​Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates ist im Gegensatz zum Nationalrat der Ansicht, dass es den Bundesbehörden nach wie vor möglich sein soll, unter bestimmten Voraussetzungen auf die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens zu verzichten.

​Mit deutlicher Mehrheit spricht sich die Kommission dafür aus, dass unter bestimmten Voraussetzungen auf ein Vernehmlassungsverfahren verzichtet werden kann. Sie will somit Art. 3a im Entwurf des Bundesrates für eine Änderung des Vernehmlassungsgesetzes, in welchem die Gründe für einen Verzicht aufgelistet sind, beibehalten (13.088 Vernehmlassungsgesetz. Änderung). Der Nationalrat hat sich am 2. Juni 2014 mit 178 zu 0 Stimmen für die Streichung dieser Bestimmung ausgesprochen, weil er der Ansicht war, dass der Bundesrat dadurch zu viel Freiraum erhalten würde. Gemäss diesem Beschluss müsste auch bei Gesetzesänderungen, die kaum auf öffentliches Interesse stossen, immer ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden. Das führt nach Ansicht der SPK des Ständerates zu Verzögerungen des Gesetzgebungsprozesses durch bürokratischen Leerlauf. Der Nationalrat verkennt zudem, dass insbesondere das Parlament an einem gewissen Handlungsspielraum bei der Durchführung von Vernehmlassungsverfahren interessiert ist: Nicht selten ist es das Parlament, welches darauf drängt, eine bestimmte Gesetzgebung möglichst rasch zu verabschieden, um ein dringendes Problem rasch lösen zu können. Es wäre bedauerlich, wenn sich der Gesetzgeber durch allzu starre Regeln im Vernehmlassungsgesetz jeder Flexibilität berauben würde.

Publikationsgesetz: Auch Ständeratskommission mit Primatwechsel einverstanden

Wie schon der Nationalrat stimmt die SPK des Ständerates dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Primatwechsel von der gedruckten zur elektronischen Version der amtlichen Veröffentlichungen des Bundes (Bundesblatt, Amtliche und Systematische Sammlung des Bundesrechts) ohne Opposition zu (13.069 Bundesgesetz über die Sammlungen des Bundesrechts und des Bundesblatts. Änderung). Die Kommission ist zudem der Ansicht, dass „nicht sinnverändernde Fehler“ in Erlassen der Bundesversammlung nur im Einvernehmen mit der Redaktionskommission des Parlamentes korrigiert werden dürfen. Sie stimmt den vom Nationalrat diesbezüglich vorgenommenen Änderungen zu.

Über die Anträge der Kommission zur „Durchsetzungsinitiative“ (13.091) und ihre Diskussionen über den Reformbedarf betreffend die Regelung der Gültigkeit von Volksinitiativen wurde im Rahmen einer Medienkonferenz informiert.

Die Kommission tagte am 23./24. Juni 2014 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Ständerätin Verena Diener Lenz (ZH, GL) in Bern.

 

Bern, 24. Juni 2014 Parlamentsdienste