​Nachdem die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates nun bereits in der dritten Beratung in zentralen Fragen nach wie vor an den Beschlüssen des Nationalrates festhält, könnte eine Einigung der beiden Räte beim Bürgerrechtsgesetz schwierig werden.

​Insbesondere hält die Kommission zum dritten Mal mit 16 zu 8 Stimmen daran fest, dass die für eine Gesuchstellung nötige Aufenthaltsdauer mindestens 10 Jahre betragen muss und nicht nur 8 Jahre, wie dies der Ständerat zweimal beschlossen hat. Auch in weiteren gewichtigen Punkten sind keine Kompromisse in Sicht, so dass fraglich ist, ob die Räte in der Sommersession zu übereinstimmenden Beschlüssen kommen und die Vorlage für eine Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes (11.022) verabschiedet werden kann. So hat der Ständerat in der letzten Beratung beschlossen, dass die Aufenthaltsdauer zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr doppelt angerechnet werden soll. Die Kommission hält mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung am Beschluss des Nationalrates fest, wonach die Aufenthaltsjahre zwischen dem 5. und 15. Lebensjahrs doppelt zählen sollen. Auch hält die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen daran fest, einen Aufenthalt unter dem Titel „vorläufige Aufnahme“ nicht anzurechnen.

Kompromissbereit zeigte sich die Kommission hingegen bezüglich der sprachlichen Voraussetzungen, welche Einbürgerungswillige erfüllen müssen. Mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung stimmt sie der Version des Ständerates zu, wonach sich die betroffenen Personen im Alltag in Wort und Schrift in einer Landessprache verständigen können sollen.

 

Vernehmlassungsverfahren: Wenig Spielraum für den Bundesrat
In seiner Botschaft für eine Änderung des Vernehmlassungsgesetzes (13.088) hat der Bundesrat nicht zuletzt aufgrund einer Evaluation der Geschäftsprüfungskommissionen verschiedene Verbesserungen zugunsten der Vernehmlassungsteilnehmer vorgeschlagen. So sollen längere Friste über Feiertage und über die Sommerpause vorgesehenen werden, und es ist neu in jedem Fall ein Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu verfassen. Diese Neuerungen waren wie bereits im Ständerat in der SPK des Nationalrates unbestritten. Hingegen war die Kommission der Ansicht, dass die Vorschläge des Bundesrates diesem einen zu grossen Spielraum geben würden. So sprach sich die Kommission mit 9 zu 6 Stimmen bei 6 Enthaltungen für die Streichung eines Artikels aus, welcher es ermöglicht hätte, unter bestimmten Voraussetzungen auf die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens zu verzichten. Ebenso sprach sie sich einstimmig für die Streichung einer Bestimmung aus, welche es in bestimmten Fällen ermöglichen sollte, den Adressatenkreis zu beschränken. Hingegen hat sie es mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt, dass Verhandlungsmandate für völkerrechtliche Verträge einer Vernehmlassung unterstellt werden müssen. In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission der Vorlage mit 20 zu 0 Stimmen und einer Enthaltung zu.

 

Kommission hält an „Lex Leuenberger“ fest
Mit 13 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung hält die Kommission an ihrer Vorlage fest, wonach zurückgetretene Mitglieder des Bundesrates eine zweijährige Karenzfrist einhalten müssen, bevor sie bestimmte Mandate übernehmen dürfen. Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass der Ständerat am 3. März 2014 mit 31 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen nicht auf die vom Nationalrat am 18. September 2013 mit 99 zu 86 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommene Vorlage eingetreten ist. Die Vorlage ist von der SPK des Nationalrates in Umsetzungen zweier parlamentarischer Initiativen ausgearbeitet worden, welche eingereicht worden sind, nachdem der ehemalige Bundesrat Moritz Leuenberger ein Verwaltungsratsmandat bei der Implenia übernommen hat (10.511 Pa.Iv. Binder. Karenzfrist bei Mandaten und Funktionen für ehemalige Bundesräte / 10.517 Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer. Einschränkung von ehemaligen Bundsräten und Bundesrätinnen). Obwohl das Resultat im Ständerat deutlich war, gibt es nach Ansicht der Kommission genügend sachliche Gründe, um an der Vorlage festzuhalten. So kann sich die Kommission verschiedene Mandate vorstellen, deren Übernahme durch ein ehemaliges Mitglied des Bunderates problematisch ist, erwähnt sei zum Beispiel die Einsitznahme eines ehemaligen Vorstehers des EDI im Verwaltungsrat einer Krankenkasse. Hier gilt es aus staatspolitischen Gründen gesetzlich klare Schranken zu setzen. 


Die Kommission tagte am 27./28. März 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Cesla Amarelle (S, VD) in Bern.

 

Bern, 28. März 2014 Parlamentsdienste