Volksinitiative „Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!“
​Mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

1. Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes! Volksinitiative (12.074)
Nachdem der Nationalrat diese Volksinitiative, welche für gastgewerbliche Leistungen den gleichen Mehrwertsteuersatz fordert wie für die Lieferung von Nahrungsmitteln, in der Wintersession beraten und zur Ablehnung empfohlen hatte, setzte sich nun die WAK-S mit ihr auseinander. Mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission ihrem Rat, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. In den Augen der Kommissionsmehrheit würde die Umsetzung der Initiative bedeuten, dass gastgewerbliche Leistungen dem reduzierten Steuersatz unterliegen. Dies hätte entweder sehr hohe Steuerausfälle (700 bis 750 Millionen Franken) zur Folge oder eine Erhöhung des reduzierten Satzes auf 3,8 Prozent, was kaum sozialverträglich wäre. Zudem spricht sich die Kommissionsmehrheit dagegen aus, auch noch zu prüfen, ob der Initiative ein direkter Gegenentwurf gegenüberzustellen sei. Die Arbeiten der WAK-N an einem indirekten Gegenentwurf (13.435) hätten nämlich gezeigt, dass jede neue Lösung zu neuen Abgrenzungsproblemen und zu einem noch komplexeren Verwaltungsaufwand führen würde. Eine Kommissionsminderheit beantragt, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. In ihren Augen darf die Diskriminierung des Gastgewerbes gegenüber der Take-away-Branche nicht länger bestehen.


2. Mo. Nationalrat (Fraktion V). Investmentbanking von systemrelevanten Funktionen loslösen (11.3845)
Mo. Nationalrat (Fraktion G). Einführung eines Trennbankensystems (11.3857)
Die Kommission hat die Prüfung der beiden Motionen des Nationalrates fortgesetzt. Diese verlangen, dass bei systemrelevanten Banken das Investmentbanking von den übrigen Bankaktivitäten losgelöst wird.
In einer umfassenden Anhörung mit Vertretern der Schweizerischen Nationalbank (Jean-Pierre Danthine, Vizepräsident des Direktoriums), der FINMA (Mark Branson, Leiter Geschäftsbereich Banken), der Grossbanken (Axel A. Weber, Präsident des Verwaltungsrates UBS AG und Urs Rohner, Präsident des Verwaltungsrates Credit Suisse Group AG) sowie mit Professor Ernst Baltensperger wurde die Kommission über den Stand der Umsetzung der Massnahmen der «Too big to fail»-Vorlage, die aktuellen internationalen Entwicklungen, die regulatorischen Bestimmungen sowie die möglichen volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer Umsetzung der Motionen informiert. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass aktuell ein Evaluationsbericht vom Bundesrat – als Antwort auf das Postulat 11.4185 – sowie ein Bericht der Arbeitsgruppe Brunetti zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie erstellt werden.
Die WAK-S empfiehlt dem Rat mit 7 zu 6 Stimmen die Ablehnung der beiden Motionen. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass sich die Situation seit der Eingabe der Motionen weiterentwickelt hat und dass die aktuellen Massnahmen im Bereich «Too big to fail» der Struktur des schweizerischen Finanzsystems am besten gerecht werden. Eine Minderheit hätte es bevorzugt für einen Beschluss die Ergebnisse des Bundesrates und der Expertenkommission abzuwarten. Sie empfiehlt deshalb die Annahme der Motionen. Zusätzlich entscheidet die Kommission die Annahme des Kommissionspostulats (14.3002), welches das Mandat des Bundesrates betreffend die Evaluation der bisherigen Massnahmen um die Analyse möglicher weiterer Massnahmen erweitert.


3. Steueramtshilfegesetz. Änderung (13.083)
Die Kommission hat die Vorlage des Bundesrates zur Revision des Steueramtshilfegesetzes vom 16. Oktober 2013 beraten. In dieser wird dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt, den erforderlichen Inhalt von Gruppenersuchen festzulegen. Ein neuer Artikel sieht zudem ein auf Gruppenersuchen zugeschnittenes Verfahren zur Information der beschwerdeberechtigten Personen über ein eingegangenes Ersuchen vor. Schliesslich wird ein neuer Artikel über die nachträgliche Information der beschwerdeberechtigten Personen eingefügt.
Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. In der Detailberatung folgte sie dem Beschluss des Nationalrates, der die Vorlage am 12. Dezember 2013 beraten hatte. Sie lehnte u.a. einen Antrag ab (Abstimmung: 11:1), gemäss welchem das Parlament und nicht der Bundesrat den erforderlichen Inhalt eines Gruppenersuchens bestimmt hätte. Ausserdem ist die Kommission mehrheitlich (Abstimmung: 7:5) wie der Nationalrat der Ansicht, dass die Voraussetzungen der Vereitelung des Zwecks der Amtshilfe und des Erfolgs ihrer Untersuchung kumulativ gegeben sein müssen, um die beschwerdeberechtigten Personen erst nachträglich über ein Ersuchen zu informieren. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 10 zu 1 Stimmen angenommen.
Ausserdem beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig, die drei Doppelbesteuerungsabkommen mit Australien (13.096), China (13.097) und Ungarn (13.098) sowie die Steuerinformationsabkommen mit Jersey, Guernsey und der Insel Man (13.099), zu genehmigen.


4. Wirtschafts- und Währungsbeziehungen mit China
Die Kommission hat die Motion 11.3701 von Nationalrat Markus Hutter erneut geprüft und hält an ihrem ursprünglichen Antrag auf Ablehnung fest. Die Ablehnung begründet sie damit, dass der Abschluss eines Währungsabkommens nicht in der Kompetenz des Bundesrates liegt. Die Kommission betont die Wichtigkeit der Intensivierung der Wirtschafts- und Währungsbeziehungen mit China. Deswegen stimmte sie ohne Gegenstimme für eine neue Kommissionsmotion (14.3003).



Die Kommission hat am 16. und 17. Januar 2014 unter dem Vorsitz von Ständerat Roberto Zanetti (SP, SO) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.



Bern, 17. Januar 2014  Parlamentsdienste