Finanzierung der Armee
​Die Sicherheitspolitische Kommission will der Armee eine langfristige und verlässliche Finanzplanung ermöglichen. Deshalb soll im Militärgesetz eine Grundlage für einen Zahlungsrahmen über mehrere Jahre für die Armee geschaffen werden. Dieses Instrument hat sich im Rahmen der Finanzierung z.B. der Landwirtschaft oder der ETH bewährt. Der Zahlungsrahmen soll den heutigen Armeeplafond ersetzen.

​Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) kritisiert die ständige Unsicherheit bei der Finanzierung der Armee und die damit verbundenen Planungsschwierigkeiten. Zudem fehlt dem heutigen Finanzierungsinstrument, dem Armeeplafond, inzwischen die formell-gesetzliche Grundlage. Insbesondere wegen der sich über Jahre erstreckenden Rüstungsbeschaffungen und des grossen Immobilienparks der Armee erachtet die SiK-S längere Planungshorizonte von grösster Wichtigkeit. Dabei soll der Armee auch künftig die Möglichkeit gegeben werden, Kreditreste im Folgejahr neu zu budgetieren, sofern die Vorgaben der Schuldenbremse dies zulassen. Der vorgeschlagene Zahlungsrahmen bietet der Armee für ihre Planung mehr Sicherheit und höhere Verbindlichkeit. Dem Parlament wiederum ermöglicht ein Zahlungsrahmen regelmässig, z.B. alle vier Jahre, eine umfassende Diskussion über die Finanzierung der Armee in den Bereichen Betrieb, Rüstungsbeschaffung und Immobilien zu führen und richtungsweisende Beschlüsse zu fassen. Die Budgethoheit wird dabei nicht in Frage gestellt. Vor diesem Hintergrund beantragt die SiK-S einstimmig, der nationalrätlichen Motion 13.3568 (Leo Müller) „Finanzierung der Armee“ zuzustimmen, welche die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für einen mehrjährigen Zahlungsrahmen für die Armee verlangt. Dieses Vorhaben soll im Rahmen der anstehenden Weiterentwicklung der Armee verwirklicht werden.

Kein Handlungsbedarf im Zivildienst

Die SiK-S hat den 3. Bericht des Bundesrates über die Auswirkungen der Tatbeweislösung beim Zivildienst behandelt und kommt wie der Bundesrat zum Schluss, dass der Zivildienst bei unveränderten Rahmenbedingungen weder die aktuellen Armeebestände noch die Bestände gemäss geplanter Weiterentwicklung der Armee gefährdet.

Die Kommission ist der Ansicht, dass momentan keine zusätzlichen Massnahmen zu ergreifen sind, um die Zahl der Zulassungen zum Zivildienst zu senken. Sie beantragt ihrem Rat deshalb einstimmig, der parlamentarischen Initiative Engelberger 10.528 n (Stopp dem Jekami im Zivildienst), welche die Einreichung eines Zivildienstgesuches nur zum Zeitpunkt der Rekrutierung erlauben will, keine Folge zu geben. Ebenso beantragt sie einstimmig, die Motion Eichenberger 09.3861 n (Dauer von Zivildienst und Militärdienst gerecht ausgestalten) abzulehnen, welche die Erhöhung des heutigen Faktors 1.5 bei der Dauer der ordentlichen Zivildienstleistungen um maximal 0,3 auf 1,8 fordert.
In den Augen der Kommission werden die Schlussfolgerungen der Studiengruppe Dienstpflichtsystem, welche Mitte 2015 vorliegen sollten, eine Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung des Zivildienstes ermöglichen.

Die Kommission hat am 14. und 15. August 2014 unter dem Vorsitz von Ständerat Alex Kuprecht (SVP, SZ) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer, Chef VBS, sowie von Bundesrat Johann Schneider-Ammann, Vorsteher des WBF, in Bern getagt.

 

Bern, 15. August 2014 Parlamentsdienste