Präimplantationsdiagnostik: bereit für die Frühjahrssession
​Die Kommission empfiehlt dem Ständerat mit 12 zu 1 Stimme, die Änderungen am Fortpflanzungsmedizingesetz sowie am Artikel 119 der Bundesverfassung gutzuheissen. Sie geht damit weiter, als der Bundesrat in seinem Entwurf vorgeschlagen hatte.

​An ihrer fünften Sitzung zum Thema Präimplantationsdiagnostik (13.051 s) hat die Kommission heute die Vorlage zuhanden des Ständerates verabschiedet. Sie hat dabei zwei gewichtige, über die Fassung des Bundesrates hinausgehende Öffnungen vollzogen: einerseits die Aufhebung der Obergrenze der zu entwickelnden Embryonen (vgl. Medienmitteilung vom 12. 11. 2013), anderseits die Zulassung des Aneuploidiescreenings für unfruchtbare und erblich belastete Paare (vgl. Medienmitteilung vom 28. 1. 2014). Im Rat werden aber noch zwei weitere Debatten zu führen sein, nämlich auf der einen Seite die Grundsatzfrage, ob die Präimplantationsdiagnostik zugelassen werden soll oder nicht. Sie wurde in der Kommission zwar klar bejaht. Eine Minderheit wird jedoch dem Rat Nichteintreten beantragen. Auf der anderen Seite des Spektrums ist die Zulassung der HLA-Typisierung anzusiedeln, die in der Kommission abgelehnt wurde, von der Minderheit jedoch ebenfalls ins Plenum getragen wird. Aufwind hat diese Minderheit unlängst von der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin erhalten, die ihre Stellungnahme zur Fortpflanzungsmedizin veröffentlicht und dabei mehrheitlich für die Zulassung der HLA-Typisierung votiert hat. Die Beratung im Ständerat ist für den 11. März 2014 vorgesehen.

Ausserdem hat die Kommission die Motion 13.3652 s Mo. Schwaller. Personenfreizügigkeit und Fachkräftemangel in der Schweiz geprüft. Die Motion fordert vom Bundesrat eine Strategie zur Behebung des Fachkräftemangels, der gemäss Motionär bis anhin zu einem grossen Teil über die Zuwanderung aus dem Europäischen Wirtschaftsraum behoben wurde. Die Kommission zeigte sich mit der Stossrichtung der Motion grundsätzlich einverstanden, erachtete es nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative jedoch als zielführender, dem Rat die Ablehnung der Motion Schwaller zu empfehlen und eine eigene Kommissionsmotion einzureichen, die den neuen Umständen hinsichtlich der Zuwanderung Rechnung trägt. So betreffen die geforderten Massnahmen zur Linderung des Fachkräftemangels unter anderem die Prüfung der Möglichkeit, die Erteilung von Ausländerkontingenten an die Bereitschaft der Unternehmen zur Ausbildung von Lernenden zu knüpfen sowie die Anpassung der hochschulpolitischen Aktivitäten an die effektiven gesellschaftlichen Bedürfnisse. Die Kommissionsmotion (14.3009 s Mo. WBK-SR (13.3652). Massnahmen zur Linderung des Fachkräftemangels aufgrund der neuen Ausgangslage) wird voraussichtlich in der Sommersession 2014 beraten.

Die Wissenschaftskommission zeigte sich zudem besorgt über die gefährdete Umsetzung der EU-Forschungsprogramme „Horizon 2020“ und der EU-Bildungsprogramme „Erasmus+“. Für die Mitglieder sind diese Programme ausserordentlich wichtig, dies nicht nur aus finanzieller Sicht. So deckt „Horizon 2020“ von der Grundlagenforschung über die angewandte Forschung bis zur technologischen Entwicklung praktisch die gesamte Wertschöpfungskette ab und ermöglicht Schweizer Forschenden den Zugang zum europaweiten Forschungsnetzwerk. „Erasmus+“ garantiert einen gleichberechtigten Zugang für Schweizerinnen und Schweizer zu allen Mobilitäts- und Zusammenarbeitsprojekten. Die WBK-S wird im April dieses Anliegen erneut aufnehmen und Lösungen erörtern.

Die Kommission tagte am 24. Februar 2014 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerätin Géraldine Savary (SP/VD) und teilweise im Beisein von Bundesrat Alain Berset.

 

Bern, 25. Februar 2014 Parlamentsdienste