Die Schweiz gilt als einer der weltweit wichtigsten Handelsplätze für Kulturgüter. Nicht zuletzt aus diesem Grund hatte der Bund im Zuge des Irakkriegs dem Handel mit geraubter Kunst vorbeugen wollen und 2003 Kulturgüter in die Verordnung über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak aufgenommen. In Anlehnung an diese Verordnung verlangt die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) nun, analog dazu Kulturgüter in die bestehende Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien zu integrieren. Überdies ist die Kommission der Ansicht, dass die Schweiz gemäss Art. 12 des Kulturgüterschutzgesetzes (KGSG), dessen Totalrevision am 1. Januar 2015 in Kraft tritt, auf die Möglichkeit zurückgreifen sollte, gefährdete Kulturgüter aus Syrien und aus dem Irak aufzunehmen und an einem sicheren Ort zu bergen. Den Beschluss, die Motion 14.4001 einzureichen, fällte die Kommission mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Eine Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass die derzeitige Rechtslage ausreichend ist.
11.301 s Kt.Iv. LU. Gewaltspiele und -sportarten und Jugendschutz
In der Vorberatung der Kantonsinitiative für ein Verbot der „mixed martial arts“ respektive des „ultimate fighting“ folgt die Kommission dem Beschluss des Ständerates und beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimme, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission hält fest, dass die Bundesverwaltung mit den laufenden Programmen „Jugend und Medien“ sowie „Jugend und Gewalt“ das zentrale Anliegen der Standesinitiative hinsichtlich des Kinder- und Jugendschutzes aufgenommen habe und dass es bzgl. dieser Kampfsportarten keiner neuen gesetzlichen Regelung bedürfe.
11.3635 n Mo. Nationalrat (Freysinger). Importverbot für Robbenprodukte
Des Weiteren hat die Kommission die Motion 11.3635 «Importverbot für Robbenprodukte» beraten. Dabei hat sie Kenntnis genommen vom Entscheid des WTO-Berufungsgremiums, welches zum Schluss gekommen ist, dass die EU-Regelung zu Robbenerzeugnissen den WTO-Vorgaben zwar nicht entspricht, diesen aber auch nicht direkt zuwiderläuft. Vor diesem Hintergrund beantragt sie ihrem Rat, die Motion in ihrer abgeänderten Form anzunehmen, so wie dies der Ständerat in der Herbstsession getan hat.
Die Kommission hat am 30./31. Oktober 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Matthias Aebischer (SP, BE) in Bern getagt.
Bern, 31. Oktober 2014 Parlamentsdienste