Tätigkeitsbericht 2014 der Finanzdelegation
​Unter der Vielzahl von Geschäften, mit denen sich die Finanzdelegation 2014 befasste, standen erneut die Informatik und das Vergabewesen im Vordergrund. Ausserdem diskutierte sie über die Erkenntnisse aus dem Untersuchungsbericht zum Informatikprojekt Insieme.

​Gemäss Artikel 51 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes (SR 171.10) obliegt der Finanzdelegation die nähere Prüfung und Überwachung des gesamten Finanzhaushaltes des Bundes. Sie verfügt über besoldungs- und kreditrechtliche Kompetenzen, nimmt die Revisionsberichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) ab, übt die mitschreitende Aufsicht über die Finanzpolitik des Bundesrates aus und kann Mitberichte zu Botschaften des Bundesrates an die Finanzkommissionen oder andere Kommissionen verfassen. Die Finanzdelegation übt ihre Tätigkeit im Rahmen von rund 12 bis 15 Sitzungen pro Jahr aus, allenfalls ergänzt durch Informationsbesuche vor Ort. Ihre Diskussionen und Entscheide basieren auf Unterlagen der EFK oder der Verwaltung sowie auf regelmässigen Aussprachen mit Departements- und Amtsvertretern. Daraus resultieren gegebenenfalls Empfehlungen an die beaufsichtigten Stellen. Die Finanzdelegation orientiert die Finanzkommissionen laufend über ihre Tätigkeit und verfasst jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht über die Schwerpunkte ihrer Arbeiten.

 

Zu betonen ist, dass die Finanzdelegation ihre Oberaufsicht über den Bundesrat, die Bundesverwaltung, die eidg. Gerichte und die anderen Träger von Bundesaufgaben selektiv wahrnimmt und Schwerpunkte setzt. Die Verantwortung für die umfassende Aufsicht über die Verwaltung und für seiner  Entscheide und Weisungen liegt ausschliesslich beim Bundesrat. Er trägt damit in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die operative Führungsverantwortung.

 

Der Tätigkeitsbericht 2014 steht auf der Internetseite der Finanzdelegation zur Verfügung (http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/berichte-delegationen/berichte-der-finanzdelegation/Seiten/default.aspx).

 

Auf die einleitend erwähnten Geschäfte sei zusammenfassend kurz hingewiesen:

Informatikstrategie des Bundes: Die Finanzdelegation richtete 2014 eine Reihe von Empfehlungen an den Bundesrat. Diese bezogen sich auf die vollständige Erhebung des IKT-Personals, die Wahrnehmung der Verantwortung durch die Amtsdirektionen, die Umsetzung von IKT-Weisungen, die Auswahl von IKT-Schlüsselprojekten, die Ausgestaltung der Kredite bei Grossprojekten, die Weiterentwicklung in den Bereichen Projekt- und Amtsführung sowie IKT-Controlling und schliesslich die Weiterentwicklung beim IKT-Portfolio-Management und dem Reporting an den Bundesrat. Zusammenfassend kann die Finanzdelegation feststellen, dass der Bundesrat ihren Empfehlungen weitgehend gefolgt ist und die eingeleiteten Massnahmen ihrer Ansicht nach in die richtige Richtung gehen. Zudem will der Bundesrat die Empfehlungen bei der Ausarbeitung der nächsten IKT-Strategie 2016-19 berücksichtigen.

IKT-Schlüsselprojekte: Die EFK prüft diese Projekte systematisch und erstellt jeweils einen Bericht zuhanden der Finanzdelegation sowie der zuständigen Linie. Zudem fliessen die Erkenntnisse der EFK auch in das strategische IKT-Controlling für den Bundesrat ein. Im Mai 2014 hat der Bundesrat, als Antwort auf eine entsprechende Empfehlung der Finanzdelegation, in Aussicht gestellt, sie ab 2015 jeweils im Frühjahr und Herbst in einem einzigen konsolidierten Halbjahresbericht stufengerecht über den Stand der IKT-Schlüsselprojekte, deren Entwicklung, die erkannten Risiken und die getroffenen Massnahmen zu informieren.

