Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat der Revision des Heilmittelgesetzes einstimmig zugestimmt, nachdem sie die letzten offenen Punkte beraten hatte. Bei der Beratung des Medizinalberufegesetzes schlägt sie zur letzten Differenz einen Kompromiss vor.

Die Kommission beschloss zum Schluss der Beratung über die Revision des Heilmittelgesetzes (12.080) im Wesentlichen folgende Anträge (Siehe auch Medienmitteilungen der SGK-SR vom 24. Oktober 2014 und vom 27. August 2014):

  1. Die Regelung der geldwerten Vorteile (Art. 57a HMG sowie Art. 56 Abs. 3bis KVG und Art. 82a KVG) soll auf verschreibungspflichtige Arzneimittel beschränkt sein; der Nationalrat wollte auch die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel und die viel zahlreicheren Medizinprodukte erfassen. Der Antrag der Kommission orientiert sich dabei an folgenden Zielen: Rabatte sollen grundsätzlich möglich sein, aber keinen Einfluss auf den Therapieentscheid haben. Die Leistungserbringer sollen Anreize erhalten, überhaupt über Rabatte zu verhandeln. Gleichzeitig sollen aber auch die Patienten, Krankenversicherer und spitalfinanzierenden Gemeinwesen von den Rabatten profitieren. Diese können ganz oder teilweise an die Kostenträger weitergegeben oder zur Verbesserung der Qualität der Arzneimitteltherapie eingesetzt werden.
  2. Wie der Bundesrat will die Kommission für mehr Transparenz sorgen, indem sämtliche Preisrabatte und Rückvergütungen ausgewiesen werden müssen, die beim Einkauf von Heilmitteln (Arzneimitteln und Medizinprodukten) gewährt werden (Art. 57c Abs. 1). Die Kommission geht in diesem Punkt etwas weiter als der Nationalrat (6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung). Hingegen will sie – wie der Nationalrat – nicht verlangen, dass zum Beispiel Ärzte ihre Patienten über ihre eigenen Beteiligungen an Pharmaunternehmen oder Versandapotheken informieren müssen (Art. 57c Abs. 2; 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung).
  3. Bei den Strafbestimmungen im Heilmittelgesetz folgt die Kommission einhellig den Beschlüssen des Nationalrates. Auch in Artikel 102 Absatz 2 Strafgesetzbuch folgt sie dem Nationalrat (5 zu 3 Stimmen).

Mit 3 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, die Mo. Nationalrat (Gilli). Arzneimittelvielfalt in der Komplementärmedizin erhalten (12.3847 n) abzulehnen, da mit der Heilmittelgesetz-Revision und den daran anschliessenden Verordnungsänderungen die Zulassung pflanzlicher Arzneimittel bereits erleichtert wird. Einstimmig beschloss die Kommission zudem, der Pa. Iv. Parmelin. Mehr Effizienz im Kampf gegen Fälschung, Betrug und Schmuggel (10.495 n) nicht zuzustimmen, da deren Anliegen im Wesentlichen mit der Heilmittelgesetz-Revision erfüllt wird.

Medizinalberufegesetz

Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung bei der Revision des Medizinalberufegesetzes MedBG (13.060 s) bis auf die Frage der Sprachkompetenz bei allen Differenzen auf den Nationalrat eingeschwenkte, verabschiedete sie zu den erforderlichen Sprachkenntnissen einen Kompromissantrag: Demgemäss ist der Arbeitgeber zuständig für die Prüfung, ob eine universitäre Medizinalperson, die im öffentlichen Dienst oder privatwirtschaftlich unter fachlicher Aufsicht tätig ist, über die notwendigen Sprachkenntnisse für die jeweilige Berufsausübung verfügt. Es geht also nicht mehr um die „Beherrschung einer Landessprache“ und auch von einer Strafandrohung soll abgesehen werden.

Junge Erwachsene bei Krankenkassenprämien entlasten

Ohne Gegenstimme, bei 1 Enthaltung, hiess die Kommission den Beschluss der SGK des Nationalrates gut, der Pa. Iv. Rossini. KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (13.477 n) Folge zu geben. Hauptziel ist es, den Risikoausgleich unter den Krankenkassen anzupassen, damit die Kassen den jungen Erwachsenen (19-25 Jahre) einen grösseren Rabatt auf den Prämien gewähren können. Die SGK des Nationalrates kann jetzt einen entsprechenden Erlassentwurf erarbeiten.

Mit 8 zu 2 Stimmen stimmte die SGK-SR dem Beschluss ihrer Schwesterkommission zu, der Kt. Iv. BE. Bezahlter Urlaub für Eltern von schwerkranken Kindern (10.322 n) Folge zu geben.

Die Kommission tagte am 17. November 2014 in Bern unter dem Vorsitz von Liliane Maury Pasquier (SP, GE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

 

Bern, 18. November 2014 Parlamentsdienste