​Nachdem sich der Nationalrat dafür ausgesprochen hatte, dass bei der Sammlung von Unterschriften für Initiativen und Referenden die Vornahme der Bescheinigung des Stimmrechts auch noch nach Ablauf der Sammelfrist vorgenommen werden kann, spricht sich nun die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates gegen diesen Vorschlag aus.

​Im Rahmen der Beratungen der Vorlage für eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (13.103 n) fand im Nationalrat mit 110 zu 76 Stimmen ein Antrag eine Mehrheit, welcher Stimmrechtsbescheinigungen auch nach Ablauf der Sammelfrist ermöglicht. Damit reagierte die Ratsmehrheit auf Vorfälle, bei denen es bei der Übermittlungen der Bescheinigungen von Gemeinden an die Bundeskanzlei zu erheblichen Verzögerungen kam. Die SPK des Ständerates ist jedoch der Ansicht, dass auch den Komitees eine gewisse Verantwortung zukommt. Dazu gehört, dass genügend Zeit auch für die Vornahme der Bescheinigungen eingerechnet wird. Zudem konnte die Kommission zur Kenntnis nehmen, dass die Bundeskanzlei zusammen mit den Staatsschreibern verschieden organisatorische Verbesserungen vorgenommen hat. So wurden z.B. für die Komitees äusserst hilfreiche Leitfaden verfasst. Die Kommission strich deshalb mit 7 zu 2 Stimmen die nachträgliche Bescheinigung wieder aus der Vorlage. Hingegen begrüsst sie den Vorschlag des Bundesrates, wonach die Komitees neu gesetzlich verpflichtet werden, die Unterschriftenlisten laufend und nicht erst kurz vor Ablauf der Sammelfrist gesamthaft zur Bescheinigung einzureichen.

Mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Kommission wie schon der Nationalrat der Bestimmung zugestimmt, wonach Nachzählungen bei knappen Resultaten von Volksabstimmungen nur dann vorgenommen werden können, wenn Unregelmässigkeiten glaubhaft gemacht werden, die geeignet sind, das gesamtschweizerische Resultat zu beeinflussen. Wie der Bundesrat ist die Kommission der Ansicht, dass eine Nachzählung nicht allein aufgrund eines knappen Ergebnisses vorgenommen werden soll. Wann ist ein Ergebnis „knapp“ oder „sehr knapp“? Nach Ansicht der Minderheit jedoch müsse man sich auf die Richtigkeit des Ergebnisses einer Volksabstimmung verlassen können, so dass bei sehr knappen Ergebnissen eine Nachzählung unabdingbar sei.

Die Kommission hat weitere kleinere Änderungen gegenüber dem Nationalrat vorgenommen: So hat sie mit 7 zu 4 Stimmen beschlossen, dass auf den Wahlvorschlägen die Berufe der Vorgeschlagenen nicht mehr angegeben werden müssen, da diese Angaben kaum überprüft werden können. Zudem sprach sie sich einstimmig dafür aus, dass auf einem Wahlzettel, der mehr Namen enthält als Sitze zu vergeben sind, zuerst die letzten vorgedruckten und dann erst die letzten handschriftlich ergänzten Namen gestrichen werden. Damit soll der von der Wählerin oder dem Wähler eigenhändig angebrachten Präferenz Rechnung getragen werden. Wie der Nationalrat ist die SPK der Meinung, dass in Wahljahren dem Bundesrat längere Fristen für die Ansetzung von Volksabstimmungen gewährt werden sollen, da in diesen Jahren de facto nur ein Termin für Volksabstimmungen zur Verfügung steht. Die Kommission ist jedoch mit 4 zu 4 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin der Ansicht, dass nicht eine generelle Verlängerung dieser Frist vorgesehen werden soll, sondern nur vor Nationalratswahlen, wobei dann eine Verlängerung sogar um sechs Monate möglich sein soll. Im Weiteren sprach sich die Kommission einstimmig dafür aus, dass auf Listen für die Sammlung von Unterschriften neben dem Namen auch der Vorname handschriftlich angebracht werden muss. Schliesslich ist die Kommission im Gegensatz zum Nationalrat einstimmig der Ansicht, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Bestimmung für Beobachtung von Urnengängen in das Gesetz aufgenommen werden soll.

Anhörungen zur Ausschaffung krimineller Ausländer

Nach dem Beschluss des Nationalrats in der Frühjahrssession, zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative den Text der sogenannten Durchsetzungsinitiative auf Gesetzesstufe umzusetzen (13.056 n StGB und MStG. Ausschaffung krimineller Ausländer), begann die SPK ihre Beratungen zu diesem Geschäft mit einer Reihe von Anhörungen. Zur Thematik der möglichen Widersprüche verschiedener Verfassungsbestimmungen (z.B. Verhältnismässigkeitsprinzip/Ausschaffungsautomatismus) und möglichen Konflikten mit der Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hörte sie eine Reihe von staatsrechtlichen Fachpersonen mit unterschiedlichen Standpunkten an (Prof. Maya Hertig Randall, Universität Genf; Prof. Giovanni Biaggini, Universität Zürich; em. Prof. René Rhinow, Universität Basel sowie Prof. Hansjörg Seiler, Universität Luzern). An ihrer nächsten Sitzung vom 20. Mai 2014 sieht die Kommission vor, die Eintretensdebatte abzuschliessen und die Detailberatung des Gesetzesentwurfs an die Hand zu nehmen.

Rückweisung des Integrationsgesetzes

Mit 6 zu 1 Stimmen und 3 Enthaltungen beantragt die Kommission, dass der Ständerat der vom Nationalrat beschlossenen Rückweisung des Entwurfs für ein Ausländer- und Integrationsgesetz (13.030 s Ausländergesetz. Änderung. Integration) zustimmt. Der Nationalrat hat die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, dem Parlament Vorschläge zur Umsetzung der in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 beschlossenen Verfassungsbestimmung sowie von in diesem Bereich hängigen parlamentarischen Initiativen vorzulegen. Obwohl die SPK des Ständerates dem Rückweisungsbeschluss im Grundsatz zustimmt, möchte sie festhalten, dass sie an der ursprünglichen Idee dieser Gesetzgebung festhält und insbesondere die Integration der parlamentarischen Initiativen skeptisch beurteilt.

Open Government Data: Für eine leichtere Zugänglichkeit der Daten des Bundes

In der Verwaltung fallen verschiedene Daten an, die in verschiedenen Kreisen auf Interesse stossen. Die Kommission hat zur Kenntnis nehmen können, dass der Bundesrat verschiedene Massnahmen getroffen hat, um eine bessere Zugänglichkeit der personenunabhängigen und sicherheitspolitisch unbedenklichen Daten zu ermöglichen. Sie stellt somit fest, dass die Anliegen der Motion 11.3871 n Mo. Nationalrat (Graf-Litscher). Öffnung der Datenbestände des Bundes. Open Government Data erfüllt sind und lehnt die Motion deshalb mit 7 zu 0 Stimmen und 3 Enthaltungen ab.

Die Kommission tagte am 10./11. April 2014 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Ständerätin Verena Diener Lenz (ZH, GL) in Bern. 

Bern, 11. April 2014 Parlamentsdienste