Mitberichte
​Als Garantin für die gute Haushaltsführung des Bundes befasste sich die Finanzkommission des Ständerates an ihrer Sitzung vom 29. Januar 2015 mit den finanzpolitischen Aspekten verschiedener Botschaften, die derzeit dem Ständerat vorliegen. Sie teilt ihre entsprechenden Schlussfolgerungen der zuständigen Legislativkommission mit.

​Die FK-S befasste sich zunächst mit der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2020 (14.096). Beantragt werden darin insgesamt 1,12 Milliarden Franken für einen Zeitraum von fünf Jahren, womit das jährliche Budget gegenüber der letzten Kulturbotschaft um durchschnittlich 3,4 Prozent angehoben wird. Die Kommission unterstützt die Vorlage des Bundesrates, hält aber fest, dass diese Erhöhung des Zahlungsrahmens bereits sehr beträchtlich ist und in ihren Augen an die finanzielle Obergrenze dieser Vorlage stösst.

Weiter prüfte die Kommission das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 (13.074). Diese Vorlage ist in ihren Augen finanzpolitisch tragbar. Allerdings weist sie darauf hin, dass die Vorlage äusserst komplex ist und sich über einen sehr weiten Zeitraum erstreckt, weshalb es sich bei den Kosten nur um Grobschätzungen handeln könne.

Die Kommission befasste sich zudem mit der Botschaft zur Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» (14.089). Bei einer Annahme dieser Initiative gingen der Bundeskasse 1,5 Milliarden Franken verloren. Die Mitglieder der FK-S sind der Auffassung, dass eine solche Einbusse, die 5 Prozent der nicht zweckgebundenen Bundesausgaben entspricht, für den Bund nicht verkraftbar wäre.

Ebenfalls unter Berücksichtigung finanzpolitischer Aspekte hat die FK-S die Botschaft zur Reform der Altersvorsorge 2020 (14.088) und die Botschaft zur Volksinitiative «AHVplus: für eine starke AHV» (14.087) geprüft. Bei der ersten Vorlage geht es um die langfristige finanzielle Sicherung der 1. und der 2. Säule. Die Kommission begrüsst die gründliche Arbeit, die der Bundesrat im Zusammenhang mit dieser Botschaft geleistet hat. Die Vorlage sollte gemäss Bundesrat für die Bundesfinanzen kostenneutral sein oder diese gar entlasten. Die Kommission unterstützt deshalb diese Reform unter dem finanzpolitischen Gesichtspunkt, wobei ihr bewusst ist, dass die – für die Vorlage zentralen – langfristigen Prognosen u.a. auf demografischen und volkswirtschaftlichen Hypothesen beruhen, die starken Schwankungen ausgesetzt und deshalb unsicher sind. Was die Volksinitiative AHVplus betrifft, lehnt die Kommission diese ab, würden doch bei deren Annahme die AHV-Ausgaben um jährlich 5 Milliarden Franken erhöht. Dies hätte aufgrund des dadurch erhöhten Bundesbeitrags an die AHV allzu starke finanzielle Auswirkungen auf den Bund.

Bezüglich der Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» (13.085) geht die Kommission mit dem Bundesrat einig, dass die Beseitigung der Benachteiligung von Ehepaaren eine hohe steuerpolitische Priorität hat und entsprechend die zur Umsetzung dieses Anliegens erforderlichen Mittel bereitzustellen sind.

Schliesslich wurde die Kommission über die letzten Sitzungen der Finanzdelegation und der NEAT-Aufsichtsdelegation in Kenntnis gesetzt.

Die FK-S hat am 29. Januar 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Altherr (FDP, AR) und teils in Anwesenheit des Direktors der Eidgenössischen Finanzkontrolle sowie verschiedener Mitarbeiter des EFV, des EDI, des EFD und des UVEK in Bern getagt.

 

Bern, 30. Januar 2015 Parlamentsdienste