Die Kommission hat mit 10 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung einen von ihr ausgearbeiteten Gesetzesentwurf verabschiedet, welcher die Frist, die für die Gewährung von Bundesbeiträgen an die Kantone zur Sanierung von belasteten Standorten massgebend ist, um fünf Jahre verlängert (11.466). Mit der Fristerstreckung und der damit verbundenen Finanzierungshilfe durch den Bund sollen in den Kantonen dringend nötige Massnahmen für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten vorangetrieben werden. Der Vorentwurf wurde in der der Vernehmlassung grundsätzlich gut aufgenommen. Einzelne Teilnehmende stellten in der Vorlage jedoch Klärungsbedarf fest hinsichtlich der Ablagerung von wenig oder nicht verschmutzten Abfällen auf Deponien. Die Kommission ist nach einer Würdigung der Vernehmlassungsergebnisse diesem Bedürfnis einer Präzisierung nachgekommen und ergänzt den Gesetzesentwurf entsprechend.
Keine Liberalisierung des Abfallmarktes für Gewerbekehricht
Im Rahmen der Beratungen zur Motion 11.3137 wurden an der Sitzung vom 13. und 14. Januar 2014 Anhörungen über die Auswirkungen einer Liberalisierung des Abfallmarktes sowohl auf Gemeinden und Kantone, als auch auf Abfallverwertungsanlagen und privat- oder öffentlich-rechtliche Transportunternehmen durchgeführt. Gestützt auf diese Informationen kommt die Kommissionsmehrheit nun zum Schluss, dass eine Wahlfreiheit in Sachen Kehrichtverbrennungsanlangen zu vermehrten Transporten führen würde und somit die Auslastung dieser Anlagen, wie auch deren Wärmeproduktion gefährden könnte. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder ist zudem der Meinung, dass eine Stärkung der Kontrollmechanismen auf Gemeinde- und Kantonsebene eine administrative Mehrbelastung der öffentlichen Hand darstellen würde, welche angesichts eines durch eine Liberalisierung ausgelösten Verlustes an Abfallgrundgebühren nicht vertretbar wäre. So kommt die Kommission auf ihren Entscheid vom Juni 2013 zurück und beantragt ihrem Rat mit 7 gegen 5 Stimmen, die Motion 11.3137 anzunehmen. Eine Minderheit der Kommission fordert die eidgenössischen Räte jedoch zur Konsistenz in ihren Entscheiden auf. So will sie am Kommissionsentscheid vom Juni festhalten und den Beschluss beider Räte zur überwiesenen Motion 06.3085 nicht in Frage stellen.
Ablehnung von zusätzlichen Finanzierungen für Walderschliessungen
Die Kommission will im Bereich der Finanzierung von Walderschliessungen das bestehende System der Programmvereinbarungen weiterführen und hat im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens mit 9 gegen 2 Stimmen und einer Enthaltung beschlossen, der Parlamentarischen Initiative 13.414 (Waldpolitik 2020. Erschliessungen als Voraussetzung für die effiziente und wirksame Zielerreichung) keine Folge zu geben. Somit ruft sie ihre Schwesterkommission auf, diese Initiative noch einmal zu prüfen.
Auslegeordnung Strommarkt
Die Kommission hörte verschiedene Vertretungen der Schweizer Stromwirtschaft und Experten zur gegenwärtigen Situation auf dem Schweizer Strommarkt, zur zukünftigen Entwicklung und den damit verbundenen Herausforderungen an. Für die Anhörungsteil-nehmenden stellt sich nach der Volksabstimmung vom vergangenen Sonntag die weitere Entwicklung hinsichtlich der Strommarktöffnung und dem Energieabkommen mit der EU als ungewiss dar.
Schliesslich diskutierte die Kommission über das Konzept Wolf Schweiz des Bafu. Im Anschluss an die Konsultation der UREK-N, welche Ende März durchgeführt wird, wird es vom Bafu in eine breite Anhörung geschickt.
Die Kommission hat am 11. Februar 2014 unter dem Vorsitz von Ständerat Ivo Bischofberger (CE/AI) in Bern getagt.
Bern, 12. Februar 2014 Parlamentsdienste