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates ist ohne Gegenstimme auf die beiden Vorlagen des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (13.050 s) eingetreten. Als Rahmengesetz soll das neue Gesetz (EPDG) die Voraussetzung für die Bearbeitung der Daten des elektronischen Patientendossiers regeln und damit die Voraussetzungen für die Umsetzung der „Strategie eHealth Schweiz“ schaffen. Die Kommission hat mit der Detailberatung begonnen und wird diese im Januar 2015 fortsetzen.

Transplantationsgesetz

Die Kommission hat die Detailberatung des Transplantationsgesetzes (13.029 s) fortgesetzt. Sie diskutierte die Frage, wer die Kosten übernimmt, die im Zusammenhang mit der Nachverfolgung des Gesundheitszustandes von Lebendspenderinnen und Lebendspendern anfallen. Die SGK-NR beantragt einstimmig, dass der Bund die administrativen Kosten für die Führung eines entsprechenden Registers vollständig tragen soll (Art. 15a). Der Ständerat hatte gemäss dem Antrag des Bundesrates beschlossen, dass die Versicherer die Hälfte dieser administrativen Kosten übernehmen müssen. Die Finanzierung eines solchen Registers sei eine Aufgabe der öffentlichen Gesundheit, weshalb auch klare Verantwortlichkeiten angezeigt seien, wurde in der Kommission argumentiert. Bei der Frage der künftigen Gleichstellung von Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit einer Schweizer Krankenversicherung bei der Zuteilung von Organen mit den Personen mit Wohnsitz in der Schweiz folgt die SGK-NR dagegen dem Ständerat und lehnte einen Antrag mit 15 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab, der in diesem Bereich beim geltenden Recht bleiben wollte (Art. 17). Die Kommission wird die Detailberatung im Januar 2015 abschliessen.

Bedingungsloses Grundeinkommen

Die Kommission hörte eine Vertretung des parteipolitisch unabhängigen Initiativkomitees an, das die Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ (14.058 n) am 4. Oktober 2013 mit 126‘408 gültigen Unterschriften eingereicht hatte. Mit 15 zu 6 Stimmen lehnte es die Kommission ab, das Geschäft zu sistieren, um von der Verwaltung einen indirekten Gegenvorschlag ausarbeiten zu lassen. Sie wird die Beratung nach der Wintersession weiterführen.

Unfallversicherung

Zur Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (08.047 n) hörte die Kommission die Dachverbände der Sozialpartner, den Schweizerischen Versicherungsverband und die Suva an, die im Hinblick auf die Neuauflage des Revisionsprojekts einen Kompromissvorschlag ausgehandelt hatten. Auf diesen Kompromiss hat der Bundesrat seine Zusatzbotschaft vom 19. September 2014 aufgebaut.

Mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beschloss die Kommission, das Po. Gilli. Verlässliche Entscheidungsgrundlagen für die Arzneimitteltherapie (13.3884) als Kommissionspostulat einzureichen.

Die Kommission tagte am 13./14. November 2014 in Bern unter dem Vorsitz von Guy Parmelin (SVP, VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

 

Bern, 14. November 2014 Parlamentsdienste