GEVER Bund: Die Finanzdelegation richtete Ende 2013 eine Reihe von Empfehlungen an den Bundesrat bezüglich der Ausschreibung nach öffentlichem Beschaffungsrecht, der zentralen Führungs- und Kontrollverantwortung, dem flächendeckenden Einsatz eines solchen Systems sowie der Steuerung über einen Verpflichtungskredit. Der Bundesrat legte fest, dass die Bundeskanzlei zentral für die Beschaffung und die Bereitstellung der Produkte verantwortlich ist. Die Einführung und Inbetriebnahme erfolgt anschliessend in den einzelnen Departementen in deren Eigenverantwortung. Die Empfehlungen der Finanzdelegation lehnt er jedoch im Wesentlichen ab. Er bekräftigt den Grundsatz einer flächendeckenden Ausstattung aller Arbeitsplätze und lehnt auch die Empfehlung ab, für die Realisierung dieses Vorhabens einen Verpflichtungskredit einzurichten. Die Finanzdelegation hält angesichts der finanziellen Dimension des Gesamtvorhabens mit Nachdruck an ihrer Forderung fest, dass für die Beschaffung, Realisierung und Umsetzung ein Verpflichtungskredit beantragt werden muss. Dadurch werden die Kosten gegenüber dem Parlament transparent und übersichtlich ausgewiesen.

Projekt CMS im VBS: Ein Prüfbericht der EFK zum Schlüsselprojekt CMS (Content Management System) zeigt zwei wesentliche und für IKT-Vorhaben typische Mängel auf: Gegenüber dem Zeitplan ergeben sich grosse Verzögerungen und wichtige Funktionen in der Projektleitung sind durch externe Mitarbeiter besetzt. Von besonderer Tragweite ist für die Finanzdelegation, dass in der Bundesverwaltung zwei CMS-Projekte parallel in zwei verschiedenen Departementen gestartet wurden und es aufgrund der fehlenden Koordination und dem Verzicht, die beiden Projekte zusammenzuführen, zu Mehrausgaben für den Bund kommt. Sie hat darum vom Bundesrat Auskunft verlangt, welche Folgen ein Abbruch des Projektes im VBS und die Beschaffung eines Produktes für die ganze Bundesverwaltung hätte. Ausserdem beanstandet die EFK zwei Beschaffungen über dem Schwellenwert, welche im Zusammenhang mit dem IKT-Projekt CMS VBS freihändig vergeben wurden. Beide Vergaben wurden nicht über das BBL getätigt und auch nicht publiziert. Auch dazu richtete die Finanzdelegation ver¬schiedene Fragen an den Bundesrat, insbesondere, warum keine Ausschreibung verfolgte und aus welchen Gründen das VBS auf eine Zusammenarbeit mit dem BBL verzichtete.

Beschaffungswesen Bund: Die Finanzdelegation befasst sich seit 2009 laufend mit dem Aufbau und der Umsetzung eines strategischen Beschaffungscontrollings auf Stufe des Bundesrates und der Departemente, mit der Beschaffungspraxis der Bundesverwaltung im Bereich der freihändigen Vergaben über den Schwellenwerten sowie mit einzelnen gravierenden Vorfällen in Verwaltungseinheiten. Im Berichtsjahr vertiefte die Finanzdelegation ihre Arbeiten weiter und richtete im September 2014 eine Reihe von Empfehlungen an den Bundesrat. Dieser ist bereit, die Empfehlungen umzusetzen. Dazu hat er erste Aufträge erteilt und Massnahmen in die Wege geleitet. Dabei geht es stichwortartig um folgende Punkte: Sicherstellung einer rechtmässigen und wirtschaftlichen Beschaffungspraxis; Delegation von Beschaffungskompetenzen mit Auflagen; Anpassungen des Reporting-Prozesses beim Beschaffungscontrolling; zentrales Massnahmencontrolling.

Erkenntnisse aus dem Untersuchungsbericht der FK und GPK zum Informatikprojekt Insieme: Die Finanzdelegation hat die an sie gerichteten Anregungen zur Kenntnis genommen und erkennt in verschiedenen Bereichen Klärungs- und Handlungsbedarf. Zum ersten geht es im Verhältnis zur EFK insbesondere um die Frage, inwieweit sich die EFK auf die Bereitstellung der Information beschränken bzw. ob und in welcher Form sie ihre eigene Wertung zuhanden der Finanzdelegation abgeben soll. Zum zweiten wird zu diskutieren sein, ob die Finanzdelegation künftig die Informationen vermehrt selber plausibilisieren will, z.B. durch zusätzliche eigene Abklärungen, durch den Beizug von Experten oder durch ihr Sekretariat. Drittens stellt sich hinsichtlich einer stärkeren Fokus¬sierung und Schwerpunktsetzung die Frage, nach welchen Kriterien die Finanzdele¬gation ihre Geschäfte auswählt. Anzustreben ist eine vermehrte risikoorientierte Konzentration auf die wesentlichen Themen. Viertens sind die Rolle und Aufgaben des Sekretariates zu diskutieren. Und schliesslich sind die Empfehlungen des Insieme-Berichts bezüglich einer systematischen und aktiven Nutzung der Oberaufsichts¬instrumente, der Information der Öffentlichkeit sowie der Zusammenarbeit der parla¬mentarischen Oberaufsichtsorgane zu erörtern. 


Bern, 31. März 2015 Parlamentsdienste